Wie oft sollten Großeltern ihre Enkel sehen?

Enkelkinder
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Viele Großeltern wünschen sich eine enge Beziehung zu ihren Enkeln. Doch wie häufig sollten Besuche stattfinden, damit der Kontakt für beide Seiten bereichernd bleibt und nicht zur Belastung wird? Eine pauschale Antwort gibt es nicht – entscheidend sind die Bedürfnisse, Lebensumstände und Erwartungen aller Beteiligten.

Regelmäßiger Kontakt schafft Nähe

Enkel profitieren von stabilen Beziehungen zu ihren Großeltern. Gemeinsame Rituale wie der Besuch am Sonntagnachmittag, ein Spaziergang oder das Vorlesen am Abend können zur festen Gewohnheit werden. Studien zeigen, dass Kinder sich dann besonders wohlfühlen, wenn sie wissen, woran sie sind. Oma und Opa, die regelmäßig Zeit mit ihren Enkelkindern verbringen, stärken nicht nur den Familienzusammenhalt, sondern fördern auch Vertrauen und emotionale Bindung.

Der Alltag bestimmt den Rhythmus

Wie oft ein Treffen möglich ist, hängt vom Alltag aller ab. Wohnen Großeltern in der Nähe, sind wöchentliche Besuche leicht umzusetzen. Leben sie weiter entfernt, bieten sich feste Termine wie Ferien, Geburtstage oder Feiertage an. Die Treffen sollten planbar bleiben – so lassen sie sich gut in den Familienalltag integrieren.

Qualität vor Quantität

Nicht die Häufigkeit allein zählt, sondern die gemeinsame Zeit selbst. Ein schöner Nachmittag im Garten oder ein ruhiges Gespräch beim Backen bleibt oft mehr im Gedächtnis als viele kurze, gestresste Besuche. Großeltern sollten darauf achten, ihre Zeit aktiv mit den Enkeln zu gestalten, ohne sie zu überfordern. Auch das Zuhören oder einfache Beisammensein hat seinen Wert.

Grenzen und Bedürfnisse respektieren

Eltern und Großeltern sollten offen miteinander sprechen. Manche Eltern wünschen sich mehr Unterstützung, andere bevorzugen eine gewisse Zurückhaltung. Wenn Oma und Opa die Erziehung respektieren und gleichzeitig Verlässlichkeit zeigen, entsteht ein gutes Miteinander. Auch die Kinder selbst haben je nach Alter und Phase unterschiedliche Bedürfnisse – von Abenteuer bis Rückzug.

Umgangsrecht der Großeltern

In Deutschland haben Großeltern grundsätzlich ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln, wenn dieser Kontakt dem Kindeswohl dient. Das bedeutet: Sollte der Kontakt durch die Eltern stark eingeschränkt oder verweigert werden, können Großeltern vor Gericht einen regelmäßigen Umgang beantragen. Voraussetzung ist, dass bereits eine gewachsene Bindung zum Enkel besteht und der Umgang für das Kind förderlich ist. Das Umgangsrecht soll jedoch nicht in die elterliche Erziehungshoheit eingreifen, sondern das familiäre Band erhalten, wenn es tragfähig ist.

Umgangsrecht erklärt

Die rechtliche Grundlage für den Kontakt zwischen Großeltern und Enkeln bildet § 1685 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Darin steht, dass Großeltern – ebenso wie Geschwister – ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben können, wenn dieser dem Kindeswohl dient. Das bedeutet: Es reicht nicht aus, einfach nur ein Familienmitglied zu sein. Entscheidend ist, ob eine persönliche Beziehung zwischen Großeltern und Enkel besteht und ob dieser Kontakt dem Kind guttut.

Das Umgangsrecht kommt vor allem dann zur Geltung, wenn der Kontakt durch die Eltern eingeschränkt oder untersagt wird. Großeltern können in solchen Fällen beim Familiengericht beantragen, den Umgang offiziell festlegen zu lassen. Dabei prüft das Gericht, wie eng die Bindung bisher war, wie sich die Treffen auf das Kind auswirken und ob ein regelmäßiger Kontakt weiterhin sinnvoll erscheint.

Das Umgangsrecht ist kein automatisches Besuchsrecht. Es soll das bestehende Familienverhältnis schützen, aber nicht erzwingen. In der Praxis heißt das: Großeltern müssen zeigen können, dass sie für das Kind eine konstante Bezugsperson sind oder waren – etwa durch regelmäßige Treffen, gemeinsames Erleben oder Betreuung. Dann kann das Gericht dem Antrag zustimmen.

Wichtig ist: Der Anspruch richtet sich nicht gegen die Eltern als Personen, sondern stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Ein gestörter Kontakt zwischen Eltern und Großeltern allein reicht nicht aus, um den Umgang zu verbieten oder zu erzwingen. Der Fokus liegt stets auf der Frage: Was ist für das Kind gut?

Fazit

Wie oft Oma und Opa das Enkelkind sehen, lässt sich nicht in Zahlen fassen. Manche Familien leben Tür an Tür, andere sehen sich nur ein paar Mal im Jahr – und doch kann die Verbindung stark sein. Entscheidend ist, dass die gemeinsame Zeit bewusst gestaltet wird, dass Enkelkinder sich sicher und willkommen fühlen – und dass Erwachsene ihre Rollen mit Klarheit und gegenseitigem Respekt leben.

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