Carl75
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@Zoe, es reicht wenn sich die Politiker selber wählen. Das “WAHLVOLK” wird nicht gebraucht. Stell Dir vor, wir hätten ein Wahlrecht, welches vorgibt, dass mindestens 60 % der Wahlberechtigten eine gültige Stimme abgeben müssen. Da wäre das Chaos vorprogrammiert.
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Hallo Webra, einerseits wäre eine Wahlpflicht die richtige Lösung. Andererseits würde das nicht viel bringen, da dann der Anteil der ungültigen Stimmen stark ansteigen würde. Es kann zwar festgestellt werden, wer nichts in die Wahlurne geworfen hat. Aber wir können diese Bürgerinnen und Bürger doch nicht sanktionieren und diejenigen die ungültig gewählt haben nicht.
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@realo, nicht alle Parteien wollen die Stimmen derer haben, die sonst keine gültige Stimme abgeben. Es gibt durchaus Parteien die froh wären, wenn noch mehr Wahlberechtigte keine gültige Stimme abgeben würden.
Umso weniger gültige Gesamtstimmen abgegeben werden, umso eher können Parteien die 5% Klausel erreichen, die ja auf der Grundlage der gültigen Stimmen berechnet wird. Deshalb gibt es ja aus meiner Sichtweise keine “Nichtwähler”, da die Möglichkeit keine gültige Stimme abzugeben eine enorme Auswirkung auf das Wahlergebnis hat/haben könnte.
Deshalb müsste aus meiner Sicht die Sperrklausel auf der Grundlage aller Wahlberechtigten festgelegt werden.
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Gerichte fällen ihre Urteile nach der Gesetzeslage. Da diese oft Auslegungsbedürftig sind oder einen Ermessensspielraum haben, werden die Gerichte angerufen.
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@realo, der Mehrheitsbegriff ist stets abhängig von der Umschreibung was mit Mehrheit gemeint ist. Selbstverständlich ist die AfD in Thüringen mit 32 Mandaten die größte Fraktion im zukünftigen Landtag. Aber sie hat weder die Mehrheit der Sitze noch ist sie von der Mehrheit der Wahlberechtigten gewählt worden.
Wenn einige Politiker uns nach jeder Wahl erzählten: “Die Mehrheit der Wähler hat uns gewählt”, dann war das meistens eine Verdrehung des Begriffs MEHRHEIT.
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@seestern47, jede Partei, die zur Wahl zugelassen ist, darf Regierungsverantwortung übernehmen. Andernfalls würden wir einen Teil der Werte, auf denen unsere BRD basiert aufheben. Der Verfassungsschutz ist kein Organ unserer Demokratie, das darüber entscheidet, welche Partei Regierungsverantwortung übernehmen darf.
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@Stadtwolf, -Wenn die Thüringer eine AfD-Landesregierung wollen ist es doch in Ordnung-
Da stellt sich doch nur die Frage, ob das denn so ist. Mit der Listenwahl wird doch keine Regierungspartei oder Regierung gewählt. Es werden nur Personen gewählt, die dann die Regierung bilden dürfen.
Deshalb gilt für mich; wenn die gewählten Abgeordneten einer AfD-Landesregierung zustimmen, ist das in Ordnung.