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Es kommt auf die regionalen Gegebenheiten an:
Meine Lösung: Pakete usw. lasse ich an Packstation oder Postfiliale schicken. (funktioniert leider nur bei DHL)
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Hat der Nachbar angenommen, gilt das Paket seit 2012 als zugestellt. Man kann auf Kulanz hoffen, vielleicht nimmt es die Postfiliale am selben als „Annahmeverweigerung“ zurück.
Meist fragt z.B. DHL per E-Mail nach, wo sie ein Paket hinterlegen darf, wenn niemand erreichbar ist. Macht ein Paketdienst das nicht und gibt dennoch beim Nachbarn ab, kann man eventuell auf diese Kulanz hoffen. Ansonsten bleibt wohl nur das Zurückschicken auf eigene Porto-Kosten.
Eventuell, wenn möglich, Nachbar(n) informieren, was nicht angenommen werden soll.
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Die Aussage von Paesi stimmt, wenn es sich um bestellte Ware handelt.
Bei unbestellten Sendungen ist die Lage anders. Siehe Link der Verbraucherzentrale
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001Mails mit Ankündigungen von vermuteten unbestellten Waren – niemals anklicken und zum Lesen aufmachen. Den Rat Anhänge nicht anklicken, reicht nicht. Die ganze Mail nicht anklicken.
Bist du unsicher, weil du etwas bisher nicht Zugestelltes hast und darauf wartest – informiere dich bei dem Besteller – das ist der sichere Weg.
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Sorry, aber wir müssen Pakete grundsächlich persönlich von der Post abholen. Der Bote würde nie etwas beim Nachbarn abliefern.
LG Hubert
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Ja @Paesi , genau so hab ichs gemacht . Beiden Nachbarn (Rechts und Links) Bescheid gesagt. Dann kann sich DHL damit herumschlagen. Aber ich empfinde es als eine Schande, mit welchen hinterhältigen Tricks versucht wird, an anderer Leute Geld zu kommen.
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