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  • Wer erinnert sich?

     GSaremba61 antwortete vor 4 Jahren, 1 Monat 11 Teilnehmer · 43 Beiträge
  • Fischersfruwe

    Teilnehmer
    27. Februar 2020 um 17:04

    Trifft es zu, dass bei Umzug oder Urlaub ein Nachsendeantrag früher kostenlos ausgeführt wurde, nachdem man ein entsprechendes Kärtchen ausgefüllt hatte, das man in den nächsten Briefkasten einwarf? Oder war das noch nie so, sondern immer kostenpflichtig, wie man mir auf der Post sagte? Wer weiß es?

  • happyday

    Teilnehmer
    27. Februar 2020 um 17:10

    Seit ich im vereinten Deutschland lebe, waren Nachsendeanträge kostenpflichtig, sowohl für den privaten Haushalt als auch für Geschäftspost.
    Die Kosten stiegen außerdem zwischen 1995 und 2008, wo ich erst vom Land Brandenburg nach Bayern und dann von Bayern nach Sachsen umgezogen bin.

    Über Nachsendung bei Urlaub bin ich nicht informiert…

  • Cocco

    Teilnehmer
    27. Februar 2020 um 17:13

    ..geht es nun um einen Nachsendeantrag oder eine Umzugsmeldung ?

    http://hpn.forum-fuer-senioren.de/album/2271/4/20200224_113126.jpg?6199461005e53a683015325.68541189

  • Paesi

    Teilnehmer
    27. Februar 2020 um 17:14

    Ich las: "Kostenlos wird der Service (Nachsendeantrag) seit 2003 nicht mehr angeboten."

  • Cocco

    Teilnehmer
    27. Februar 2020 um 17:23

    Stimmt Paesi, war bis 2003 kostenfrei…

    http://de.m.wikipedia.org/wiki/Nachsendeauftrag

  • Fischersfruwe

    Teilnehmer
    27. Februar 2020 um 17:59

    Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen.

  • happyday

    Teilnehmer
    27. Februar 2020 um 18:10

    Nun, ich war auch vor 2003 kein "Privatkunde" und vielleicht war das der Grund, dass ich für die Nachsendung zahlen durfte.

  • SFath

    Teilnehmer
    27. Februar 2020 um 18:21

    Nachtrag vorgezogen
    Wer Kunde bei anderen Zusendungsdiensten ist, für den galt schon damals das hier:
    http://www.post-und-telekommunikation.de/PuT/Inhalt_KEP.php

    happy, Privatkunden der Deutschen Post sind Menschen wie du und ich.
    Geschäftskunden, jene, welche ein Gewerbe betreiben.
    Wer womit gemeint ist, geht aus Coccos Link hervor.
    Zahlen muß seit 2003 JEDER.

    Wer im Urlaub nicht auf seine sonst auch von der Post zugestellte Tageszeitung etc. verzichten will,
    bekommt sie mit 1 Tag Verzögerung nachgesendet.

    Durchaus eine probate Möglichkeit, bevor der Briefkasten überquillt und besorgte Nachbarn deshalb die Polizei rufen, um mal nachzusehen…
    Ein neues Türschloß wäre in diesem Fall dann deutlich teurer. :-X

    Alternative:
    Man mietet für die Zeit der Abwesenheit ein Post- Schließfach – auch gebührenpflichtig.

  • Fischersfruwe

    Teilnehmer
    27. Februar 2020 um 18:42

    Man kann die Zeitung für die Dauer des Urlaubs abbestellen.

  • SFath

    Teilnehmer
    27. Februar 2020 um 18:57

    Natürlich! Dasselbe klappt aber nicht mit normaler Post.
    Die Deutsche Post ist seit ihrer Privatisierung ein ganz normaler Dienstleister, der für jede Leistung, insbesondere Extras, die nicht mit dem Porto abgedeckt sind, Gebühren verlangen kann.

    Bei Nachsendungen muß der Zusteller im regionalen Verteilzentrum den Sendungen einen neuen, vorgedruckten, Adreßaufkleber aufpappen und sie in die abgehenden Sendungen geben, sie also zum 2. Mal auf den Weg bringen.
    Unabhängig, um wie viele es sich im Laufe der Zeit handelt – die Gebühr ist dieselbe für 12 Monate.

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