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Über 100.000€ aus Steuermitteln für AfD-Reisen in die USA ?
realo antwortete vor 5 Tagen, 2 Stunden 9 Mitglieder · 22 Antworten
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Was ist da braun, das ist die Erfindung der Schutzbehörde der verschlafenen Politiker.
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Genuss: „…sie wurden demokratisch gewählt.“ Ja, und das ist das Risiko in einer Demokratie. Das „Braunzeug“ 😉 benutzt sie, um sie abzuschaffen. Nicht zum ersten Mal in Deutschland.
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@Genuss, ich meinte nur, weil du schriebst: „keiner“ regt sich über Annalena Baerbock auf. Und offensichtlich regst du dich ja über sie auf. Dass du die grüne Politik nicht so magst, haben wir schon mitbekommen 😉 Sagen wir mal, als Schnittmenge zwischen uns bleibt mindestens der Grünkohl übrig!
Allez tout le monde, habt Sonne im Herzen – draußen nix von ihr zu sehen ☀
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Wie geschrieben, sie wurden demokratisch gewählt und haben alle Rechte daraus. So ist es nun mal ob es gefällt oder nicht, das grüne Zeug hat uns doch genug Schaden zugefügt und keiner regt sich auf wie unsere ehemalige Außenministerin sich in New York benimmt.
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Das macht jeder Abgeordnete im Parlament so, dass er Dienstreisen über den Bundestag abrechnet und da die AfD eine offizielle Partei der Demokratie im Parlament ist, tut sie das auch.
Problematisch wird es, wenn Abgeordnete oder Minister ihre Reise als Dienstreise deklarieren, aber Familienangehörige mitfliegen, um an den Urlaubsort zu kommen.
Auch das ist schon mehrfach vorgekommen von Abgeordneten im Parlament, z.B. bei Annalena Baerbock, das führte zu Konflikten.
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Genuss
so ein Unsinn von wegen „nach Gutsherrenart“! Wie ich schrieb, ist die Abrechnung für diese Reisekosten legal. Wenn man das in diesem Fall sehr kritisch betrachtet hat das wenig mit lediglich „Missfallen“ tun. Nach meiner Meinung werden die Steuergelder hier klar missbraucht für Vorschub gegen das eigene Land vor zu gehen mit Unterstützung aus den USA (und zuvor schon mit Moskaureisen). Zudem widerspricht sich die AfD selbst: Einerseits fordern sie mehr Nationalstolz und dann biedern sie sich mit wenig Nationalstolz einem Trump und einem Putin an um gegen das eigene Land vor zu gehen.
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DEMOKRATIE NACH GUTHERRENART? geht nun mal nicht
Tja ob man sie mag oder nicht, so ist nun mal Demokratie.
Die Kosten für Auslandsreisen von Bundestagsabgeordneten werden grundsätzlich vom Bundestag getragen, ähnlich wie bei Dienstreisen von Arbeitnehmern. Die Abgeordneten können Reisekosten für Dienstliche Auslandsreisen geltend machen, wobei die genaue Höhe der erstattungsfähigen Kosten von den jeweiligen Reisekostenrichtlinien des Bundestages abhängt.
Wichtige Punkte dazu:
Kostenübernahme durch den Bundestag:
Der Bundestag übernimmt die Kosten für Dienstliche Reisen, einschließlich Auslandsreisen, wenn diese im Zusammenhang mit dem Mandat stehen.
Pauschale für Amtsausstellung:
Abgeordnete erhalten eine monatliche Steuerfreiheit Kostenpauschale (aktuell etwa 5,349,58 Euro), die auch Reisekosten abdecken soll. Für Dienstliche Reisen können darüber hinaus Kosten erstattet werden.
Reisekostenrichtlinien:
Die Bemessung der Reisekosten erfolgt nach den Ausführungsrichtlinien des Bundestages, die Details zu Erstattungsfähigen Kostenarten (zB. Flug, Bahn, Unterkunft) und Höchstgrenzen enthalten.
Business-Klasse-Flüge:
Seit kurzem Dürfen Bundestagsabgeordnete auf Dienstreisen wieder öfter Business-Class fliegen, war die Reisekosten erhöhen kann.
Eine genaue monatliche Obergrenze für Auslandsreisen gibt es nicht pauschal, da die Erstattung sich nach den Tatsächlichen Dienstlichen Reisebedarfen und den Geltenden Richtlinien reichtet.
Für detaillierte und verbindliche Informationen empfiehlt sich ein Blick in die offiziellen Ausführungsrichtlinien, Siehe hier:
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/ausfuehrungsrichtlinien-reisen-abgg-959784
bundestag.de
Deutscher Bundestag - Ausführungsrichtlinien für Reisen gemäß § 17 des Gesetzes über...
1. Grundsatz (1) Dienstreisen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages sind Reisen, die im originären parlamentarischen Interesse des gesamten Deutschen Bundestages liegen. Sie können...
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