@seestern, ich hatte gehofft, dass sich das inzwischen erledigt hat, hat es aber nicht.
Ich weiß nicht genau was diese Vereinigung praktisch tut. Kann dem Grundgesetz widersprechen oder auch nicht.
Die Linke wird seit Beginn ihrer Tätigkeit vom Verfassungsschutz beobachtet, inzwischen wohl nicht mehr insgesamt aber doch einige Mitglieder . Und dennoch haben sie eine Bundestagsfraktion und sind selbstverständlicher Teil des parlamentarischen und insgesamt des politischen Lebens dieses Landes.
Der Gradmesser wäre hier für mich; Verstößt diese Organisation/Gruppierung gegen die Rechtsordnung dieses Landes? Falls ja, hat die Dame im Amt eines Verfassungsrichters nichts zu suchen.
Falls nein, bitte, warum nicht, soll sie als Verfassungsrichterin arbeiten.
Dazu muß aber geprüft werden, warum diese Gruppierung beobachtet wird; aus alter Gewohnheit, weil man ja bei Links nie weiß oder warum ? Diese Beobachtung müßte dann nach Prüfung gegebenenfalls aufgehoben werden.
Schönes Wochenende
phil