Bluttests auf Trisomie

Bluttests auf Trisomie: Suche nach „falschen“ Genen hat erst begonnen -- vom 07. April 2019

Vor unabsehbaren Folgen durch die zunehmende Akzeptanz von vorgeburtlichen genetischen Bluttests hat der Präsident des Berufsverbandes der niedergelassenen Pränatalmediziner (Hürth), Prof. Alexander Scharf, gewarnt. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ (Ausgabe 7. April). Hintergrund ist, dass sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 11. April in einer zweistündigen Debatte mit dem Thema befassen werden. Die Aussprache dient zunächst zur Orientierung der Abgeordneten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenvertretern hatte im März vorgeschlagen, dass die gesetzlichen Krankenkassen Bluttests bezahlen sollen, mit denen sich ab der zehnten Schwangerschaftswoche mögliche Trisomien, wie etwa das Downsyndrom, bei einem ungeborenen Kind feststellen lassen. Bezahlt werden soll der Test nur dann, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gibt. Im August soll dann der Gemeinsame Bundesausschuss darüber entscheiden, ob die Bluttests Kassenleistung werden oder nicht.

Bald könnte es Tests für Bluthochdruck geben

Der Test auf Trisomie sei nur ein Türöffner, sagte Scharf der „Welt am Sonntag“. Die Suche nach den „falschen“ Genen beginne erst: „Denkbare Szenarien wären zum Beispiel die Anlage zu Stoffwechselstörungen wie Hypercholesterinämie, Bluthochdruck oder Zucker.“ Auch die Neigung zu Fettleibigkeit, Krebs oder Rheuma werde bald untersucht werden können.

Scharf: „Denkt man das zu Ende, ist man schnell beim Designerbaby.“ Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Trier), die selbst Mutter eines Kindes mit Trisomie 21 ist, fordert laut der Sonntagszeitung, nicht nur über die mögliche Kassenzulassung zu debattieren, sondern über die ethische Dimension: „Wollen wir eine Gesellschaft, in der nur noch gesunde und leistungsfähige Kinder geboren werden und die anderen vorgeburtlich aussortiert werden?“.

Was zu den entscheidendsten Entwicklungen des nächsten Jahrzehnts gehört

Der israelische Historiker Yuval Noah Harari habe, so die „Welt am Sonntag“, bereits in seinem Buch „Homo Deus“ vor einem epochalen Paradigmenwechsel gewarnt. Es gehe nicht mehr um Heilung oder Therapie, sondern um die genetische Optimierung des Menschen. Neben der Digitalisierung sei dies die entscheidendste Entwicklung des nächsten Jahrzehnts.

FDP sorgte mit Tweet für Entsetzen

In die Kritik geraten ist in diesem Zusammenhang zuletzt die FDP. Deren Fraktion hatte auf Twitter in ein Foto eines dreijährigen Jungen mit Downsyndrom die Forderung montiert: „Trisomie-21-Test muss Kassenleistung werden!“ Das stieß fraktionsübergreifend bei Abgeordneten und bei Lebensrechtlern auf Entsetzen.

Pilsinger (CSU): Das passiert, wenn Abtreibung pausenlos banalisiert wird

Der Arzt und CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger (München) sagte daraufhin: „Solche menschenverachtenden Entgleisungen entstehen, wenn Abtreibung pausenlos als ,normaler Eingriff‘ banalisiert wird.“ Die FDP hat den Tweet mittlerweile gelöscht.

In einer Stellungnahme auf Twitter hieß es: „Unser Posting zu #Trisomie21 war missverständlich – das tut uns sehr leid. Wir wollen, dass nicht Geldbeutel entscheidet, ob Schwangere Klarheit bekommen. Für uns ist Perspektive eines Kind mit Trisomie 21 nichts Negatives. Da Fehleindruck entstand, haben wir sofort gelöscht.“

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Medizinier gegen eine Kostenübernahme

Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) hat sich derweil gegen eine Kostenübernahme ausgesprochen. Es sei damit zu rechnen, dass es aufgrund der „einfachen Durchführbarkeit zu einer flächendeckenden Inanspruchnahme“ komme. Die Ergebnisse des Bluttests seien für das betroffene ungeborene Kind prinzipiell von keinerlei medizinischen Nutzen. Der Test führe stattdessen in den meisten Fällen zu einer Abtreibung: „Die chromosomale Anomalie wird also praktisch a priori als negativ und nicht wünschenswert eingestuft.“

Diese gesellschaftliche Wahrnehmung stehe somit in direktem Widerspruch zu der seit 2009 in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention. Die darin zu Recht geforderte Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung werde mit einer unkritischen Einführung der Bluttests als Kassenleistung ad absurdum geführt: „Die Rechte gelten dann letztlich nur für die, die den Selektionsprozess – bis zur Geburt – überstanden haben.“

Twdore

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