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Spielt der Glaube in Ihrem Leben eine große Rolle?
Mondin antwortete vor 1 Jahr, 5 Monaten 24 Mitglieder · 252 Antworten
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@Zoe Dummerweise hat GeSa immer noch nicht begriffen, dass nach ihrer absurden Herleitung dann auch das Bundesverfassungsgericht fremdenfeindlich ist. Es hat nämlich folgendes festgestellt
Zitat „Das BVerfG hat in seinem am 27. Februar veröffentlichten Beschluss vom 14. Januar 2020 (2 BvR 1333/17) das Verbot des Hessischen VGH bestätigt – es ist Rechtsreferendarinnen im Vorbereitungsdienst verboten, ein Kopftuch zu tragen, wenn sie den Staat repräsentieren (also z.B. bei der staatsanwaltschaftlichen Sitzungsvertretung). Der entsprechende Eingriff in die Religionsfreiheit und auch die Freiheit der Berufsausübung ist durch die Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, verfassungsrechtlich gerechtfertigt.“
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@Zoe Da liegt ein Missverständnis vor – die Fremdenfeindlichkeit habe ich nicht aus dem Urteil hergeleitet, sondern auf eine Aussage hier im Thread, die die Neutralität einer kopftuchtragenden Person abgesprochen hat. Und darauf bezieht sich auch der von Dir zitierte Satz. Lies nach mal nach.

Meine Familie sagte immer – schau auf den Menschen nicht auf Ethnie oder Religion. So halte ich es seit ich selbständig Denke.
Dazu kommt – Juristendeutsch – ich sage gerne mal scherzhaft zu meinem Cousin, seines Zeichen Jurist: Frage drei Juristen und du erhältst mindestens 4 Antworten.

Schönes WE, GeSa
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@GSaremba61 : Für mich ist das Verbot [Urteil Hamm, m.A.] nicht akzeptabel, doch ich bin auch kein Richter
– nur eine Bürgerin und hätte kein Problem, denn ich wurde weltoffen
erzogen.Ich bin auch nur eine Bürgerin und wurde nicht weltoffen erzogen (Du meine Güte, ganz im Gegenteil), aber ich denke nicht, daß meine Nicht-Bereitschaft, Dir auf dem Wege der „Fremdenfeindlichkeit“ zu folgen, etwas damit zu tun hat. Ich kann nicht erkennen, wie man die Fremdenfeindlichkeit aus dem Urteil herleiten kann. Zumindest nicht prima facie … möglicherweise, indem man Umwege geht.
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Liebe Gesa (@GSaremba61 ), um Widersprüche im Urteil feststellen zu können, muß man/ich erst einmal das, was gesagt wird, verstehen. Die Schlußfolgerung aus der Feststellung, Glaubenssymbole seien nicht hin- oder ausreichend relevant, um verboten oder erlaubt zu werden, ein Verbot des Glaubenssymbols („Pflicht zur Neutralität“) sei zu respektieren, kann ich nicht nachvollziehen. Ist es ein Widerspruch oder kriege ich die Kurve zur Schlußfolgerung nicht? Aber wir können das auf sich beruhen lassen.
Ich schrieb ja schon gestern, daß die Vertiefung in die Details die Bewertung von strittigen Sachverhalten zunehmend schwieriger macht. Für nicht juristisch kundige Personen wie mich. Hier also zum Beispiel der Punkt, auf den Du näher eingehst: der Job der Schöffin im Unterschied zum Job einer Rechtsreferendarin oder Richterin usw. bzw. mögliche Verknüpfungen. Das führt inhaltlich nicht weiter, aber das finde ich nicht schlimm.
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13:48 Heigi @Heigi welch eine verdrehte Logik: kaum haben sich diese Frauen ihre Kopftuchfreiheit erkämpft, setzen sie nun sogar gerichtlich alles daran, sich demonstrativ wieder damit zu verhüllen.
Für mich allerdings fraglich, ob es ihnen dabei wirklich um ihr Glaubensbekenntnis geht, sich also dem Patriachat untertan zu zeigen oder damit einfach nur ein Exempel zu statuieren.
Das eine wie das andere mag sich mir nicht erschließen; aber das ist dann mein Problem …oder auch nicht.
🖐😉LG
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Hier noch ein Zitat zur Glaubensbegründung von Heinz Nitschke :
> Seinen Glauben muss man nicht begründen und beweisen , sonst würde es nicht Glauben , sondern Wissen heißen <
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Ja @Zoe Ich sehe Widersprüche in den Punkten des Bundesverfasungsgerichts bis auf die klare Aussage – Vertretung des Staates. Doch Schöffen vertreten nicht den Staat, wie ich im letzten Beitrag schon schrieb. Allerdings bringst Du mich gerade auf – Rechtsreferendariat – das könnte bei der Schöffin ausschlaggebend sein. Das Urteil wurde ausgesprochen im Thema – praktischen Ausbildung von Referendaren. Dann allerdings ist es eine Vertretung des Staates, auch wenn es Ausbildung ist
Allerdings sehe ich das jetzige Verbot eher skeptisch, denn Schöffen vertreten immer noch den Bürger und als solcher sollte ihr Beruf in diesem speziellen Fall keine Rolle spielen. Könnte jedoch zu einer Verknüpfung geführt haben und ja – das Verbot soll, wenn ausgesprochen, respektiert werden.
Allerdings das jetzige Verbot ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm und nicht des Bundesverfassungsgerichts. Für mich ist das Verbot nicht akzeptabel, doch ich bin auch kein Richter – nur eine Bürgerin und hätte kein Problem, denn ich wurde weltoffen erzogen.

GeSa
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Die letzte Passage des Urteils, das @GSaremba61 verlinkt hat:
Angesichts der konkreten Ausgestaltung des verfahrensgegenständlichen
Verbots kommt keiner der kollidierenden Rechtspositionen vorliegend ein
derart überwiegendes Gewicht zu, das verfassungsrechtlich dazu zwänge,
der Beschwerdeführerin das Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal zu
verbieten oder zu erlauben.Du hattest mir die Aussage, die ich nicht kapierte, erläutert, Gesa, Glaubenssymbole sind nicht relevant genug, um sie zu verbieten oder zu erlauben. Das verstehe ich. Und nun kommt der letzte Satz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts … und ich verstehe schon wieder nicht:
Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine
Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser
Hinsicht neutral zu verhalten, ist daher aus verfassungsrechtlicher
Sicht zu respektieren.Das heißt, das Verbot des Gesetzgebers, daß die Rechtsreferendarin nicht mit Kopftuch zugelassen wird, ist zu respektieren???
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12:34h Klar, wer keine Selbstkritik kennt kann meinen Beitrag nur so verstehen -war mir klar – Danke für die Bestätigung. Auch der Versuch etwas bewusst falsch auszulegen ändert nichts an Tatsachen. Spricht allerdings vieles über die Person, die den Versuch startet.
Offensichtlich ist auch entgangen, dass ich bereits das Bundesverfassungsgericht zitiert habe!
Hier mal den Link des Bundesverfassungsgericht:Punkt 8 wunde von mir zitiert. Ebenso ist zu beachten, dass Schöffen nicht den Staat vertreten, sondern sie sollen ein Bindeglied zwischen Staat und Bürger sein. Also eher den Bürger vertreten. Das Bundesvefassungsgericht hat sich allerdings auf Vertreter des Staates bezogen!
Nun denn – es sind Feinheiten, die kann – muss man aber nicht erkennen.
Nachtrag: Ja, wer sich nur informiert in dem er im Netz konsumiert – ja – da spotte ich.
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