Zoe
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Liebe @happyday , ich antworte Dir auf Deinen Beitrag, den Du gestern kurz vor Mitternacht an mich geschrieben hattest. Den zweiten fett markierten Satz verstehe ich nicht einzuordnen, inwiefern er was mit meiner Argumentation zu tun hat. Ich muß das also offenlassen.
Zum ersten fett Markierten hatte ich am Sonntag den Gesetzesparagraphen verlinkt, das “nationale Abschiebeverbot” betreffend. Darin steht, daß in bestimmte Länder nicht abgeschoben werden darf, grundsätzlich nicht. Länder, in denen Folter/Todesstrafe drohen. Asylanträge, die bis in die letzte Instanz abgelehnt werden und einen Abschiebebefehl zur Folge haben (kein Bleiberecht, Ausweisungsverfahren verstehe ich dahingehend) dürfen also dennoch nicht umgesetzt werden. Daraus folgt dann der “Duldungsstatus”.
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Im Rahmen meiner Unterrichtstätigkeit habe ich seit 2 Jahren hauptsächlich mit Afghanen zu tun (Männern). Ich verstehe nur nicht, was das mit der Frage zu tun hat, ob man die Abschiebung der 28 Leute richtig oder falsch findet (moralisch, gesetzlich). Für ihre Straftaten sind sie doch verurteilt worden.
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@Constantia , mir ist nicht klar, inwiefern Deine Beobachtung über die Aufmerksamkeit, die mehr den Tätern als den Opfern zukommt, zur Frage, die hier diskutiert wird, weiterführt?
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Eure nicht verstehen wollenden Antworten @Constantia und @happyday bringen mich s o auf, daß ich erst einmal verschwinde und nichts sage.
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Nach Afghanistan darf niemand abgeschoben werden. Das ist die Gesetzeslage. Es gibt kein Gesetz, das Ausnahmen vorsieht. Genau andersherum ist es. Obwohl zum Beispiel ein Abschiebebefehl vorliegt, darf dennoch die betreffende Person nicht abgeschoben werden.
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Wenn man sagt, die Straftäter hätten ihren Schutzanspruch verwirkt, dann
nimmt man sie aus dem Geltungsbereich der Menschenrechte raus. Die
Menschenwürde ist unantastbar und die daraus abgeleiteten Menschenrechte
sind unveräußerlich. Das bedeutet, daß jeder in seiner Eigenschaft ein
Mensch zu sein, sie hat. Wenn man Ausnahmen macht, dann hebelt man die
gesamte Konstruktion aus und das wiederum bedeutet, daß auch wir/ich/Du @Miez, keine Menschenwürde und keine Menschenrechte haben. -
Es geht nicht ums Mitleid für die Straftäter, sondern es geht um unseren Schutz. Wenn in unserer Gesellschaft die Menschenrechte gelten, dann gelten sie für alle, für jeden Menschen. Machen wir Ausnahmen, so handelt es sich in diesem Moment schon nicht mehr darum, was wir Menschenrechte nennen.