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  • VGH hebt an Unis 2G Zwang für Studenten auf

      antwortete vor 3 Jahren, 10 Monate 8 Teilnehmer · 30 Beiträge
  • Unbekannt

    Unbekannt
    17. Dezember 2021 um 22:08

    Wenn auch nur vorerst. In BW hatte ein Student einen Eilantrag wegen unverhältnismäßigen Eingriffs in seine Grundrechte eingereicht, da er auf Präsenzveranstaltungen an der Uni aufgrund der Studienordnung angewiesen sei.

    Bravo – bravo – bravo! Dass wieder einmal mehr ein verständiges Gericht – nein, ein konsequent mitdenkendes im Gegensatz zu dem blindwütig sinnentleertem Aktionismus der so genannten Bildungspolitiker – dem ein Riegel vorschiebt. Dass ein Gericht den Schutz- und Sicherheit-über-alles-Hysterikern aufzeigt, wo Bartel den Most holt (früher ein bekannter Spruch, aus dem Weinanbau kommend, heute obsolet).

    https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/verwaltungsgerichtshof-kippt-2g-regel-an-hochschulen-100.html

  • Ricarda01

    Teilnehmer
    18. Dezember 2021 um 9:32

    @rooikat

    Beitrag von 9:08

    Guten Morgen, liebe rooikat! Was mich auch nach über einem Jahr Pandemie noch stört: bis heute wissen wir nicht, wer ‘an’ SARS CoV 2 gestorben ist – oder ‘mit’ SARS Cov 2. D. h. es finden anscheinend keine Obduktionen statt. Und nicht zu vergessen: der Antigen-Schnelltest ist nur bei im Körper bereits vorhandener hoher ‘Virenlast’ zuverlässig, ansonsten zeigt er falsch negativ an. D. h. ca. 47 % dieser Tests sind unzuverlässig.

    Ich nenne das, was z. Zt. bei uns läuft, nur noch ‘Bananenrepublik’. Dir und allen Lesern ein schönes Wochenende bzw. 4. Advent. Ricarda

  • Gartenfan

    Teilnehmer
    19. Dezember 2021 um 19:02

    @SusiSoho

    Bei uns muß jeder Verstorbene eines Krankenhauses obduziert werden .

    Auch die Leichentranporteure dürfen die Armbänder der Toten nicht entfernen .

    Zumindest gilt das nach meinen Erfahrungen in Sachsen .

    Schönen Abend noch , Gartenfan

  • Gartenfan

    Teilnehmer
    20. Dezember 2021 um 10:04

    @SusiSoho

    Einer der Gründe ist schon deshalb gegeben , damit feststellbar ist , an was der Mensch gestorben ist . Das muß keineswegs immer an seiner temporären Erkrankung gewesen sein .

    Weiter muß festgestellt werden , was den Tod auslöste , konkret , ob es ein Behandlungsfehler war oder interne Vorgänge des KH in die Todesursache einfließen .

    Mit Corona oder anderen ungesunden Sachen hat das alles nichts zu tun .

    Schönen Tag wünscht Gartenfan

  • happyday

    Teilnehmer
    20. Dezember 2021 um 17:57

    @SusiSoho 20. Dezember 2021 um 17:45

    “Kein Rechtsmediziner darf ohne Grund obduzieren, so sagt es das Gesetz, das auch für Sachsen gilt.”

    Genau so ist es…

  • Gartenfan

    Teilnehmer
    20. Dezember 2021 um 18:37

    happyday

    Du hast schon Recht , aber Obduktionen werden nicht NUR von Rechtsmedizinern durchgeführt .

    Erstaunlicherweise wurde hier kurz vor der Verbrennung durch einen kontrollierenden Atzt festgestellt , daß eine Person erwürgt wurde , was vorher keiner festgestellt hat .

    Gartenfan

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    20. Dezember 2021 um 19:32

    MFA , angestellte Ärzte und andere Praxismitarbeiter müssen dem Praxisinhaber bis zum 15.3.2022 ein ärztliches Zeugnis vorlegen, dass sie:

    • geimpft sind
    • genesen sind
    • wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können

    Liest sich für mich nicht nach – egal warum nicht geimpft. Wenn die Fachkraft nicht der 2G-Regelung aus obigen Gründen unterliegt darf sie sehr wohl beschäftigt werden.

    Da braucht es jetzt wirklich mehr Info weshalb sie nicht der 2G-Regelung unterliegt und nicht arbeiten darf, um sich ein “richtiges” Bild zu machen.

  • Momo37

    Teilnehmer
    20. Dezember 2021 um 19:33

    Ich lese hier so einige Ungereimtheiten–

    Klar-Berlin ist ne Chaos-Stadt–ABER absolut flexibel auch manchmal–Wer hier keinen Impftermin findet, ist selber schuld…klar, gebracht wird einem nichts, man sollte sich kümmern ! Geimpft wird bei IKEA, in den Betriebshöfen der BVG, bei allen möglichen und unmöglichen Ärzten…und gerade auch dabei ist hier, wie schon erwähnt nebenan.de immer fix orientierend, auch zu Teststationen, man muß nur reinschauen oder fragen…

    Zu Obduktionen: normale , alltägliche Obduktionen werden von normalen Pathologen vorgenommen, die Rechtsmedizin hat ihr eigenes Gebiet, ist aber zumeist im gleichen Hause angesiedelt…oder übernimmt, wenn aus einem “normalen” Fall ein Fall für die Rechtsmediziner wird..ich habe einige Jahre in der Pathologie der Magdeburger Akademie..jetzt Universität —im Sektionslabor als MTA gearbeitet……und generell galt immer: unklare Todesfälle werden immer obduziert !

    Schönen Abend noch

    wünscht Momo

  • happyday

    Teilnehmer
    20. Dezember 2021 um 19:46

    @Gartenfan – 20. Dezember 2021 um 18:37

    Meine Studienzeit ist schon paar Jahre her, doch auch damals sagte “unser” Rechtsmediziner Folgendes: Wenn auf allen Gräbern von unentdeckten Tötungsdelikten Lichter leuchten würden, wäre mancher Friedhof hell erleuchtet. –

    Das hat sich nach Aussagen von Prof. Dr. Michael Tsokos, Leiter des Institutes für Rechtsmedizin der Charité, eher verschlimmert als verbessert. Was Tsokos seit Jahren beklagt, dass in Deutschland zu wenig obduziert wird.

  • happyday

    Teilnehmer
    20. Dezember 2021 um 19:51

    @70plus – 20. Dezember 2021 um 18:13

    Siehe meine Antwort um 18:37 an Gartenfan… Hatte deinen Beitrag noch nicht gesehen…

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