Sollten Pfarrer Sterbewilligen beim Suizid assistieren?
Für Diskussionen sorgt der Vorschlag des Mediziners Prof. Eckhard Nagel (Bayreuth), dass Geistliche und Juristen Sterbewilligen beim Suizid assistieren. In Deutschland ist ein solches Handeln in der Regel straffrei. Lediglich geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung etwa durch Sterbehilfevereine ist strafbar. Die Evangelische Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) fragt in einem Pro und Kontra: Sollten Pfarrer Sterbewilligen beim Suizid assistieren?. Prof. Nagel bekräftigt seine Haltung. Die Gegenposition vertritt der Vorsitzende des Vereins Ärzte für das Leben, Prof. Paul Cullen (Münster).
Prof. Nagel: Wenn jemand dafür geeignet ist, dann Pfarrer
Nagel zufolge ist Beistand in der Stunde des Todes seit jeher eine tief verwurzelte Hoffnung im menschlichen Dasein. Dass dieser Beistand aktiv den Sterbeprozess unterstützen sollte, werde heute bisweilen als Ausdruck der Selbstbestimmung über das eigene Leben verstanden. Dabei werde Professionalität eingefordert. Sie liege in der einfühlsamen, wenn möglich spirituellen Begleitung, nicht im Bereich ärztlichen Handelns.
Nagel: Sollte also eine Berufsgruppe aufgrund ihrer Schulung, ihres Handlungsauftrages und ihrer historischen, gesellschaftlichen Positionierung geeignet sein, diesen Beistand zu leisten, dann sind es die Pfarrerinnen und Pfarrer. Eine Mitwirkung von Ärzten beim Suizid lehnt Nagel ab. Ihr Tun beziehe sich auf die Unterstützung des Lebens. Dies schließe eine zum Tode führende Handlung aus.
Nagel ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften der Universität Bayreuth. Er gehörte zum Deutschen Ethikrat und war Präsidiumsmitglied des Deutschen Evangelischen Kirchentages.
Prof. Cullen: Pfarrer sollen die Finger davon lassen
Ihm widerspricht Prof. Paul Cullen, Leiter eines medizinischen Labors in Münster und Lebensrechtler. Nach seinen Worten ist es bis in christliche Kreise hinein zu einer merkwürdigen Verschiebung in unserer Einstellung zur Selbsttötung gekommen. Früher sei der Selbstmord allgemein als Tragödie gesehen worden. Heute gewinne man den Eindruck, dass Prof. Axel Bauer (Heidelberg) zufolge das Recht auf Selbstbestimmung ... neuerdings mit einem Recht auf den selbstbestimmten Todeszeitpunkt geradezu identifiziert wird.
Laut Cullen kommt es darauf an, dem Schwerkranken liebevoll zu helfen, diese wichtige Lebensphase sinn-voll zu gestalten, nicht ihn in seinem Suizidversuch zu unterstützen. Er und Nagel seien sich einig, dass Ärzte nie Beihilfe zum Suizid leisten sollten.
Cullen: Ich glaube aber, dass niemand das tun sollte, auch Richter nicht. Erst recht sollten Pfarrer die Finger davon lassen, wollen sie sich nicht von einer Gesellschaft instrumentieren lassen, die seelische Nöte allzu gern outsourct. Außerdem lasse das Gebot Du sollst nicht töten hier an Klarheit nichts zu wünschen übrig.
http://www.idea.de/menschenrechte/detail/sollten-pfarrer-sterbewilligen-beim-suizid-assistieren-110721.html
Twdore
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