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Es geht um die Themen: Fachwissen, Warenkunde Lebens- und Genussmittel Tipps und Tricks beim Kochen sowie außergewöhnliche Rezepte und Quellen von guten Zutaten und es sollen die User motiviert werden auch Ihr Wissen einzubringen, sowie angeregte Diskussionen.
Die EU hat in die Ekelliste gegriffen
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Die EU hat in die Ekelliste gegriffen
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Bei verarbeiteten Lebensmittel verstärkt auf die Zutatenliste achten, denn die EU hat in die Ekelliste gegriffen
In der Zutatenliste auf die Begriffe…
Acheta domesticus (Hausgrille)
Tenebriomolitor (Mehlwürmer)
Locusta migratoria (Wanderheuschrecken)
und Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)
achten
Fortan darf nach Mehlwürmern, Heuschrecken und Grillen auch der Getreideschimmelkäfer als Zutat in Lebensmitteln wie Brot, Suppen, Nudeln, Snacks, Erdnussbutter und Schokoladenerzeugnissen verwendet werden.
Mehlwürmer
Die erste Zulassung für ein sogenanntes “Speiseinsekt” erhielt schon im Juni 2021 der Mehlwurm: Die Durchführungsverordnung 2021/822 der EU-Kommission genehmigte das Inverkehrbringen getrockneter Larven von Tenebrio molitor (Mehlkäfer) als “neuartiges Lebensmittel”. Die SAS EAP Group aus Frankreich hat den Antrag gestellt und darf den Mehlwurm in der Union in Verkehr bringen. Er darf einzeln verkauft oder mit Höchstgehalten von 10 Gramm in
Proteinerzeugnissen
Keksen
Gerichten aus Leguminosen
und Erzeugnissen aus Teigwaren
verwendet werden.
Bei der Verwendung von Insekten muss auf der Packung des Lebensmittels der Hinweis zu finden sein, dass der Verzehr bei Menschen mit bekannten Allergien gegen Krebs- und Weichtiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann.
Wanderheuschrecken
Im November 2021 folgte die Zulassung für das zweite “Speiseinsekt” durch die Durchführungsverordnung 2021/1975: “Fair Insects BV” aus den Niederlanden darf seitdem gefrorene, getrocknete und pulverförmige Locusta migratoria (Wanderheuschrecken) in der EU in Verkehr bringen. Als Zutaten dürfen die Heuschrecken je nach Verarbeitungsform in unterschiedlichen Höchstgehalten in folgenden Produkten:
Verarbeitete Kartoffelprodukte; Gerichte aus Leguminosen und Erzeugnisse aus Teigwaren
Fleisch-Analoge
Suppen und Suppenkonzentrate
Leguminosen und Gemüse in Konserven/Gläsern
Salate
Bierähnliche Getränke, Mischungen für alkoholische Getränke
Schokoladenerzeugnisse
Nüsse, Ölsamen und Kichererbsen
Gefrorene fermentierte Erzeugnisse auf Milchbasis
Wurstwaren
Hausgrillen
Seit 2022 respektive 2023 ist zudem die Hausgrille (Acheta domesticus) in verschiedenen Verarbeitungsformen zugelassen. Die Durchführungsverordnung 2022/188 erlaubt das Inverkehrbringen von Acheta domesticus, gefroren, getrocknet und pulverförmig. Der Antrag kam abermals von “Fair Insects BV”. Die Hausgrille darf in vielen Lebensmitteln verwendet werden:
Andere Proteinerzeugnisse als Fleisch-Analoge
Brot und Brötchen
Backwaren, Getreideriegel und gefüllte Teigwaren
Kekse
Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)
Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
Verarbeitete Kartoffelprodukte, Gerichte aus Leguminosen und Gemüse sowie Erzeugnisse aus Teigwaren oder auf Pizza-Basis
Snacks auf Maismehlbasis
Bierähnliche Getränke, Mischungen für alkoholische Getränke
Nüsse, Ölsamen und Kichererbsen
Soßen
Fleischzubereitungen
Fleisch-Analoge
Schokoladenerzeugnisse
Gefrorene fermentierte Erzeugnisse auf Milchbasis
Seit drittem Januar darf das vietnamesische Unternehmen “Cricket One Co. Ltd” per Durchführungsverordnung 2023/5 außerdem “teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus” in der EU vertreiben. Potenziell betroffene Lebensmittel:
Mehrkornbrot und -brötchen; Cracker und Brotstangen
Getreideriegel
Vormischungen für Backwaren (trocken)
Kekse
Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)
Gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)
Soßen
Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Gerichte auf Basis von Teigwaren
Molkenpulver
Fleischanaloge
Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
Snacks auf Maismehlbasis
Bierähnliche Getränke
Schokoladenerzeugnisse
Nüsse und Ölsaaten
Snacks außer Chips
Fleischzubereitungen
Getreideschimmelkäfer
Die Durchführungsverordnung 2023/58 vom 5. Januar erlaubt es “Ynsect NL B.V.” aus den Niederlanden, Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als neues Lebensmittel unter die EU-Bürger zu bringen. Die Liste der Lebensmittelkategorien, in denen die Larven als Zutat genutzt werden dürfen:
Getreideriegel
Brot und Brötchen
Verarbeitetes Getreide und Frühstückscerealien
Porridge
Vormischungen (trocken) für Backwaren
Getrocknete Erzeugnisse aus Teigwaren
Gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
Molkenpulver
Suppen
Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis
Gerichte auf Pizzabasis
Nudeln
Snacks außer Chips
Chips
Cracker und Brotstangen
Erdnussbutter
Verzehrfertige herzhafte Sandwiches
Fleischzubereitungen
Fleischanaloge
Analoge von Milch und Milchprodukten
Schokoladenerzeugnisse
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für Erwachsene
Guten Appetit!
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@Fagus, alles klar, so gesehen kann ich dir natürlich nur recht geben. – Aber was soll man machen? Nichts Vorgefertigtes mehr kaufen? Nur noch selbst angebautes Gemüse und Obst essen (falls Garten vorhanden)? Bio-Fleisch vom selbst begutachteten Bio-Bauer seiner Wahl kaufen? Alles in der Praxis kaum durchführbar.
- Dieser Beitrag wurde vor 1 Jahr, 3 Monate von Heide79 bearbeitet.
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Keine Satire, sondern die brutale Wahrheit
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@Genuss, kannst du da noch genießen? Wie lässt sich dein Vergnügen an gutem Essen und raffinierten Rezepten vereinbaren mit dem Wissen von diesen “Spezialitäten “, die da in unsere Lebensmittel gemischt werden? Denkst du, die Dosis ist so minimal, dass man es vernachlässigen kann? – Gruß Heide
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Ganz einfach: “Keine verarbeiten Lebensmittel kaufen” Alles selbst machen soweit wie möglich, es geht wenn man sich mit etwas Sachkunde versorgt. Ich kann helfen soweit wie möglich.
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Unbekannt
Teilnehmer21. Januar 2023 um 15:13Danke für die aufschlussreiche Liste, auch wenn mich das fast nicht betrifft, da ich aus gesundheitlichen Gründen nichts verarbeitetes essen kann und im Bio Markt hochwertige Lebensmittel kaufe (muss) ist es doch gut wieder mal zu lesen. Dann weiß ich wieder, warum ich soviel Geld für meine Lebensmittel ausgebe. Aber Insekten wie Heuschrecken soll es als Snak doch schon geben.
Kleine Anekdote, als mein Enkel noch klein war, habe ich ihm öfter Pfannkuchen gemacht und irgendwann entdeckte ich im Mehl Kluempchen, die sich nicht mit Ei und Milch verbinden wollten, aber da hatte unser Kleiner schon von den Pfannkuchen gegessen, es waren Mehlwuermer. Meine Tochter war erbost und natuerlich hatten wir Angst, sie rief die Vergiftungszentrale an, die lachten und meinten, da hat ihr Sohn noch etwas Proteine zum Pfannkuchen bekommen. 😉
Diese Sorte Mehl habe ich nie mehr gekauft. Und es ist auch nie wieder vorgekommen.
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