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  • Zoe

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    3. September 2024 um 17:15 In Bezug auf: Und dorthin wollen wir abschieben?

    Ich habe das von Dir @SFath verlinkte Interview im „Mediendienst“ gelesen -und muß mich korrigieren. Meine Annahme, daß für Afganistan ein grundsätzliches Abschiebeverbot gilt, war nicht richtig.

  • Zoe

    Mitglied
    3. September 2024 um 10:27 In Bezug auf: Und dorthin wollen wir abschieben?

    Liebe @happyday , ich antworte Dir auf Deinen Beitrag, den Du gestern kurz vor Mitternacht an mich geschrieben hattest. Den zweiten fett markierten Satz verstehe ich nicht einzuordnen, inwiefern er was mit meiner Argumentation zu tun hat. Ich muß das also offenlassen.

    Zum ersten fett Markierten hatte ich am Sonntag den Gesetzesparagraphen verlinkt, das „nationale Abschiebeverbot“ betreffend. Darin steht, daß in bestimmte Länder nicht abgeschoben werden darf, grundsätzlich nicht. Länder, in denen Folter/Todesstrafe drohen. Asylanträge, die bis in die letzte Instanz abgelehnt werden und einen Abschiebebefehl zur Folge haben (kein Bleiberecht, Ausweisungsverfahren verstehe ich dahingehend) dürfen also dennoch nicht umgesetzt werden. Daraus folgt dann der „Duldungsstatus“.

  • Zoe

    Mitglied
    2. September 2024 um 16:53 In Bezug auf: Und dorthin wollen wir abschieben?

    Im Rahmen meiner Unterrichtstätigkeit habe ich seit 2 Jahren hauptsächlich mit Afghanen zu tun (Männern). Ich verstehe nur nicht, was das mit der Frage zu tun hat, ob man die Abschiebung der 28 Leute richtig oder falsch findet (moralisch, gesetzlich). Für ihre Straftaten sind sie doch verurteilt worden.

  • Zoe

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    2. September 2024 um 12:31 In Bezug auf: Und dorthin wollen wir abschieben?

    Ich danke Euch @Miez und @SFath für Eure Anmerkungen zu dem, was ich geschrieben habe.

  • Zoe

    Mitglied
    2. September 2024 um 12:29 In Bezug auf: Und dorthin wollen wir abschieben?

    @Constantia , mir ist nicht klar, inwiefern Deine Beobachtung über die Aufmerksamkeit, die mehr den Tätern als den Opfern zukommt, zur Frage, die hier diskutiert wird, weiterführt?

  • Zoe

    Mitglied
    2. September 2024 um 10:47 In Bezug auf: Und dorthin wollen wir abschieben?

    Eure nicht verstehen wollenden Antworten @Constantia und @happyday bringen mich s o auf, daß ich erst einmal verschwinde und nichts sage.Slight Smile

  • Zoe

    Mitglied
    2. September 2024 um 10:38 In Bezug auf: Und dorthin wollen wir abschieben?

    Liebe @seestern , Deine Antwort an mich ist überzeugend. Sunglasses

  • Zoe

    Mitglied
    2. September 2024 um 8:58 In Bezug auf: Und dorthin wollen wir abschieben?

    Nach Afghanistan darf niemand abgeschoben werden. Das ist die Gesetzeslage. Es gibt kein Gesetz, das Ausnahmen vorsieht. Genau andersherum ist es. Obwohl zum Beispiel ein Abschiebebefehl vorliegt, darf dennoch die betreffende Person nicht abgeschoben werden.

  • Zoe

    Mitglied
    2. September 2024 um 8:40 In Bezug auf: Und dorthin wollen wir abschieben?

    Wenn man sagt, die Straftäter hätten ihren Schutzanspruch verwirkt, dann
    nimmt man sie aus dem Geltungsbereich der Menschenrechte raus. Die
    Menschenwürde ist unantastbar und die daraus abgeleiteten Menschenrechte
    sind unveräußerlich. Das bedeutet, daß jeder in seiner Eigenschaft ein
    Mensch zu sein, sie hat. Wenn man Ausnahmen macht, dann hebelt man die
    gesamte Konstruktion aus und das wiederum bedeutet, daß auch wir/ich/Du @Miez, keine Menschenwürde und keine Menschenrechte haben.

  • Zoe

    Mitglied
    1. September 2024 um 17:32 In Bezug auf: Und dorthin wollen wir abschieben?

    Es geht nicht ums Mitleid für die Straftäter, sondern es geht um unseren Schutz. Wenn in unserer Gesellschaft die Menschenrechte gelten, dann gelten sie für alle, für jeden Menschen. Machen wir Ausnahmen, so handelt es sich in diesem Moment schon nicht mehr darum, was wir Menschenrechte nennen.

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