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Einmal hui, einmal pfui
Weißt Du,
wenn ich dich sehe dann fällt mir ein,
dein Körper gleicht dem eines Schwein.
Aber nicht nur wegen seiner Fülle,
nein auch sein Geruch gleicht der von Gülle.
Statt sprechen kommt von dir nur Grunzen,
weil dein Gehirn nur wiegt zwei Unzen.Durch die lt. GG straffrei gestellte Kunst in all
ihren Darstellungsformen hätte ich keine Anklage
wegen Beleidigung oder Ehrverletzung zu erwarten.BEI:
Weißt Du,
du bist nicht nur so Dick wie ein Schwein, nein Du stinkst auch danach.
Etwas Vernünftiges kannst Du auch nicht sagen,
weil Dir dazu das nötige Gehirnvolumen fehlt.Dies wäre dann eine Ehrverletzung gewesen und nach
§ 5, Abs. 2 GG ein Straftatbestand.Was kann die Schöpfer des GG veranlasst haben
das Eine straffrei und das Andere straffbar zu
stellen, obwohl Beides vom Betroffenen als Beleidigung empfunden wird?
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