Rente beantragen kann man immer. Vor dem Anspruch auf Altersrente handelt es sich um Erwerbsminderungsrente, für die Gründe vorliegen müssen. Eine Schwerbehinderung muss nicht vorhanden sein. Es gibt viele Schwerbehinderte, die bis zu Altersrente berufstätig sind.
Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 7 Monate von Soleille bearbeitet.
Schon ein wenig provokativ, der Text, wohl wegen der Verdeutlichung durch das männliche Geschlechtsteil, an das nicht jeder erinnert werden möchte, weil “pfui” 😉