Startseite › Foren › Politik - Zentrale › Zum Lachen oder zum Verzweifeln?
-
Zum Lachen oder zum Verzweifeln?
-
Unser Bundestag , der lt. RP eine “gesetzlich vorgeschriebene Normgröße von 598 Abgeordneten” betragen soll, ist inzwischen aber durch die Tricksereien mit den “Überhangmandaten” etc. auf 709 Abgeordnete angeschwollen! Und wird mit jedem Wahlgang weiter wachsen. Jetzt ist mir auch klar, was unsere hochverehrte Kanzlerin meinte, wenn sie dem “unbedingt erforderlichen Wachstum” das Wort redete. Was kosten den Steuerzahler eigentlich diese ca. 100 zusätzlichen Abgeordneten? Da geht es ja nicht nur um das Salär und die üppige Altersversorgung des Abgeordneten. Daran hängt ja noch ein Rattenschwanz von “Nebenkosten”! Und ich sehe keine Instanz, die in der Lage wäre diese Kostenspirale zu stoppen. Man sieht also, dass auch eine Demokratie mit Tücken behaftet ist und Hintertürchen zu Gaunereien bietet!
-
Nun @Holzhacker du alter Meckerer,hast du das System immer noch nicht begriffen? Schau dir mal bei Phönix eine Bundestagsdebatte an.Wieviel Abgeordnete sind dort anwesend?Hoechsten ein Fünftel der Abgeordneten.Hätte der Bundestag nur 598 Abgeordnete dann wären ja nur noch 5 anwesend.
Aber wo sind nun die Anderen ist jetzt die Frage? Gut ein paar sind krank und der Rest muss sich wegen ihres kargen Einkommens (circa 15.000 € inklusive Aufwandsentschädigung) Um seine Nebeneinkünfte kümmern
Alles klar soweit???
-
Nun ja , du junger Konformer, im Grunde habe ich das System schon kapiert, hätte aber nicht gedacht, dass diese Demokratie von solchen hochbezahlten Blindnieten derart schamlos vorgeführt wird. Die armen Teufel müssen doch Nebenjobs haben bei der miesen Entlohnung als Abgeordnete.
-
Nachtrag: Habe mal gelesen, der Bundestag wäre vergleichbar mit dem Eiffelturm oder einer Jeans: An den Schwachstellen würden Nieten eingesetzt!

-
Nur an den Schwachstellen?

-
Sag an, du meinst, dass es nur so geht? Faktisch macht das nur einer auf diesem Spielfeld des Absurden möglich,
die soziologische Gruppe, auf eine Person verdichtet: der so genannte
Wähler.Ich muss dich enttäuschen. Es ist die Gesamtheit der Menschen, die mehrheitlich von diesem System profitiert. Im sozialistischen, diktatorischen System etc. ist es nur die Elite.
Kennst du ein anderes, als das kapitalistische System, oder ein “Scheinsozialistisches”, überhaupt von innen? Allem Anschein nicht. Sollte es dich danach gelüsten, gibt es noch Länder, in denen du Erfahrungen dazu sammeln kannst.
-
Alles ganz richtig @SusiSoho
Aber eine kleine Anmerkung: Viele wissen das nicht und für die Außenwirkung (wir sind ja alles Wähler) ist ein halbleerer Plenarsaal alles andere als positiv.
-
@SusiSoho, stimmt! Abgeordnete sitzen nicht nur im Parlament “rum”, oder müssen dort vollzählig anwesend sein, es gibt auch ausserhalb noch so einige Aufgaben:
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/249807/abgeordneter-abgeordnete
-
Herzlichen Glückwunsch @70plus zu Deiner “Menschenkenntnis. Jemanden so schnell als einfältig zu erkennen – toll

O sancta simplicitas!
……..weil deutsche Bourgeoisie, wie wir sie in SFath vorfinden…….
Oder ist es gar nicht so schnell sondern nur ein neues “Kleid”?
Übrigens – Netiquette lesen kann nicht schaden – Beleidigungen sind hier nicht erwünscht. Und da Du es wohl mit Sprüchen hast – Wer auf andere mit dem Zeigefinger ….. immer dran denken

-
Einerseits haben die Parteien aus den Parlamenten Selbstbedienungsläden gemacht, andererseits hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2008 festgestellt, dass das praktizierte Sitzzuteilungsverfahren gegen das BWahlG verstößt und eine Änderung verlangt.
Die trat zwar 2011 in Kraft, wurde aber 2012 vom Bundesverfassungsgericht gleichfalls für nichtig erklärt.
Seither blockiert hauptsächlich die CDU/CSU eine grundlegende Reform des Wahlrechts, da sie von der bisherigen Stimmenzuordnung via Überhang- und Ausgleichsmandaten am meisten profitiert und befürchtet, bei einer Neuordnung derer und der Wahlkreise schlechter abzuschneiden als bisher.
Da aber keine Partei es wirklich eilig hat(te), den Bundestag zu verkleinern (und künftig weniger Pfründe an verdiente Mitglieder zu verteilen), hat das Bundesverfassungsgericht die Reform inzwischen deutlich angemahnt.
Daraufhin hat man sich zumindest auf einen Zeitrahmen und einige Eckpunkte geeinigt: Bis zur übernächsten Wahl 2025 soll die Anzahl der Wahlkreise verringert und u.a. über eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre und eine eventuelle Verlängerung der Legislaturperiode beraten werden….. Auch ein neuer Umgang mit Überhang- und Ausgleichsmandaten steht zur Diskussion.
Ausführlich und verständlich hier nachlesbar:
M.
Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.