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  • Carl75

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    20. September 2024 um 23:25 In Bezug auf: Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen

    @Zoe, es reicht wenn sich die Politiker selber wählen. Das „WAHLVOLK“ wird nicht gebraucht. Stell Dir vor, wir hätten ein Wahlrecht, welches vorgibt, dass mindestens 60 % der Wahlberechtigten eine gültige Stimme abgeben müssen. Da wäre das Chaos vorprogrammiert.

  • Carl75

    Mitglied
    20. September 2024 um 14:15 In Bezug auf: Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen

    Hallo Webra, einerseits wäre eine Wahlpflicht die richtige Lösung. Andererseits würde das nicht viel bringen, da dann der Anteil der ungültigen Stimmen stark ansteigen würde. Es kann zwar festgestellt werden, wer nichts in die Wahlurne geworfen hat. Aber wir können diese Bürgerinnen und Bürger doch nicht sanktionieren und diejenigen die ungültig gewählt haben nicht.

  • Carl75

    Mitglied
    20. September 2024 um 14:04 In Bezug auf: Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen

    @realo, nicht alle Parteien wollen die Stimmen derer haben, die sonst keine gültige Stimme abgeben. Es gibt durchaus Parteien die froh wären, wenn noch mehr Wahlberechtigte keine gültige Stimme abgeben würden.

    Umso weniger gültige Gesamtstimmen abgegeben werden, umso eher können Parteien die 5% Klausel erreichen, die ja auf der Grundlage der gültigen Stimmen berechnet wird. Deshalb gibt es ja aus meiner Sichtweise keine „Nichtwähler“, da die Möglichkeit keine gültige Stimme abzugeben eine enorme Auswirkung auf das Wahlergebnis hat/haben könnte.

    Deshalb müsste aus meiner Sicht die Sperrklausel auf der Grundlage aller Wahlberechtigten festgelegt werden.

  • Carl75

    Mitglied
    19. September 2024 um 17:53 In Bezug auf: Steht der AfD ein Vorsitz in drei Bundestagsausschüssen zu?

    @Webra, ich habe nicht mit diesem Urteil gerechnet. Allerdings hat das Gericht auch festgestellt, dass die gegenwärtige Regelung durchaus einer Änderung bedarf.

  • Carl75

    Mitglied
    19. September 2024 um 17:15 In Bezug auf: Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen

    @Gitti82, es waren nicht die Bürger die mehrheitlich die AfD gewählt haben. Die Mehrheit der Wahlberechtigten haben keine gültige Stimme abgegeben. Das waren 27,05%.

    Die AfD wurde von 23,96 % der Wahlberechtigten gewählt.

  • Carl75

    Mitglied
    17. September 2024 um 0:13 In Bezug auf: Steht der AfD ein Vorsitz in drei Bundestagsausschüssen zu?

    Gerichte fällen ihre Urteile nach der Gesetzeslage. Da diese oft Auslegungsbedürftig sind oder einen Ermessensspielraum haben, werden die Gerichte angerufen.

  • Carl75

    Mitglied
    10. September 2024 um 11:40 In Bezug auf: Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen

    @seestern, die Meinung in allen Ehren, dazu brauchen wir eine Änderung unserer Wahlgesetze.

    Ich glaube nicht, dass unsere gesetzgebenden Organe ein entsprechende Gesetzesänderung wollen.

  • Carl75

    Mitglied
    10. September 2024 um 11:35 In Bezug auf: Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen

    @realo, der Mehrheitsbegriff ist stets abhängig von der Umschreibung was mit Mehrheit gemeint ist. Selbstverständlich ist die AfD in Thüringen mit 32 Mandaten die größte Fraktion im zukünftigen Landtag. Aber sie hat weder die Mehrheit der Sitze noch ist sie von der Mehrheit der Wahlberechtigten gewählt worden.

    Wenn einige Politiker uns nach jeder Wahl erzählten: „Die Mehrheit der Wähler hat uns gewählt“, dann war das meistens eine Verdrehung des Begriffs MEHRHEIT. Wink

  • Carl75

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    9. September 2024 um 13:56 In Bezug auf: Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen

    @seestern47, jede Partei, die zur Wahl zugelassen ist, darf Regierungsverantwortung übernehmen. Andernfalls würden wir einen Teil der Werte, auf denen unsere BRD basiert aufheben. Der Verfassungsschutz ist kein Organ unserer Demokratie, das darüber entscheidet, welche Partei Regierungsverantwortung übernehmen darf.

  • Carl75

    Mitglied
    9. September 2024 um 13:48 In Bezug auf: Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen

    @Stadtwolf, -Wenn die Thüringer eine AfD-Landesregierung wollen ist es doch in Ordnung-

    Da stellt sich doch nur die Frage, ob das denn so ist. Mit der Listenwahl wird doch keine Regierungspartei oder Regierung gewählt. Es werden nur Personen gewählt, die dann die Regierung bilden dürfen.

    Deshalb gilt für mich; wenn die gewählten Abgeordneten einer AfD-Landesregierung zustimmen, ist das in Ordnung.

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