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Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
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@Webra, diese Aussage von “realo”: Dass es auch Menschen gibt die arm sind, ist nicht gewollt. Es ist ein Kollateralschaden. “Die meisten Menschen im Kapitalismus sind arm, das ist gewollt”. realo
ist mehr als gewagt!
Ich nehme realos Beiträge, die eine Kapitalismus-Ablehnung stets betonen, nicht für bare Münze. Eher seine privaten Ausführungen, zur Aufbesserung der Rente, als eine verkappte Konsilidierung im kapitalistischen Sinn.
Natürlich steht es jedem frei, im genutzten Wohnraum unterzuvermieten. Ist es Eigentum, kann damit frei verfügt werden. In einer Mietwohnung muß der Vermieter schriftlich eine Zulassung gewähren, die genau 14 Tage nach Erteilung gilt. Und jederzeit widerrufbar ist.
By the way… zusätzliche Einkünfte bei Rentenbezug – wodurch auch immer erzielt – sind, sofern sie offiziell nachweisbar sind – u.U. auch für Rentner EkSt- pflichtig.
Immer noch bleibt, zumindest für mich, die Frage offen, wie für realo nur 900€ aus der gesetzlichen Rente gezahlt werden können? Die Anwartschaft auf Rentenpunkte resultiert nicht nur aus sozialversicherungspflichtigen Beiträgen eines AV, sondern auch aus davon ausserhalb freiwillig gezahlten Beiträgen. Z.B. als Selbstständiger oder in Auszeiten von AV.
Es gibt nur wenige Versicherungen, die ausserhalb des Sozialsystems ein finanzielles Auskommen nach der Berufstätigkeit sicherstellen. Und die sind teurer!
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Webra so ist es.
Ab einem gewissen Kapital wird sich das Vermögen, durch Zinsen, automatisch vermehren.
LG Hubert
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Hier ist es so, dass vorwiegend die frühere Arbeit in Rentenpunkte umgerechnet die spätere Rente ergibt – höherer Rente setzt überwiegend langes Arbeitsleben, hohe Leistung oder Bezahlung/Gehalt voraus. Vor notwendige Jobs im Geringverdienerbereich – die aber gebraucht werden – ist eine auskömmliche Rente schwer zu erwirtschaften.
Wenn ich da an meinen Mann denke – nichts davon trifft auf ihm zu und dennoch hat er eine auskömmliche Rente: Er hat nur dann gearbeitet, bis er das notwendige Geld für ein bestimmtes Ziel hatte: Reisen, studieren, ins Elternhaus investieren, etwas zurück legen, die notwendigen Steuern und Ausgaben zahlen können. Das konnte er sich leisten, weil sein Staat unabhängig davon, ob jemand viel, wenig, gar nicht gearbeitet hat, eine gesetzliche Grundrente – umgerechnet zwischen 1600 und 1700 EU zahlt. Dafür braucht es bei Antragstellung auch keine ellenlangen Anträge mit Nachweisen, auch Spareinlagen sind egal, nur die Aufstockung hängt vom Ehegatteneinkommen mit ab – alles geht online. Damit gibt es auch dieses Punkteabgeben bei Scheidung nicht – Versorgungsausgleich.
Mein Mann hätte damit mit eigenem Haus genügendes Auskommen im Heimatland – fürs Leben im Ausland wird ihm der sogenannte Aufstockerteil jedoch nicht gezahlt – die gesetzliche und die aufgestockte Rente plus eine kleine Betriebsrente einer seiner Arbeitsgeber. Er kannte sein Rentensystem und hat danach sein Leben-und Arbeitsleben gestaltet.
So ein einfaches/vereinfachtes auskömmliches Grund-System wäre nicht schlecht.
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rooikat, das mag wohl richtig sein, aber das muss jedes Land selbst beschliessen. Und vergiss nicht, wer zu hoch besteuert wird, wandert ab. So ist das nun mal in der Wirtschaft. Es gibt immer einen Weg. Hohe Steuern und Bürokratie sind schlecht für jedes Land.
LG Hubert
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SusiSoho,
mein Investor hält mich informiert. Wie es in Europa geht ist mir eigentlich egal.
LG Hubert
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SusiSoho
Aber selbstverständlich deswegen investiert er ja nicht in Europa.

LG Hubert
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Nicht in Europa investieren? @Sangoma Also zumindest in Deutschland wäre es kein Problem. Ich bin zwar schon lange aus dem Berufsleben ausgeschieden, trotzdem klingelt bei mir, Deutschland und Südafrika haben seit spätestens 2008 ein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen. Und das heißt:
Artikel 23
Gleichbehandlung
(1) Staatsangehörige eines Vertragsstaats dürfen im anderen Vertragsstaat keiner Besteuerung oder damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender ist als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen Staatsangehörige des anderen Staates unter gleichen Verhältnissen insbesondere hinsichtlich der Ansässigkeit unterworfen sind oder unterworfen werden können.Damit wäre der Einwand – Hochsteuerland – wir ich hier lese konnte ziemlich unwissend, denn wenn die Steuern in Südafrika geringer sind greift das Abkommen!
Aber das weiß Dein Investor sicher.

GeSa
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Aber natürlich, wird alles nach Deutscher Vorschrift gemacht. Wo kämen wir denn sonst hin.
Kennst du auch die Gesetze von Mauritius? Bitte, dann lass es mich wissen, ich leite es dann an ihn weiter. 
LG Hubert
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