Hannebambel
Antworten
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Sehr
informativ………….. -
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Eine Kündigung wegen mangelnder Leistung liegt in der Person begründet somit ist eine Abmahnung nicht möglich.
Hilfreich wäre eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben.
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Siehste doch, dass es geht.
Aber ob diese Kündigung (so wie verfasst) gerichtsfest ist mag ich zu bezweifel.
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Sicherlich kann der VfGHsolche Fragen stellen, alledings dürfte die Antwort seehr laaaange auf sich warten lassen…….
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Vielleicht
wollten die dich heilig sprechen und jetzt hast du es vergeigt -
meiner Meinung nach läuft bei der positiv getesteten Diskussion einiges schief.
Wen juckt es wenn positiv getestete sich mit geboosterten, oder zweifach geimpften, oder sonstwie immunisierten treffen.
Sollte das wirklich ein Problem sein dann ist die Herdenimmunität eine Illusion.
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Ich als geboosterter kann wenn ich positiv wäre, nur schwer einen gleichfalls geboosterten oder zweifach geimpften krank machen.
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/37021-covid-19-geimpft-auf-intensiv
Warum soll ich mich laufend testen lassen, bei uns in WO ist mittlerweile an jeder Ecke ein Testzentrum.
Es geht hier nur noch um den Schutz der Impfverweigerer. Man nimmt auf die Falschen Rücksicht!
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das
war sehr schnell abzusehen, bei mir im Bekanntenkreis war einer der
gleich zu Anfang der Maßnahmen angefangen hat von
Menschenrechtseinschränkungen und Notfallzulassung zu reden. Heute
läuft er mit einem gefälschten Impfausweis herum.