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  • Zoe

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 17:38

    … nicht? Habe ich das Falsche gefunden? Relaxed

  • Zoe

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 16:58

    Ah, danke für die Korrektur, Gesa – Slight Smile

  • Zoe

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 16:37

    @GSaremba61 : Für mich ist das Verbot [Urteil Hamm, m.A.] nicht akzeptabel, doch ich bin auch kein Richter
    – nur eine Bürgerin und hätte kein Problem, denn ich wurde weltoffen
    erzogen.

    Ich bin auch nur eine Bürgerin und wurde nicht weltoffen erzogen (Du meine Güte, ganz im Gegenteil), aber ich denke nicht, daß meine Nicht-Bereitschaft, Dir auf dem Wege der “Fremdenfeindlichkeit” zu folgen, etwas damit zu tun hat. Ich kann nicht erkennen, wie man die Fremdenfeindlichkeit aus dem Urteil herleiten kann. Zumindest nicht prima facie … möglicherweise, indem man Umwege geht.

  • Zoe

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 16:17

    Liebe Gesa (@GSaremba61 ), um Widersprüche im Urteil feststellen zu können, muß man/ich erst einmal das, was gesagt wird, verstehen. Die Schlußfolgerung aus der Feststellung, Glaubenssymbole seien nicht hin- oder ausreichend relevant, um verboten oder erlaubt zu werden, ein Verbot des Glaubenssymbols (“Pflicht zur Neutralität”) sei zu respektieren, kann ich nicht nachvollziehen. Ist es ein Widerspruch oder kriege ich die Kurve zur Schlußfolgerung nicht? Aber wir können das auf sich beruhen lassen.

    Ich schrieb ja schon gestern, daß die Vertiefung in die Details die Bewertung von strittigen Sachverhalten zunehmend schwieriger macht. Für nicht juristisch kundige Personen wie mich. Hier also zum Beispiel der Punkt, auf den Du näher eingehst: der Job der Schöffin im Unterschied zum Job einer Rechtsreferendarin oder Richterin usw. bzw. mögliche Verknüpfungen. Das führt inhaltlich nicht weiter, aber das finde ich nicht schlimm. Slight Smile


  • Zoe

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 14:46

    Die letzte Passage des Urteils, das @GSaremba61 verlinkt hat:

    Angesichts der konkreten Ausgestaltung des verfahrensgegenständlichen
    Verbots kommt keiner der kollidierenden Rechtspositionen vorliegend ein
    derart überwiegendes Gewicht zu, das verfassungsrechtlich dazu zwänge,
    der Beschwerdeführerin das Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal zu
    verbieten oder zu erlauben.

    Du hattest mir die Aussage, die ich nicht kapierte, erläutert, Gesa, Glaubenssymbole sind nicht relevant genug, um sie zu verbieten oder zu erlauben. Das verstehe ich. Und nun kommt der letzte Satz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts … und ich verstehe schon wieder nicht:

    Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine
    Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser
    Hinsicht neutral zu verhalten, ist daher aus verfassungsrechtlicher
    Sicht zu respektieren.

    Das heißt, das Verbot des Gesetzgebers, daß die Rechtsreferendarin nicht mit Kopftuch zugelassen wird, ist zu respektieren???

  • Zoe

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 8:43

    Wundervoll @ricarda01 , ich freu’ mich für Dich. Und technisch bist Du zukünftig auch versorgt (“in der Pampa”, wie Du immer sagst).Slight Smile

  • Zoe

    Teilnehmer
    11. Juli 2024 um 17:06

    Sobald man beginnt, sich in die Details eines problematischen Sachverhalts zu vertiefen, wird die Angelegenheit immer unübersichtlicher. S o zumindest geht es mir. Ausgangspunkt war eine Schöffin und nicht Richter, Staatsanwälte oder Verteidiger oder Rechtsreferendar*innen. Upside Down

    Schöffen vertreten das Volk (ich sehe nicht nochmal nach, wie es in dem besagten Artikel ausgedrückt war) und insofern haben die Argumente derer, die die muslimische Schöffin verteidigen, etwas für sich. Muslime sind Teil unserer Gesellschaft. Die Schöffin vertritt mithin das Volk. Gut, und nun muß man dann wieder abwägen, was wichtiger ist oder mehr Recht für sich in Anspruch nehmen kann, das Neutralitätsgebot oder die Funktion, die Schöffen erfüllen.

  • Zoe

    Teilnehmer
    11. Juli 2024 um 16:23

    @GSaremba61 : Es gab sogar mal ein Urteil des BVerfG “Hier kommt
    keiner der kollidierenden Rechtspositionen ein derart überwiegendes
    Gewicht zu, das dazu zwänge, der Beschwerdeführerin das Tragen
    religiöser Symbole im Gerichtssaal zu verbieten oder zu erlauben.”

    Ich bin zu doof, um das zu verstehen. Was folgt denn daraus? Daß die Beschwerdeführerin tun darf, was s i e möchte? Ich würd’s nur gern verstehen. Das ist alles.Relaxed

  • Zoe

    Teilnehmer
    11. Juli 2024 um 15:21

    Aus dem von @Yossarian (Beitrag 13.22) verlinkten Artikel:

    Vor vier Jahren hatte das BVerfG bereits über die Frage nach einem Kopftuchverbot für Rechtsreferendare entschieden […]

    Ich habe das Urteil des BVerfG angeklickt, ob es sich um männliche oder weibliche Rechtsreferendare handelt. Oja, es handelte sich um eine Rechtsreferendarin. Ich kann selber noch gar nicht sagen, ob ch es für die Sache (Neutralität) wichtig finde oder nicht, aber männliche Muslime tragen keine “wahrnehmbaren Symbole oder Kleidungsstücke” ihres Glaubens.

    NS etwas später: Ist es Schöffen und Schöffinnen erlaubt, eine Kette mit einem kleinen Kreuz um den Hals zu tragen? Sichtbar, wenn mann/frau ein Hemd oder eine Bluse trägt? Schöffen tragen keine Robe, g l a u b e Slight Smile ich. Meine Gedanken gehen in Richtung Ungleichbehandlung. Christen und Muslime sowie dann noch einmal Frauen und Männer.

  • Zoe

    Teilnehmer
    11. Juli 2024 um 14:52

    Ich habe gegoogelt … der @Gartenfan ist ein Betroffener. Train

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