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VGH hebt an Unis 2G Zwang für Studenten auf
antwortete vor 4 Jahre, 1 Monat 8 Mitglieder · 29 Antworten
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happyday
Du hast schon Recht , aber Obduktionen werden nicht NUR von Rechtsmedizinern durchgeführt .
Erstaunlicherweise wurde hier kurz vor der Verbrennung durch einen kontrollierenden Atzt festgestellt , daß eine Person erwürgt wurde , was vorher keiner festgestellt hat .
Gartenfan
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@SusiSoho – 20. Dezember 2021 um 17:45
„Kein Rechtsmediziner darf ohne Grund obduzieren, so sagt es das Gesetz, das auch für Sachsen gilt.“
Genau so ist es…
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@SusiSoho
Einer der Gründe ist schon deshalb gegeben , damit feststellbar ist , an was der Mensch gestorben ist . Das muß keineswegs immer an seiner temporären Erkrankung gewesen sein .
Weiter muß festgestellt werden , was den Tod auslöste , konkret , ob es ein Behandlungsfehler war oder interne Vorgänge des KH in die Todesursache einfließen .
Mit Corona oder anderen ungesunden Sachen hat das alles nichts zu tun .
Schönen Tag wünscht Gartenfan
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@SusiSoho
Bei uns muß jeder Verstorbene eines Krankenhauses obduziert werden .
Auch die Leichentranporteure dürfen die Armbänder der Toten nicht entfernen .
Zumindest gilt das nach meinen Erfahrungen in Sachsen .
Schönen Abend noch , Gartenfan
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@rooikat
Beitrag von 9:08
Guten Morgen, liebe rooikat! Was mich auch nach über einem Jahr Pandemie noch stört: bis heute wissen wir nicht, wer ‚an‘ SARS CoV 2 gestorben ist – oder ‚mit‘ SARS Cov 2. D. h. es finden anscheinend keine Obduktionen statt. Und nicht zu vergessen: der Antigen-Schnelltest ist nur bei im Körper bereits vorhandener hoher ‚Virenlast‘ zuverlässig, ansonsten zeigt er falsch negativ an. D. h. ca. 47 % dieser Tests sind unzuverlässig.
Ich nenne das, was z. Zt. bei uns läuft, nur noch ‚Bananenrepublik‘. Dir und allen Lesern ein schönes Wochenende bzw. 4. Advent. Ricarda
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