EKD begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofs

Künstliche Ernährung

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH/Karlsruhe) zu künstlicher Ernährung und Arzthaftung begrüßt. Der BGH hatte am 2. April in letzter Instanz eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz abgewiesen. Ein Hinterbliebener hatte einen Arzt verklagt, weil dieser bei seinem an Demenz erkrankten sowie bewegungs- und kommunikationsunfähigen Vater eine künstliche Ernährung angeordnet hatte. Der Sohn argumentierte, der Arzt sei verpflichtet gewesen, das Sterben des Vaters zuzulassen. Er forderte Schmerzensgeld sowie die Erstattung der Behandlungs- und Pflegeaufwendungen.

Der Vater verstarb 2011. Wie der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Martin Dutzmann (Berlin), gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, hat der BGH in seinem Urteil „in wünschenswerter Deutlichkeit“ auf Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes Bezug genommen und festgestellt, dass menschliches Leben ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig ist.

Deshalb stehe, so der BGH, keinem Dritten ein Urteil über seinen Wert zu, womit sich verbiete, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen. Dieses Urteil entspreche dem christlichen Menschenbild, sagte Dutzmann: „Nach dem Zeugnis der Bibel ist der Mensch zum Bild Gottes erschaffen und seine Würde deshalb unantastbar. Das gilt ausnahmslos für jeden Menschen in jeder Lebenssituation.“

Rechtzeitig eine Patientenverfügung verfassen

Zu beachten sei, dass der verstorbene Mann keine Patientenverfügung hinterlegt hatte und sich sein Wille hinsichtlich des Einsatzes lebenserhaltender Maßnahmen auch nicht anderweitig feststellen ließ. Insofern erinnert der Vorgang laut Dutzmann daran, „wie wichtig es ist, sich zu Lebzeiten über das eigene Sterben Gedanken zu machen, mit den Angehörigen über seine diesbezüglichen Wünsche zu sprechen und diese gegebenenfalls in einer Patientenverfügung schriftlich niederzulegen“.

Die (katholische) Deutsche Bischofskonferenz hatte sich zuvor ähnlich geäußert. Ihr Pressesprecher Matthias Kopp sagte laut der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): „Es entspricht unserem christlichen Menschenbild, dass das menschliche Leben, egal in welcher Verfassung, egal, ob es schwach, krank oder verlassen ist, niemals als Schaden angesehen werden kann.“

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http://www.idea.de/menschenrechte/detail/kuenstliche-ernaehrung-ekd-begruesst-urteil-des-bundesgerichtshofs-108754.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=idea+%7C+Der+Tag+-+K%C3%BCnstliche+Ern%C3%A4hrung%3A+EKD+begr%C3%BC%C3%9Ft+Urteil+des+Bundesgerichtshofs+-+Ist+ein+F%C3%B6tus+noch+kein+Leben%3F+Spahn+widerspricht+-+Propst+St%C3%A4blein+wird+neuer+Bischof+der+EKBO

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