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  • GSaremba61

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 18:01

    @GenussVorlage der Kontoauszüge, das ist Pflicht jedes Quartal.

    Bis Du da sicher – bei welcher Arbeitsagentur ist das. Meines Wissens dürfen sie anfordern – bei Antragsstellung und Weiterbewillungsantrag für die letzten drei Monate ist es allerdings Pflicht. Soweit mein Wissensstand.

    Regelmäßige Pflicht alle drei Monate wäre mir unbekannt! Deine Aussage erscheint mir eher als Fake-News.

    GeSa

  • GSaremba61

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 17:40

    Schon interessant wie genau Du Dich in „Machenschaften“ auskennst @Genuss 😂doch vergisst Du nicht etwas?

    Die Personen und Unternehmen, die von den geldwäscherechtlichen
    Bestimmungen betroffen sind, haben die Pflicht, derartigen Transaktionen
    oder Geschäftsbeziehungen nachzugehen. Stellen sie dabei unter anderem
    Tatsachen fest, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der
    mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion im Zusammenhang
    steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der
    Geldwäsche darstellen könnte oder ein Geschäftsvorfall im Zusammenhang
    mit Terrorismusfinanzierung steht, so müssen die Verpflichteten diesen
    Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes
    oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden. Wegen Einzelheiten zur Verdachtsmeldepflicht wird auf § 43 GwG sowie auf die entsprechenden Ausführungen in den (derzeit konsultierten) Auslegungs- und Anwendungshinweisen verwiesen.)

    Wer sich daran nicht hält macht sich der (Mithilfe) Geldwäsche schuldig. Wie viele Geschäftsleute kennst Du, die es darauf ankommen lassen? Und wie viele Geschäftsleute oder auch private Geldgeber kennst Du, die das nicht wüssten bzw. bei entsprechenden Zahlungen und Einzahlungen hellhörig würden?

    Und es bleibt dabei – ob Realität oder nicht – es ist kramen im Negativen, wenn man grundsätzlich schlechtes unterstellt.

    Andererseits – wen es glücklich macht – bitte….. ich bin bei Unterstellungen erst mal vorsichtig… und denke lieber positiv und da krame ich auch gerne.

    GeSa

  • Genuss

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 17:13

    Hallo @GSaremba61 da wird nicht im „Negativen“ gefischt, hier geht es um Realitäten:

    Da habe ich mich bestimmt verkehrt ausgedrückt…

    Gemeint ist mit Arbeitsagentur, die Vorlage der Kontoauszüge, das ist Pflicht jedes Quartal.

    Es soll Leute geben die kassieren jedoch durch „schwarzarbeiten“ zusätzlich, beim richtigen Beruf kommen da richtig tolle Summen zusammen, die werden da versteckt, denn die will keiner gerne zu Hause haben. Ist übrigens im Rauschgifthandel genauso.

    Das ist bei einer privaten Entschuldung nicht anders. (Die war gemeint)

    Wenn im Geschäftsbereich mit Schwarzgeld bezahlt werden soll, geht das über verdeckte Ratenverträge.

  • forscher

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 17:05

    Meine Antwort-Meinung , auf die Eingangsfrage :

    Noch lange nicht alle Deutsche Bürger und „andere“ , sind auch arme Bürgergeld Empfänger“.

    Und wer ein Schließfach höher als 5000 bis 10000 Euro ( Standart ) zusätzlich versichert , muss seine Daten offenlegen .

    Bargeld ins Schließfach ? Bloß nicht !

  • Genuss

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 17:00

    Hallo @pau45la das war früher so, denn heute ist mit all den bildverarbeitenden Methoden keine beweissichere Fotografie mehr erstellbar, es sei denn man ist mit den hohen Kosten durch einen Profi einverstanden.

    Erstmal brauchst Du einen Professionellen Fotografen

    1. Ein pauschaler Preis für Schmuckfotografie lässt sich schwer nennen, da es sich um individuelles Fotografenhandwerk handelt.
    2. Die Preise variieren je nach Fotograf, Region und Aufwand. Für ein hochwertiges, beweissicheres Foto eines sehr teuren Schmuckstücks können Kosten im Bereich von mehreren hundert Euro bis über 1.000 Euro realistisch sein.
    3. Der Fotograf muss Erfahrung mit hochwertigen Schmuckstücken haben, um Details und Echtheit optimal zu dokumentieren.
    4. Zusätzlich kann eine professionelle Bildbearbeitung und Zertifizierung (z.B. mit Datum, Echtheitsnachweis) den Preis erhöhen.

    Dann brauchst du noch einen Notar

    1. Ein Notar kann die Echtheit und den Zustand des Schmuckstücks durch eine Beurkundung oder Beglaubigung des Fotos bzw. eines schriftlichen Zustandsberichts bestätigen.
    2. Notarkosten richten sich in Deutschland nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind abhängig vom Geschäftswert (hier ca. 200.000 Euro).
    3. Für eine Beurkundung oder Beglaubigung können die Kosten mehrere hundert bis über 1.000 Euro betragen, da der Wert des Schmuckstücks hoch ist.
    4. Der Notar stellt sicher, dass das Foto und die Beschreibung als rechtssicheres Beweismittel im Versicherungsfall anerkannt werden.

    Die Kosten können bis zu 3.700 Euro betragen

    • Diese Antwort wurde in vor 3 Wochen, 6 Tagen um  Genuss geändert.
  • GSaremba61

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 16:48

    Klar @Genuss wer immer nur im Negativen kramt findet etwas. Trotzdem wurde Geldwäsche und wird Geldwäsche im großen Stil mit den Einschränkungen eingedämmt.

    Dein Beispiel der Arbeitsagentur… na ja, da sind dann AG gefordert, geschäftlich wie privat und ob sich da Beträge über 10.000€ widerspiegeln wage ich zumindest zu bezweifeln.

    Entschuldung – also zumindest über die Banken nicht mehr. Private Geldgeber sicher ja – doch da sollte man eh‘ die Finger von lassen …. viel zu teuer!

    Umgehen der Bareinzahlung und -zahlung klar …. immer schön nur 9.999€…. dauert jedoch je nach Betrag verdammt lange. 😅 Ob da Geschäftsleute wirklich mitmachen? Da kenn ich mich nicht aus… mit Machenschaften habe ich nichts am Hut. 😇

    GeSa

  • Genuss

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 16:28

    Tja @GSaremba61 da gibt es noch „Schwarzgeld“ und Einkünfte von denen die Arbeitsagentur nichts wissen darf auch ein Kniff um eine Entschuldung betrugsmäßig durchzuziehen. und und und.

    Ebenso sind die sogenannten verbotenen Barzahlungen auch zu umgehen.

  • GSaremba61

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 15:57

    OK @hannebambler dann bitte ich um Entschuldigung, denn dann habe ich Dich falsch verstanden. Danke, für die Richtigstellung.

    Dazu kommt – heute schon gültig – bei Bargeldzahlungen über 10.000€ muss man sich in Deutschland ausweisen und die Herkunft des Geldes nachweisen. Ab 2027 sind Bargeschäfte innerhalb der EU über 10.000€ verboten, so wurde 2024 von der EU veröffentlicht. Ausgeschlossen sind Privatgeschäfte. Damit lohnt sich Bargeld im Schließfach noch weniger und es spart die Zusatzversicherung. 😉

    GeSa

  • Hannebambler

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 15:21

    Hallo @GSaremba61

    Das „vorher nachzudenken!“ bezog sich nicht auf dich sondern auf die Einbruchsbetroffenen!

  • GSaremba61

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 15:10

    13:47h …..

    Bargeld kann im Schließfach mitversichert werden, allerdings über eine Zusatzversicherung.

    Wie so oft im leben hilft es vorher nachzudenken!

    Oder richtig lesen! Ich habe nichts anderes dargestellt, oder was glaubst Du bedeutet – privat versichert werden? Es wird sogar geraten die Größe der Geldscheine zu dokumentieren.

    …….da Bargeldbestände
    in Schließfächern……., jedoch im Schadensfall meist
    vollständig ungeschützt bleiben,
    sofern keine zusätzliche Absicherung
    besteht-
    geklaut aus einem rechtlichen Ratgeber.

    Also hilft Nachdenken ja, setzt allerdings richtiges lesen voraus!🙂

    GeSa

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