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  • Urheberrechts- Verletzung ?

     realo antwortete vor 1 Jahr, 5 Monate 6 Teilnehmer · 14 Beiträge
  • Fagus

    Teilnehmer
    18. Mai 2024 um 10:40

    Wenn ich den link auf ein urheberrechts- geschütztes Werk weitergebe, ist das auch eine Urheberrechts- Verletzung?

    Wenn nicht, wäre das eine gute Möglichkeit geschützte Werke einem größeren Kreis legal bekannt zu machen.

  • realo

    Teilnehmer
    18. Mai 2024 um 10:58

    Nein, das Verlinken alleine eines Urheberrechts geschützten Werkes ist keine Verletzung. Wurde das Werk jedoch unrechtmäßig veröffentlicht und darauf verlinkt, stellt es eine Verletzung des Urheberrechtes dar und kann geahndet werden. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob ein Veröffentlichen oder Verlinken eines geschützten Werkes wirklich notwendig ist.

    Oder ob es nicht nur in den Fingern juckt, das Risiko einzugehen, etwas womöglich illegales zu nutzen. Die Abmahnungen wegen illegalem Bildergebrauch haben zugenommen, seitdem es die Software gibt, um die Werke im Netz aufzuspüren.

  • Yossarian

    Teilnehmer
    18. Mai 2024 um 11:13

    Die Antwort auf deine Frage scheint nicht so einfach zu sein. Lies mal den verlinkten Text, auch wenn er lang ist.

    https://drschwenke.de/haftung-fuer-links-embedding-und-sharing-urheberrecht-und-datenschutz/

  • Cocco

    Teilnehmer
    18. Mai 2024 um 11:27

    Lediglich einen Link weiterzugeben kann doch noch keine Rechtsverletzung sein.

    Wohl schon eher, wenn Inhalte missbräuchlich und ohne Quellenangabe verwendet werden.

  • Schnabela

    Teilnehmer
    18. Mai 2024 um 12:06

    Ich wäre damit sehr vorsichtig. Hinweise darauf was auf einer Webseite geschützt ist, ist oft sehr schwierig zu finden.

    Ich habe z.B. auf einer Webseite eines Museums folgenden Text gefunden:

    “Die Webseiten dürfen nur zum privaten Gebrauch vervielfältigt werden”.

    Im Klartext heißt das, einen Link zu einer Seite des Inhaltes der Webseite des Museums darfst du nur für dich selbst verwenden – weitergeben als Link auf keinen Fall. Weder an einen Privatperson noch im Internet z.B. hier im Forum einsetzen.

    (kleiner Hinweis: egal ob vor einem Text, ein Foto, ein Gemälde oder sonst was, das (c) steht,
    sobald jemand etwas selbst gemacht hat, besteht das Urheberrecht)

    Machen könntest du etwa so: Werke von xxx sind auf die Webseite http://www.xxxx von Galerie, Museum gerade zu bewundern.

    Oder so: ich sah im Netz ein fantastisches Gemälde von xxx auf der Webseite http://www.xxx

    Also ein Hinweis auf Künstler und wo gesehen.

  • Cocco

    Teilnehmer
    18. Mai 2024 um 12:13

    …liegt der Unterschied nicht darin, ob ich nur etwas betrachte und weiter empfehle oder mich unrechtmäßig des Inhaltes bediene… ?

  • Schnabela

    Teilnehmer
    18. Mai 2024 um 12:57

    @cocco

    §13 in kurzer Form gebracht:
    Die Webseiten (im Folgenden das Werk genannt) sind für den persönlichen
    Gebrauch ihrer Nutzer bestimmt. Es ist unzulässig, das Werk oder seine
    Teile zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, in
    Datenbanken zu speichern, downloaden u.dgl. Auf die Form und den Inhalt
    des Werkes und seiner Teile bezieht sich der Schutz aufgrund des
    Urhebergesetzes und jedwede Verwendung dieses Werkes im Widerspruch zu
    diesem Gesetz oder ohne Genehmigung des Autoren begründet die
    Rechtsverantwortung.

    Eine Webseite betrachten und mündlich weitersagen ist erlaubt, jede Art von Verwendung, Verbreitung ist verboten.

    Eine Webseite besteht aus Layout, Inhalt mit Text, Fotos – somit ein kreativ geschafftes Werk
    = Eigentum.

    Das Werk (Werk) besteht aus entweder nur gekaufte Anteile oder ein Gemisch aus Gekauftes + eigene Ideen.

    Wer daraus etwas Verwenden will, muss um Erlaubnis fragen, angeben wofür, und dafür bezahlen.

    Eigentum = Geld = Erbe (bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers!)

  • Cocco

    Teilnehmer
    18. Mai 2024 um 13:22

    Danke Schnabela @Schnabela …wenigstens kostet “ansehen” nix… 🖐🙂

    In puncto großzügig dargebotener Links lasse ich ohnehin schon immer Vorsicht walten.

    Danke👍an Yossarian für den Link – hoffentlich gebührenfrei 😉

    @Yossarian

  • forscher

    Teilnehmer
    18. Mai 2024 um 14:49

    @Schnabela am 8.Mai 2024 um 12:57

    an cocco betreff : Webseiten -Urheberrecht ( zu finden im Impressum ! )

    Bemerkung : Thumbsup

  • realo

    Teilnehmer
    19. Mai 2024 um 11:24

    Es ist ein Unterschied ob das Werk für private Zwecke oder für Veröffentlichung, kommerzielle Zwecke verwendet werden soll. Für sich privat kann man auf der Festplatte abspeichern, was man möchte, da greift kein Urhebergesetz, aber wenn man das Werk wieder selber veröffentlicht z.B. auf der Website oder gar anbietet, dann ist es eindeutig eine Urheberverletzung. Ein Link auf die Website eines Museums ist nicht verboten, aber die einzelnen Fotos von dieser Website verwenden sehr wohl. Ein Plakat für eine Veranstaltung dient der Veröffentlichung und der Verbreitung, es ist kein Werk im Sinne des Urheberrechtes, das darf weiterverwendet werden. Der Link auf eine Website, auf der urheberrechtsgeschützte Werke zu sehen sind, ist keine Verletzung des Urheberrechts, das Downloaden dieser Werke jedoch schon.

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