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Steht der AfD ein Vorsitz in drei Bundestagsausschüssen zu?
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch, ob der AfD Vorsitze in Bundestagsausschüssen zustehen oder nicht.
Dazu steht in Paragraf 12 der Geschäftsordnung: „Die Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen ist im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen.“ Danach hätte die AfD drei Vorsitz-Stellen. Aber es gibt auch den Paragraf 58: „Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter.“
Ist damit klar, dass die Ausschussmitglieder den Kandidierenden nicht nehmen müssen?
Oder müssen sie eine Person aus der Partei nehmen und dürfen nicht alle Mitglieder der Partei ablehnen?
Wenngleich ich kein Befürworter der AfD bin, so wie die anderen Parteien die Geschäftsordnung auslegen finde ich nicht richtig. Ich denke, dass die AfD diesmal gewinnt.
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Diese Diskussion wurde vor 1 Jahr, 3 Monaten von
Carl75 geändert.
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Diese Diskussion wurde vor 1 Jahr, 3 Monaten von
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