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Turbo-Kapitalismus?
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Das sind die Segnungen des Turbo-Kapitalismus:
In München musste ein Gericht entscheiden, ob ein Vermieter einen 89 Jährigen aus der Wohnung klagen darf, der dort seit 44 Jahren wohnt.Wo bleibt da der menschliche Anstand? -
Das Traurige dabei ist, dass die Gier nach Profit auch das logische Denken beeinträchtigt. Nur was Gewinn bringt setzt sich durch. Z.B. Ein Krankenhaus KANN keinen Gewinn erwirtschaften. Soll es aber! Deshalb sind Ärzte angehalten, Behandlungen zu machen,(manchmal unnötige) die besser vergütet werden von den Kassen! Die dringend erforderliche Reduktion von Treibhausgasen, die unsere Erde bedrohen, wird auf den St.Nimmerleins-Tag verschoben, weil es Gewinneinbußen bedeutet!Und die Lobbyisten der großen Konzerne gehen bei der Politik ein und aus, bestimmen mit, was in Gesetze gegossen werden kann und was nicht, obwohl sie von keinem Wähler ein Mandat dazu haben. Das Kapital hat fast die Stufe erreicht, die wir bei Marx noch für ein fiktives Horror-Szenario gehalten haben.
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Allgemein,
…nur mal zur Info, solche Anliegen landen täglich vor Deutschen Amtsgerichten. Das Recht eines Vermieters ist es nun mal, solche Kündigungen auszusprechen. Ich hatte durch Ehrenamtliche Tätigkeit,dreimal damit zu tun.
(nicht als Schöffin)So ist es auch nicht unüblich, die betreffende Person (in dem Fall die Mieterin) auf den allgemeinen Gesundheitszustand zu untersuchen.
Dies geschieht durch einen Amtsarzt. Ferner muss ein adäquater Ersatz -angeboten werden. Hinzu kommt, die Beschaffenheit des Hauses, sowie der Wohnung.
Die Herrschaften in meinem Fall, waren fast gleich alt, wie die angezeigte Mieterin.
Die Verfahren laufen unterschiedlich ab. Obwohl die Damen und Herren, nicht an die, vom Forenmitglied, genannte Wohndauer heran kamen. Längste Wohndauer, 34 Jahre.
Jeder Richter, hat einen Ermessens -spielraum, der wie ich erlebt habe, so gehandelt wird, dass man nicht zuletzt, auch mit einem natürlichen Abschluss, des Mietverhältnisses rechnet, da die Belastung einer Räumungsklage, welche automatisch einsetzt, durch Alter und Mietdauer, der Probanden, bedingt, sich natürlich nicht selten, der Lebensmut der Verklagten, bei Null einpendelt.
In meinen, zur Kenntnis gebrachten Fällen, war die längste Zeit, sieben Jahre, die Kürzeste 3,5 Jahre, vor Gericht.
Die Herrschaften überlebten jeweils, die Klage bis zu acht Jahren, blieben in den Wohnungen, da die Bausubstanz, als Kündigungsgrund, sowie Eigenbedarf, nicht tragbar waren.
Ich wünsche ein gemütliches Zuhause, sowie – das Bewusstsein, wie dankbar man(n) Frau, dafür sein kann.
Yade
@ Holzhacker, wenn ich Ihre Beiträge lese, ist es fast, als handle es sich um "Yellow Press", viel Sensation, wenig Sachlichkeit.
Auch ich bin noch nicht lange hier,denke aber auch, dass die Länge einer Zugehörigkeit, nichts – mit dem persönlichen Auftreten, zu tun hat.
Ihnen noch einen ruhigen – harmonischen Tag, an dem, von Ihnen gewählten Ort.
….denn, niemand wird mit einer Waffe an der Schläfe gezwungen, herzukommen, bzw. hier zu
bleiben.Gruss Yade
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Huch, lieber Holzhacker, da bin ich aber wirklich wohl nicht richtig informiert!
Ich hatte bisher immer geglaubt, einem so hochbetagten Mieter könne man überhaupt nicht kündigen. Man könne höchstens versuchen, ihn über große Mieterhöhungen loszuwerden.
Und selbst wenn er sich neu orientieren will: wer will schon einen so alten Mieter haben?
Meinem 72jg. Neffen wurde, als er seinen Bungalow verkauft hatte, von mehreren Vermietern gesagt, dass man ja bei Mietern in dem Alter 'dauernd neue jüngere Mieter suchen müsse' (Kölner Speckgürtel).
Inzwischen hat er eine sehr schöne Wohnung gefunden, allerdings recht teuer.
Schöne Grüße von der sonnigen Küste – Ricarda -
Unbekannt
Unbekannt5. Dezember 2019 um 11:36https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-rentner-kuendigung-eigenbedarf-urteil-1.4690992
Süddeutsche:
Nach zwei Minuten ist alles klar. Amtsgericht München, Raum B 814, draußen die Türme der Stadt im Morgennebel, drinnen steht Richterin Eva Jung auf und verkündet das Urteil: Es wäre unzumutbar, wenn Rudolf Kluge seine Wohnung in Neuperlach verlassen müsste. "Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit fortgesetzt." Sie sagt dann noch, wer die Kosten des Rechtsstreits trägt (die Vermieterin) und wie hoch der Streitwert ist (9922,69 Euro). Dann schaut sie zu Rudolf Kluge und sagt: "Also, das heißt, Sie dürfen bleiben." Der 89-Jährige schaut zurück. Dann sagt er: "Danke."Nun ist ja alles klar oder?
P.S. Übrigens: mit Turbokapitalismus hatte die Mietkündigung absolut nichts zu tun – sondern lediglich mit einem vermeintlichen Eigenbedarf. (Siehe Link) -
Nun ist ja alles klar oder?
Danke Akunos!
Es lohnt sich immer, bevor man wegen einer Artikelüberschrift gleich "aus der Haut fährt", den Ausgang der Dinge – die Entscheidung – abzuwarten.
Dann war die ganze Aufregung umsonst… -
Ich muss Ihnen zustimmen. Der Vermieter nimmt ein ihm zustehendes Recht wahr und auch der Mieter hat seine rechte.
Dass man als Außenstehender den Vermieter, der den Mieter auf Grund des Alters kündigen will, subjektiv als "unanständig" bewertet, fällt dabei an erster Stelle nicht ins Gewicht. Das Ganze von der gesetzlichen Seite her zu betrachten, fällt auch mir nicht immer leicht.
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Moment mal, diesem Mieter sollte wegen "Eigenbedarf" gekündigt werden – nicht a.g. seines Alters!
Und dieser Kündigungsanlaß ist keineswegs selten!
Hier gilt letztlich die Abwägung der Zumutbarkeit für Gerichte. Insbesondere dann, wenn es sich um ältere Menschen handelt.Herr Kluge hat alles richtig gemacht, indem er sich beim Mieterbund Unterstützung geholt hat.
Dem als Mieter beizutreten kostet zwar ein paar , ist aber nicht nur in solchen Fällen lohnenswert. -
Und?
Habe ich doch geschrieben. Beide haben Rechte – Mieter und Vermieter. Der Vermieter das der Kündigung, der Mieter das des Widerspruchs. Im Eingangsbeitrag stand ja nichts wegen des Grundes der Kündigung – ist schließlich aber wegen beider Rechte nicht relevant.
Subjektiv, das schrieb ich, kann man immer alles anders sehen, tut aber letztendlich nichts zur Sache.
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Ich bezog mich hierauf in deinem Beitrag:
Dass man als Außenstehender den Vermieter, der den Mieter auf Grund des Alters kündigen will, subjektiv als "unanständig" bewertetSorry, es war wohl nur ein Übertragen der Meinung des Holzhackers.
Und hat weder etwas mit Turbokapitalismus, noch überhaupt mit Politik zu tun – sieht man von der Gesetzeslage, die die Politik als Rechte verankert hat, mal ab.
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