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  • Spielt der Glaube in Ihrem Leben eine große Rolle?

     Mondin antwortete vor 1 Jahr, 2 Monate 24 Teilnehmer · 253 Beiträge
  • Cocco

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 12:12

    …früher waren die Menschen wohl noch obrigkeitshöriger…

  • Yossarian

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 12:34

    @GSaremba61 schrieb: “[…]Gut, dass es hier jemanden gibt, der immer wieder Unbekannte be-/verurteilt und wieder mal glaubt etwas
    zu wissen und dieses als Tatsache darstellt. Ja, der Glaube (an sich
    selbst) kann Berge versetzen und blind machen. Es geht nichts über
    Selbstgerechtigkeit.

    Diese Selbstkritik von dir ist krass aber nichtsdestotrotz wirklich lobenswert.

    Bei allem, was du zum Thema beigetragen hast ist dir dummerweise entgangen, dass es bereits ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt. Das wurde sogar angesprochen, doch du hast in der Vergangenheit schon betont, dass du es nicht nötig hast, dich vor dem Schreiben deiner Beiträge zu informieren. Ganz im Gegenteil hast du sogar über darüber gespottet. Ich vermute, dass deine oben zitierte Selbstkritik sich auf deine fragwürdige Einstellung zu Informationen bezog.

  • Heigi

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 13:48

    Cocco: “…der Unterschied liegt wohl eher in der glaubensbedingt unterschiedlichen Rechtsauffassung, ob nun mit oder mit ohne Kopftuch…”

    Eine Umfrage unter Muslimas hat ergeben, dass sie ihr Kopftuch ohne Zwang, bzw. freiwillig tragen. Sie handelten so, wie im Koran geschrieben und aus Liebe zu Gott und seinen Geboten. In Europa mag dies für sie so sein, aber wehe, sie leben im Iran, Pakistan oder gar Afghanistan. Der Islam ist, wie alle Weltreligionen, von Männern erfunden und von ihnen definiert. Im “christlichen Abendland” ist das Patriarchat auch noch nicht ganz abgeschafft.

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 14:12

    12:34h Klar, wer keine Selbstkritik kennt kann meinen Beitrag nur so verstehen -war mir klar – Danke für die Bestätigung. Auch der Versuch etwas bewusst falsch auszulegen ändert nichts an Tatsachen. Spricht allerdings vieles über die Person, die den Versuch startet. Rofl

    Offensichtlich ist auch entgangen, dass ich bereits das Bundesverfassungsgericht zitiert habe!Slight Smile Hier mal den Link des Bundesverfassungsgericht:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rs20200114_2bvr133317.html

    Punkt 8 wunde von mir zitiert. Ebenso ist zu beachten, dass Schöffen nicht den Staat vertreten, sondern sie sollen ein Bindeglied zwischen Staat und Bürger sein. Also eher den Bürger vertreten. Das Bundesvefassungsgericht hat sich allerdings auf Vertreter des Staates bezogen!

    Nun denn – es sind Feinheiten, die kann – muss man aber nicht erkennen.

    Nachtrag: Ja, wer sich nur informiert in dem er im Netz konsumiert – ja – da spotte ich.

  • Zoe

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 14:46

    Die letzte Passage des Urteils, das @GSaremba61 verlinkt hat:

    Angesichts der konkreten Ausgestaltung des verfahrensgegenständlichen
    Verbots kommt keiner der kollidierenden Rechtspositionen vorliegend ein
    derart überwiegendes Gewicht zu, das verfassungsrechtlich dazu zwänge,
    der Beschwerdeführerin das Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal zu
    verbieten oder zu erlauben.

    Du hattest mir die Aussage, die ich nicht kapierte, erläutert, Gesa, Glaubenssymbole sind nicht relevant genug, um sie zu verbieten oder zu erlauben. Das verstehe ich. Und nun kommt der letzte Satz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts … und ich verstehe schon wieder nicht:

    Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine
    Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser
    Hinsicht neutral zu verhalten, ist daher aus verfassungsrechtlicher
    Sicht zu respektieren.

    Das heißt, das Verbot des Gesetzgebers, daß die Rechtsreferendarin nicht mit Kopftuch zugelassen wird, ist zu respektieren???

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 15:40

    Ja @Zoe Ich sehe Widersprüche in den Punkten des Bundesverfasungsgerichts bis auf die klare Aussage – Vertretung des Staates. Doch Schöffen vertreten nicht den Staat, wie ich im letzten Beitrag schon schrieb. Allerdings bringst Du mich gerade auf – Rechtsreferendariat – das könnte bei der Schöffin ausschlaggebend sein. Das Urteil wurde ausgesprochen im Thema – praktischen Ausbildung von Referendaren. Dann allerdings ist es eine Vertretung des Staates, auch wenn es Ausbildung ist

    Allerdings sehe ich das jetzige Verbot eher skeptisch, denn Schöffen vertreten immer noch den Bürger und als solcher sollte ihr Beruf in diesem speziellen Fall keine Rolle spielen. Könnte jedoch zu einer Verknüpfung geführt haben und ja – das Verbot soll, wenn ausgesprochen, respektiert werden.

    Allerdings das jetzige Verbot ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm und nicht des Bundesverfassungsgerichts. Für mich ist das Verbot nicht akzeptabel, doch ich bin auch kein Richter – nur eine Bürgerin und hätte kein Problem, denn ich wurde weltoffen erzogen. Wink

    GeSa

  • forscher

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 15:42

    Hier noch ein Zitat zur Glaubensbegründung von Heinz Nitschke :

    > Seinen Glauben muss man nicht begründen und beweisen , sonst würde es nicht Glauben , sondern Wissen heißen <

  • Cocco

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 16:02

    13:48 Heigi @Heigi welch eine verdrehte Logik: kaum haben sich diese Frauen ihre Kopftuchfreiheit erkämpft, setzen sie nun sogar gerichtlich alles daran, sich demonstrativ wieder damit zu verhüllen.

    Für mich allerdings fraglich, ob es ihnen dabei wirklich um ihr Glaubensbekenntnis geht, sich also dem Patriachat untertan zu zeigen oder damit einfach nur ein Exempel zu statuieren.

    Das eine wie das andere mag sich mir nicht erschließen; aber das ist dann mein Problem …oder auch nicht.

    🖐😉LG

  • Zoe

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 16:17

    Liebe Gesa (@GSaremba61 ), um Widersprüche im Urteil feststellen zu können, muß man/ich erst einmal das, was gesagt wird, verstehen. Die Schlußfolgerung aus der Feststellung, Glaubenssymbole seien nicht hin- oder ausreichend relevant, um verboten oder erlaubt zu werden, ein Verbot des Glaubenssymbols (“Pflicht zur Neutralität”) sei zu respektieren, kann ich nicht nachvollziehen. Ist es ein Widerspruch oder kriege ich die Kurve zur Schlußfolgerung nicht? Aber wir können das auf sich beruhen lassen.

    Ich schrieb ja schon gestern, daß die Vertiefung in die Details die Bewertung von strittigen Sachverhalten zunehmend schwieriger macht. Für nicht juristisch kundige Personen wie mich. Hier also zum Beispiel der Punkt, auf den Du näher eingehst: der Job der Schöffin im Unterschied zum Job einer Rechtsreferendarin oder Richterin usw. bzw. mögliche Verknüpfungen. Das führt inhaltlich nicht weiter, aber das finde ich nicht schlimm. Slight Smile


  • Zoe

    Teilnehmer
    12. Juli 2024 um 16:37

    @GSaremba61 : Für mich ist das Verbot [Urteil Hamm, m.A.] nicht akzeptabel, doch ich bin auch kein Richter
    – nur eine Bürgerin und hätte kein Problem, denn ich wurde weltoffen
    erzogen.

    Ich bin auch nur eine Bürgerin und wurde nicht weltoffen erzogen (Du meine Güte, ganz im Gegenteil), aber ich denke nicht, daß meine Nicht-Bereitschaft, Dir auf dem Wege der “Fremdenfeindlichkeit” zu folgen, etwas damit zu tun hat. Ich kann nicht erkennen, wie man die Fremdenfeindlichkeit aus dem Urteil herleiten kann. Zumindest nicht prima facie … möglicherweise, indem man Umwege geht.

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