Startseite Foren Politik - Zentrale Und dorthin wollen wir abschieben?

  • SFath

    Mitglied
    3. September 2024 um 17:21

    @Zoe, dann war es ja hilfreich, um deine Meinung zu überprüfen. Es gilt immer der aktuelle Stand der Rechtslage. Immer!

  • Zoe

    Mitglied
    3. September 2024 um 17:15

    Ich habe das von Dir @SFath verlinkte Interview im „Mediendienst“ gelesen -und muß mich korrigieren. Meine Annahme, daß für Afganistan ein grundsätzliches Abschiebeverbot gilt, war nicht richtig.

  • happyday

    Mitglied
    3. September 2024 um 12:54

    @SFath – Danke …Thumbsup

  • SFath

    Mitglied
    3. September 2024 um 12:28

    Ja @happyday, ist ein Karussell! Beharrlich eine Meinung zu vertreten, ist das eine. Entscheidend ist dann, ob sie – wie bei dieser Frage – auf rechtlichen Füssen steht, das andere.

    Letzter Versuch, Meinung gegen Fakten zu stellen:

    https://mediendienst-integration.de/artikel/abschieberegeln-gelten-nicht-nur-fuer-straftaeter.html

  • happyday

    Mitglied
    3. September 2024 um 11:29

    @Zoe

    Mir scheint, wir sitzen in einem Karussell…

    Das Forum ist zum Meinungsaustausch gedacht. Das heißt aber auch, ich muss meine Meinung nicht „austauschen“, sondern behalte sie. – Sollte mich die andere Meinung überzeugen, dann überdenke ich meinen Standpunkt. – Das gilt ganz klar für jedes Mitglied.

    Damit bin ich raus aus dieser Diskussion, die sich im Kreis zu drehen scheint…

  • Genuss

    Mitglied
    3. September 2024 um 11:04

    Hallo @realo bist Du für betreutes Surfen zuständig? Joy

  • realo

    Mitglied
    3. September 2024 um 10:56

    Wer sich kränken lässt im Internetforum, egal bei welchem Thema, hat das Prädikat Lebenserfahrung mit Bewältigungsstrategien nicht verdient, er ist naiv sowie niedlich und braucht jemanden, der ihm unter die Arme greift.

  • Cocco

    Mitglied
    3. September 2024 um 10:44

    23:39 Happy @happyday ..wo generell nur Zustimmung erwartet wird, ist jede Diskussion zwecklos.

  • Zoe

    Mitglied
    3. September 2024 um 10:27

    Liebe @happyday , ich antworte Dir auf Deinen Beitrag, den Du gestern kurz vor Mitternacht an mich geschrieben hattest. Den zweiten fett markierten Satz verstehe ich nicht einzuordnen, inwiefern er was mit meiner Argumentation zu tun hat. Ich muß das also offenlassen.

    Zum ersten fett Markierten hatte ich am Sonntag den Gesetzesparagraphen verlinkt, das „nationale Abschiebeverbot“ betreffend. Darin steht, daß in bestimmte Länder nicht abgeschoben werden darf, grundsätzlich nicht. Länder, in denen Folter/Todesstrafe drohen. Asylanträge, die bis in die letzte Instanz abgelehnt werden und einen Abschiebebefehl zur Folge haben (kein Bleiberecht, Ausweisungsverfahren verstehe ich dahingehend) dürfen also dennoch nicht umgesetzt werden. Daraus folgt dann der „Duldungsstatus“.

  • happyday

    Mitglied
    2. September 2024 um 23:39

    @Zoe

    „Es handelte sich hierbei um afghanische Staatsangehörige, die sämtlich
    verurteilte Straftäter waren, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten
    und gegen die Ausweisungsverfügungen vorlagen.“

    Außerdem waren zwar alle verurteilt, aber nur einige hatten ihre Strafe auch verbüßt…

    Ein Teil der Abgeschobenen wurden direkt aus dem Strafvollzug heraus ins Flugzeug gebracht.

    Es macht für mich keinen Sinn, weiter zu diskutieren, wenn mit ungenauen bzw. falschen Fakten argumentiert wird .

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