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Wolfgang Grupp macht Suizidversuch öffentlich
KeineAhnung antwortete vor 6 Monaten, 1 Woche 23 Mitglieder · 66 Antworten
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@Heigi Natürlich gibt es die Psychiatrie für politische Zwecke missbraucht, um unbequeme Zeitgenossen von der Bildfläche verschwinden zu lassen. Das war beim Mollath nicht der Fall, einer der abgedroschenen Konflikte in der Psychiatrie. In meinen Augen hatte er eindeutig seelische Störungen, aber wie das System so ist, es geht nicht um Wahrheit, es geht um Anwälte und Argumente. Es geht auch nicht um Mollath, es geht um die vielen Menschen, die psychische Symptome haben und deshalb zum Psychiater gehen, ihnen soll mit der Psychologie geholfen werden und das gelingt meistens auch. Aber Schreckensbilder an die Wand malen ist für manche Zeitgenossen einfach die größere Befriedigung.
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@realo: Dem Link von Yossarian entnehme ich, dass Mollath eben k e i n psychisch kranker Straftäter war und nur durch nachlässige und fahrlässige Juristen und Ärzte dazu erklärt wurde. Ich bin davon überzeugt, dass er nicht der einzige eigentlich Gesunde in deutschen Psychiatrien ist/war. Was im Kopf eines Menschen vorgeht, ist nicht so sichtbar wie ein Herzfehler. Das gilt auch für psychisch kranke potenzielle Straftäter.
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Webra und andere.
Unter den Psychiatern sowie unter den Medizinern gibt es solche und solche, das sollte sich mittlerweile schon herumgesprochen haben.
Fragen die meinen Privatbereich betreffen, beantworte und diskutiere ich hier sicherlich nicht.
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8:36 stimmt Yossarian @Yossarian – ein Justizskandal, der seinesgleichen sucht; ohne diesen Rechtsbeistand wäre wohl nicht mal eine Abfindung
Kurzlink > https://t1p.de/q7j2h
dieser Höhe herausgekommen.
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Tausende und abertausende Deutsche oder Ausländer laufen zum Psychiater, weil sie psychische Symptome haben, sich quälen und Schmerzen haben. Das sind meist Fälle mit seelischen Konflikten, wo es nicht um Tötung geht. Natürlich, wenn ein Mensch eine Gefahr für sich oder andere darstellt, da sind wir in einem extremen Bereich, sind rein juristisch auch Zwangsmaßnahmen erlaubt und notwendig. Wer androht sich oder andere zu töten, wird mit Zwangsmaßnahmen ruhig gestellt, um diese Taten zu verhindern. Das ist eine Kraft in der Psychiatrie, die so in der Gesellschaft einmalig ist, aber sie ist gewissen psychisch kranken Menschen gegenüber notwendig. Gäbe es diese Maßnahme vorbeugend, ohne Gefahr in Verzug, hätte man manche Messerstechereien von psychisch kranken Menschen verhindern können. So jedoch sind Psychiater, wenn der Patient sich aus der Psychiatrie aufgrund der Gesetzeslage entlassen möchte, oft machtlos. Gustl Mollath war ein psychisch kranker Straftäter, da sieht es etwas anders aus, verwahrt hinter Schloss und Riegel. Die Akutpsychiatrie ist ein Krankenhaus und hat höchstens eine geschlossene Station, wenn es dort einen Wegläufer gibt, ansonsten ist da alles offen.
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@Webra Wenn Psychiater sich festgelegt haben, dass ein Mensch eine Gefahr für sich oder andere darstellt, dann hat der Betreffende ganz schlechte Karten. Siehe den bayerischen Skandal um Gustl Mollath:
https://www.sueddeutsche.de/kolumne/gustl-mollath-justizskandal-psychiatrie-1.5663792
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„Ich wünsche ihm, dass er nicht in die Hände skrupelloser Psychiater gerät, er sich selbst wieder fängt und seinen Altersruhestand genießen lernt.“ malonia
Hallo malonia,
was ist bei psychiatrischer Hilfe skrupellos und bei medizinischer nicht?
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Die juristischen Umstände sind das Eine in Deutschland, aber die emotional menschlichen Umstände sind das Andere und dann gibt es Mittel und Wege. Ein Suizid ist möglich, warum braucht man dafür, dass eine andere Hand anlegt, ein Rezept ausschreiben reicht völlig aus und das kann der Arzt ohne juristische Folgen tun. Aktiv töten darf er nicht. Wobei ich persönlich kein Problem damit hätte, wenn die Umstände danach sind, meinen Hausarzt zu konsultieren, der mir ein Leben lang bei allen möglichen Krankheiten geholfen hat, am Ende, wenn ich sterben möchte auch zu helfen.
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