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Unser großes und teueres Parlament
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Auszug aus meinem Text von letzter Woche:
Mit der Erststimme werden die 299 Direktmandate bestimmt.
Mit der Zweitstimme werden die 299 Parteimandate bestimmt.
Eine Partei muss bei den Zweitstimmen mindestens 3,5% der möglichen Wählerstimmen erreichen, damit sie ein Mandat über die Zweitstimmen erhalten kann. Die prozentuale Verteilung der Parteisitze erfolgt entsprechend dem Prozentwert der Zweitstimmen.
Weiterhin sollten bei einer Bundestagswahl alle zugelassenen Parteien wählbar sein. Dies sollte insbesondere für die Zweitstimme gelten.
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Die Verfassungsbeschwerde wird zu Änderungen führen.

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Unbekannt
Unbekannt20. März 2023 um 9:04“M.M.n. gehören in die Leitung einer Gesellschaft Personen mit einem Mindestmaß an Praxiserfahrung des Alltages der gesamten Bevölkerung.”
@rooikat, dieses wird eigentlich auch von den Parteien gefordert, “ein Querschnitt der gesamten Bevölkerung sollte im Parlament vertreten sein.” Aber wenn ich dann Aussagen vom “fehlenden Intellekt” des Politikers Klaus Ernst höre, oder die Frage Merkels bei einer Neubesetzung eines Posten im Ministerium, “ob sie denn studiert haette”, glaube ich nicht so recht daran, dass das wirklich gewollt ist. Wenn ein Handwerker/in es bis in den Landtag schafft, ist sie/er schon sehr weit gekommen. Lass mich gerne eines besseren belehren, sollte sich das inzwischen geändert haben.
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