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Warum auch ein 99-Jähriger vor Gericht gehört
Holzhacker antwortete vor 4 Jahre, 2 Monaten 12 Mitglieder · 28 Antworten
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Ja und? Verlangst Du von den Tätern und ihren Nächsten ein Schuldbewußtsein, das größer ist als das Unrechtsempfinden des Staates und seiner Richter?
Wenn kein Gesetzgeber und kein Gericht den Anstand hat, die Verdächtigen für ihre mutmaßlichen Taten zu belangen und ggfs. zu strafen, sollen sie sich dann selbst den Prozess machen?
Im besten Fall hat der Umgang des Staats mit den Tätern von damals dafür gesorgt, dass sie jeden Tag ihres Lebens danach auf’s Neue von ihrer Schuld gequält werden.
M.
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Gegenfrage: wer hat ehemalige (Mit-)Täter (im unmittelbaren Umfeld) bis heute gedeckt? Zweifellos spielt ein gehöriger Verdrängungsmechanismus bei den betreffenden Personen eine Rolle. Daß diese in Jahrzehnten durch Veröffentlichungen zum Thema nie an ihre damalige eigene Beteiligung erinnert wurden, halte ich für ausgeschlossen.
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Ja, klar…! Ehrlich gesagt, nach so vielen Jahren Desinteresse scheint mir die Aktivität des Initiators eher der persönlichen Profilierung (und den modernen Möglichkeiten der Publicity) als dem Gerechtigkeitsbedürfnis der Nation oder ihrer Justiz geschuldet zu sein!
M.
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Warum, wieso, weshalb… hatte auch damit zu tun, daß Einsicht in Personalakten der Beschäftigten vor Ort, die sich im Ausland befanden, nicht möglich war. Man kann nur jene anklagen, die man namentlich kennt und sie dann auch findet.
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Das – zu Ende gedacht – macht das Nachkriegsverhalten der deutschen Justiz nur noch schlimmer! Oder erinnert sich noch wer an mehr als an eine Handvoll Verfahren, die nicht von der 1960 durch die Justiz erlassenen Verjährungsfrist betroffen waren – ganz abgesehen davon, dass die juristische Verfolgung von Kriegsverbrechen hierzulande ab 1958 faktisch ausgeschlossen wurde!
Wie gründlich und wie schnell die Juristen sich selbst von der Verantwortlichkeit befreit haben, hier kann man es in Kurzform nachlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/NS-Prozesse
Alles in allem: Auf diesen Prozess muß man sich als Deutsche/r nicht wirklich etwas einbilden!
M.
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Um auch mittelbare „Mittäter“ vor Gericht stellen zu können, mußte erst die Gesetzeslage dafür angepaßt werden. Deshalb können also erst jetzt „Helfer des Vernichtungs-Systems“ angeklagt werden.
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Und wer belangt die deutsche Justiz, die die Verfolgung solcher mutmaßlichen Straftaten 75 und mehr Jahre lang vermieden und/oder verschleppt hat? In Wahrheit haben doch beide – der mutmaßliche Täter ebenso wie sein Richter – doch nur das Pech, dass einer von ihnen nicht früh genug, nämlich vor Ablauf der ihm (unausgesprochen) gewährten ‚Gnaden‘-frist verstorben ist.
Die deutsche Justiz hat die Aufarbeitung der Nazigräueltaten bewußt und mit Absicht vermieden und verschleppt. Kein Wunder, wenn man bedenkt, wie viele der ehemaligen Meinungssympathisanten Hitlers es unbeschadet in die Neuzeit schafften und als beamtete Juristen (oder Höheres – siehe Filbinger) ihr Bestes taten, die Dinge ruhen zu lassen…. Und später hat man sich, aus Gewohnheit und um Europas Musterschüler aus den Schlagzeilen zu halten, einfach totgestellt und darauf gesetzt, dass mit der Zeit die Natur das Problem lösen würde…
Es ist richtig, den mutmaßlichen Täter endlich vor Gericht zu bringen. Trotzdem ist der Prozess ‚heute‘ an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Aber immerhin lässt er sich noch als Genugtuung für Holocaust-Überlebende instrumentalisieren. (Sarkasmus aus.)
Aber vor Gericht gehört auch die deutsche Justiz.
‚Guter‘ Journalismus hat dies zwar immer wieder thematisiert; war aber nie wirklich so erfolgreich, dass sich Maßgebliches geändert hätte!
M.
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Was mich wundert, dass die Deutsche Justiz unfähig ist den aufkommenden NAZIS, ob in der Polizei oder Armee, ein Stoppschild hinzustellen. Oder habt ihr Richter mit der selben Einstellung? Warum sind grade so viel Junge Anhänger der Neo-Nazis. Sind sie so erzogen? Die liebe Frau Merkel hat auch einen grossen Teil Antisemiten in euer Land gebracht. Viel Glück.
LG Hubert
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Vor 80 Jahren war der Mann 19 Jahre alt, nach damaliger Rechtslage noch nicht volljährig, seit dem elften Lebensjahr der Nazipropaganda in Schule und Öffentlichkeit ausgeliefert. Die Tat erfolgte in einem Kollektiv von Mittätern, denen moralische Verantwortung abgewöhnt worden war.
Das zu wissen, sollte uns jedenfalls vor moralischer Überheblichkeit bewahren.
etaner34
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