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Und dorthin wollen wir abschieben?
realo antwortete vor 1 Jahr, 3 Monaten 30 Mitglieder · 256 Antworten
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Und es ist wie immer. Endlos viele Beiträge über den Umgang mit den Tätern. Und was ist mit den Opfern und deren Angehörigen? Hatten und haben die keine Würde, die es zu achten und zu schützen gilt?
Constantia
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„Die UNO-Generalversammlung hat 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Es war erst einmal eine politische Willenserklärung ohne unmittelbare rechtliche Anwendbarkeit, jedoch von hoher symbolischer Bedeutung und autoritativer Kraft.
Im Lauf der Zeit gingen aus dieser Allgemeinen Menschenrechtserklärung mehrere internationale Menschenrechtskonventionen hervor, die für die Vertragsstaaten rechtlich bindend sind, so z.B. die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.“
Und weil auch Deutschland diesem Pakt angehört, „winden“ und „verbiegen“ sie sich jetzt auch so sehr mit ihren Erklärungen, dass an „dieser oder jener Stelle, in diesem oder jenem Staat“ kein Krieg, keine Folter, keine Diskriminierung herrscht. Deutschlands demokratische Parteien haben den Pakt gebrochen, sie haben die Menschenrechte verraten. Nicht die AFD!Sie haben die Wichtigkeit des Satzes vergessen: „Wehret den Anfängen“. Warum auch immer, darüber kann man an anderer Stelle stundenlang diskutieren.
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Zoe, das finde ich ich richtig so. Wie kann man einen Mörder abschieben, wenn er in der Heimat zum Tode verurteilt wird. Bei euch ist er sicher in einigen Jahren, für Mord, wieder frei.
So ist das MENSCHENRECHT nun mal.

LG Hubert
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Nach Afghanistan darf niemand abgeschoben werden. Das ist die Gesetzeslage. Es gibt kein Gesetz, das Ausnahmen vorsieht. Genau andersherum ist es. Obwohl zum Beispiel ein Abschiebebefehl vorliegt, darf dennoch die betreffende Person nicht abgeschoben werden.
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Wenn man sagt, die Straftäter hätten ihren Schutzanspruch verwirkt, dann
nimmt man sie aus dem Geltungsbereich der Menschenrechte raus. Die
Menschenwürde ist unantastbar und die daraus abgeleiteten Menschenrechte
sind unveräußerlich. Das bedeutet, daß jeder in seiner Eigenschaft ein
Mensch zu sein, sie hat. Wenn man Ausnahmen macht, dann hebelt man die
gesamte Konstruktion aus und das wiederum bedeutet, daß auch wir/ich/Du @Miez, keine Menschenwürde und keine Menschenrechte haben. -
@Maedchen 18.35 Uhr
Wenn Mörder, Kinderschänder und andere Gewalttäter in ihre Heimat abgeschoben werden, dann haben sie es sich selbst zuzuschreiben.
Was hat Priorität, die Unversehrtheit der eigenen Bevölkerung, oder die der Straftäter, die in unserem Land Schutz gefunden haben und wenn sie es uns mit Mord und Totschlag danken, dann haben sie den Schutz verwirkt. Auch die Menschenrechte können solche Leute nicht mehr für sich in Anspruch nehmen.
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Ja natürlich würden wir anders denken. Die Betroffenen tun mir unendlich leid. Ich trau mich gar nicht, mich da voll hinein zu versetzen. Das ist die menschliche Ebene.
Aber in diesem Fall sind wir auf einer anderen Ebene. Der gesetzlichen. Und da hat das Volk nach dem Krieg entschieden, dass wir die Todesstrafe abschaffen. Und da wir so entschieden haben, muss unsere Regierung hier in Deutschland für die körperliche Unversehrtheit der Menschen – auch die von Mördern – garantieren.
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Es geht nicht ums Mitleid für die Straftäter, sondern es geht um unseren Schutz. Wenn in unserer Gesellschaft die Menschenrechte gelten, dann gelten sie für alle, für jeden Menschen. Machen wir Ausnahmen, so handelt es sich in diesem Moment schon nicht mehr darum, was wir Menschenrechte nennen.
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