Neue Etikettenvorschrift für Weine

  • Neue Etikettenvorschrift für Weine

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    Organisator
    13. Januar 2024 um 11:24

    Wein-Fans sollen mehr darüber erfahren, was genau sie da eigentlich trinken. Nach einer neuen EU-Verordnung müssen auf dem Etikett in Zukunft Inhaltsstoffe, Allergene sowie Energie- und Nährwerte deklariert werden. Die Regel gilt nur für Weine, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden und in der EU verkauft werden sollen. Einige Informationen, etwa über Allergene, müssen direkt auf das Etikett gedruckt werden. Wann darf die Rebsorte auf dem Etikett angegeben werden?

    Rebsorte. Eine einzige Rebsorte darf dann angegeben werden, wenn diese zumindest 85% Anteil ausmacht (siehe auch unter sortenrein). Es dürfen maximal drei Rebsorten in absteigender Reihenfolge je nach dem Anteil angegeben werden. Der Wein muss zu 100% aus den zwei oder drei angegebenen Rebsorten bestehen. Für andere reicht zum Beispiel ein QR-Code, der auf eine Website mit den entsprechenden Angaben führt.

    Ein Beispiel:

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