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  • Total überfordert......Rentenbeginn

     realo antwortete vor 11 Monate, 3 Wochen 7 Teilnehmer · 18 Beiträge
  • donmartin62

    Teilnehmer
    12. November 2024 um 20:36

    Hallo!

    Ich darf nächstes Jahr nach Erwerbsminderungsrente in die Rente für Langjährig Versicherte wechseln.

    Ich arbeite noch nebenbei, 5 Std. täglich.

    Jetzt höre ich von allen Seiten, ich solle nur einen 530€ Job machen, weil ich sonst den Verdienst von ~1400€ zurück legen muss wegen Steuernachzahlung.

    Ich weiss überhaupt nicht, was ich tun muss, Rentenbescheinigungen, Freibeträge, und Finanzamt – ich dachte ich hätte Ruhe, jetzt geht der ganze Kram von vorne los.

    Was sollte ich tun? Lohnsteuerverein?

    Muss ich das Finanzamt unterrichten?

    Man kann zwar unbegrenzt zuverdienen, aber wenn ich 3000€ Steuern nachzahlen muss nehmen sie mir ja einen teil der Rente …….

    Oder einfach NICHTS tun, weiter arbeiten und warten, bis Finanzamt und Co sich melden…?

    Wink

  • Joly

    Teilnehmer
    12. November 2024 um 21:11

    Hallo, donmartin62, ich würde auf jeden Fall vorab einen Fachmann befragen. Ich gehe mal davon aus, dass diese 1400 € monatlich aus einer angemeldeten Beschäftigung hervorgehen, die versteuert wird? Wenn du als Rentner unbegrenzt dazu verdienen kannst, dann heißt das nicht, dass es steuerfrei ist. Es gibt einen Freibetrag pro Jahr der nicht versteuert wird. Alles darüber ist steuerpflichtig abzüglich der absetzbaren Ausgaben wie z.B. Vorsorgeaufwendungen. Denk daran, dass heutzutage alle Einkommen dem Finanzamt automatisch gemeldet werden.

    Beispiel: mir wurde von der Krankenkasse am Jahresende ein kleiner Bonus ausgezahlt, weil ich das Jahr über nachweislich Sport gemacht habe (Verein), viel gelaufen bin (Schrittzähler von meiner Smartwatch ist mit meiner Krankenkasse gekoppelt), alle Vorsorgeuntersuchungen gemacht, die ich brauche…. und auch dieser Bonus von damals 180 € wurde dem Finanzamt mitgeteilt. Seitdem investiere ich diese angesparten Boni gleich in meine Gesundheit: Kurse in der Wassergymnastik oder Behandlungen beim Osteopathen, die die KK nicht bezahlt, ich reiche dann nur die entsprechenden Rechnungen ein, dann wird mir davon eine Erstattung überwiesen. Und die werden nicht dem Finanzamt übermittelt.

    Nicht, dass es dir so geht wie einer Verwandten einer Nachbarin von mir: sie wurde rückwirkend für mehrere Jahre für steuerpflichtig erklärt. Und dazu kam noch ein Säumniszuschlag für diese Jahre, weil nicht pünktlich die Steuererklärung eingereicht wurde.

    Ich selbst habe einige Jahre nach Renteneintritt einen jährlichen Überschlag gemacht, ob ich über den Freibetrag komme…. dann habe ich es mit der Angst zu tun bekommen, als es mehrere Jahre gute Rentenerhöhungen gab, und habe dann eine Steuererklärung abgegeben: siehe da, mit 0 € Steuern zu zahlen. Aber schon im Jahr darauf, wieder abgegeben, und da kam die erste Steuerrechnung. Es waren “nur ca. 300 € zu zahlen. Aber seitdem bin ich drin in der Mühle und mache das jedes Jahr. Und werde jedes Jahr zur Kasse gebeten. Jetzt mit freiwilliger vierteljährlicher Vorauszahlung, dann wird die Endrechnung nicht so hoch Grin

  • donmartin62

    Teilnehmer
    13. November 2024 um 18:08

    Hallo Joly!

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde mich mal an einen Lohnsteuerverein für Rentner wenden. Bei der Rentenversicherung wird einem da nicht weiter geholfen.

    Ja, ich verdiene rund 1400€/Netto im Monat.

    Dazu käme dann die Rente.

    Ich kenne nur die Freibeträge usw. nicht und weiss garnicht, was da wieder für ein Wust an Papier und Formularkram auf mich zukommt….

    Seit Jahren Kampf mit allen Behörden und Ämtern auf Kleinigkeiten, die einem doch nur zustehen.

    Was der Staat da macht mit uns Boomern, weiss nicht warum wir uns das gefallen lassen.

  • Joly

    Teilnehmer
    13. November 2024 um 18:25

    Schau mal hier rein: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1024772

    Und beim Finanzamt wird immer vom Bruttoeinkommen aus berechnet. Joy

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    13. November 2024 um 18:32

    Als ich in die vorgezogene Rente ging konnte ich in meinem Rentenbescheid lesen wieviel ich dazuverdienen dürfte. Bei darüber liegendem Verdienst hätte es zur Streichung der Rente bis zum normalen Eintrittsalter kommen können.

    Mir wurde damals eine sporadische Beratertätigkeit angeboten. Die Firma stimmte einer monatlichen Auszahlung in Höhe des erlaubten Betrages statt einer Einmalzahlung nicht zu. Somit Verzichtete ich auf die Beratertätigkeit. Das ist allerdings inzwischen über 15 Jahre her und den neuesten Stand in diesem Bereich kenne ich nicht.

    Mit dem Steuerverein habe ich gute Erfahrungen gemacht. Die machen seit meines Rentenbeginns meine Steuern zu einem fairen Preis und soweit ich es beurteilen kann auch gut.

    GeSa

  • Carlinette

    Teilnehmer
    13. November 2024 um 22:15

    Stimme GeSa zu, ein Steuerverein ist eine gute Adresse, wo solches Fachwissen zu einem noch vertretbaren Preis geboten wird. Die Beiträge sind nicht besonders hoch, wenn man nicht sooo viel verdient.

    Ich bin im hier vorgestellten Fall nicht sicher, ob alle über dasselbe Thema reden. Der Hinzuverdienst war früher mal gedeckelt, d.h. die Rente konnte bei höheren aktuellen Einkommen gekürzt werden – zumindest, wenn man früher gegangen war. 2023 wurde die “Hinzuverdienstgrenze” aber gekippt, auch für Leute, die nicht schon besonders langjährig versichert waren oder die Regelaltersgrenze erreicht haben. Das soll wohl dazu ermutigen, auch nach der Rente noch ein wenig weiterzuarbeiten.

    Die Versteuerung von Renten ist nochmal ein anderes Thema. Ich glaube nicht, dass die Besteuerung sich sprunghaft um 1400 oder sogar 3000 € erhöhen kann. Und… schmerzhaft hohe Einkommensteuer zahlen eh nur Leute, die schon ein passables Einkommen beziehen. Genau für solche Fragen ist der Steuerverein ein guter Ansprechpartner; wir hier sind ja größtenteils Mitbetroffene statt Fachleute.

  • Carlinette

    Teilnehmer
    13. November 2024 um 22:26

    @Joly, deinen Beitrag halte ich – sorry! – für möglicherweise irreführend. Die Einkommensteuer wird eben NICHT auf das Bruttoeinkommen erhoben, sondern auf das versteuerbare Einkommen, sprich Brutto minus Sozialabgaben, Freibeträge und ggf. weitere absetzbare Ausgaben (Unterstützung von Pflegebedürftigen, Spenden, Spesen usw. – lange Liste).

  • Webra

    Teilnehmer
    13. November 2024 um 23:37

    Hallo donmartin62,

    ich wurde im Jahre 1992 erwerbsunfähig und ging in Rente. Seit 1983 müssen die Rentner in Deutschland einen KK-Beitrag zahlen. Damals 5%.

    Ab Januar 2005 wurde für Rentner die Steuerpflicht eingeführt.

    2013 erhielt vom FA eine Steuernachzahlungsforderung über 20.500 Euro.

    Ich übergab diese Forderung einem Steuerberatungsbüro. Meine Frau bekam auch eine

    kleine Rente. Der Steuerberater beantragte daraufhin das Ehegattensplitting.

    Ich wurde von der Steuerpflicht der Vergangenheit und auch der Zukunft befreit.

    Einen Fachmann einzuschalten lohnt sich immer.

    Die wollte ich dir auch vorschlagen und schaute deshalb auf deiner VK nach, ob du verheiratest bist. Warst du aber nicht.

    Dadurch bin ich aber auf deinen außergewöhnlichen, bisherigen Lebenslauf gestoßen.

    Dann habe ich auch die Adresse deiner Homepage angeklickt. Du besitzt ja die weltweit größte Sammlung von Brummkreiseln. First PlaceThumbsup

    https://mschoenhoff.de/Zeitungsaus/zeitunga.html

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    14. November 2024 um 12:47

    Ja, @Carlinette deshalb mein Hinweis auf die 15 Jahre “Freiheit”, die hinter mir liegt. Wink

    Habe ich nicht letztens sogar so was wie – länger arbeiten wird belohnt – gelesen? Ich bin mir nicht sicher wie es genau läuft. Daher nochmals Fachmann fragen – dass ist dann die sichere Seite.

    Stimmt die Steuer rechnet sich auf das zu versteuernde Einkommen – also erstmal Brutto (nicht Nettoauszahlung) und nach Abzug der abzugsfähigen Kosten/Zahlungen wird die Steuer berechnet. Nur um es jetzt ganz genau zu sagen. Wink

    Wenn man außer der gesetzlichen Rente weitere Renten bezieht, kann man dort schon monatlich eine Steuerklasse angeben. Sollte das nicht reichen kann das Finanzamt eine weitere Vorauszahlung fordern. Bei mir war es vierteljährlich. Doch auch da hilft der Fachmann!

    GeSa

  • Carlinette

    Teilnehmer
    14. November 2024 um 13:06

    @GSaremba61, abseits vom Thema aber nur ein bisschen, nämlich zur Belohnung für längeres (Weiter-) Arbeiten: Die in Frankreich heftig kritisierte Rentenreform hat das Renteneintrittsalter hier schrittweise um 2 Jahre erhöht, was mich nicht mehr betrifft; dafür aber u.a. eine interessante Neuerung eingefügt:

    Statt wie früher für einen Rentnerjob Rentenbeiträge einzubehalten, die keine neuen Anwartschaften mehr begründeten und somit dem Beitragszahler nichts brachten, werden neuerdings die Rentenbeiträge angerechnet. Wenn man genug davon gesammelt hat, kann man inzwischen eine kleine “zweite Altersrente” beantragen. Finde ich gar nicht schlecht!

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