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Und dorthin wollen wir abschieben?
realo antwortete vor 1 Jahr, 3 Monaten 30 Mitglieder · 256 Antworten
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Ja @happyday, ist ein Karussell! Beharrlich eine Meinung zu vertreten, ist das eine. Entscheidend ist dann, ob sie – wie bei dieser Frage – auf rechtlichen Füssen steht, das andere.
Letzter Versuch, Meinung gegen Fakten zu stellen:
https://mediendienst-integration.de/artikel/abschieberegeln-gelten-nicht-nur-fuer-straftaeter.html
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Mir scheint, wir sitzen in einem Karussell…
Das Forum ist zum Meinungsaustausch gedacht. Das heißt aber auch, ich muss meine Meinung nicht „austauschen“, sondern behalte sie. – Sollte mich die andere Meinung überzeugen, dann überdenke ich meinen Standpunkt. – Das gilt ganz klar für jedes Mitglied.
Damit bin ich raus aus dieser Diskussion, die sich im Kreis zu drehen scheint…
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Wer sich kränken lässt im Internetforum, egal bei welchem Thema, hat das Prädikat Lebenserfahrung mit Bewältigungsstrategien nicht verdient, er ist naiv sowie niedlich und braucht jemanden, der ihm unter die Arme greift.
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Liebe @happyday , ich antworte Dir auf Deinen Beitrag, den Du gestern kurz vor Mitternacht an mich geschrieben hattest. Den zweiten fett markierten Satz verstehe ich nicht einzuordnen, inwiefern er was mit meiner Argumentation zu tun hat. Ich muß das also offenlassen.
Zum ersten fett Markierten hatte ich am Sonntag den Gesetzesparagraphen verlinkt, das „nationale Abschiebeverbot“ betreffend. Darin steht, daß in bestimmte Länder nicht abgeschoben werden darf, grundsätzlich nicht. Länder, in denen Folter/Todesstrafe drohen. Asylanträge, die bis in die letzte Instanz abgelehnt werden und einen Abschiebebefehl zur Folge haben (kein Bleiberecht, Ausweisungsverfahren verstehe ich dahingehend) dürfen also dennoch nicht umgesetzt werden. Daraus folgt dann der „Duldungsstatus“.
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„Es handelte sich hierbei um afghanische Staatsangehörige, die sämtlich
verurteilte Straftäter waren, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten
und gegen die Ausweisungsverfügungen vorlagen.“Außerdem waren zwar alle verurteilt, aber nur einige hatten ihre Strafe auch verbüßt…
Ein Teil der Abgeschobenen wurden direkt aus dem Strafvollzug heraus ins Flugzeug gebracht.
Es macht für mich keinen Sinn, weiter zu diskutieren, wenn mit ungenauen bzw. falschen Fakten argumentiert wird .
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