Startseite Foren Themen des Tages Sparkassen-Schließfächer

  • forscher

    Mitglied
    6. Januar 2026 um 14:12

    Aus 1000 Euro im Versicherungsfall 10 x soviel machen ? Das haut schon mal nicht hin.

    Da Bargeld nicht ins Schließfach gehört , ist es auch nicht versichert.

    Und bei allen anderen Wertgegenständen , bedarf es hieb-und stichfeste Wertbelege , der zu versicherten Gegenstände … im Falle des Verlustes. 🙂

  • realo

    Mitglied
    6. Januar 2026 um 13:40

    Die ganzen Regeln auf dem Papier, davon gibt es in der BRD Hülle und Fülle, nutzen nichts, wenn es um Schwarzgeld geht. Das ist illegales Geld in großen Summen und geht am Recht vorbei. Egal welche Behörde kontrolliert, wer geschickt illegal ist, das bekommt die Behörde nicht mit. Deshalb sind Schließfächer meist im Keller, da kommt das Licht der Legalität kaum hin. Dazu passt, 1000 € waren im geklauten Schließfach, aber bei der Versicherung werden 10.000 € angegeben. Wir wissen doch alle, durch Arbeit und legalem Umgang ist an Geld noch nie jemand reich geworden.

  • GSaremba61

    Mitglied
    5. Januar 2026 um 13:14

    4. Januar 2026 um 18:28 @Genuss ja, ist so, doch nicht nur Arbeitsagenturen und vor allem nicht so einfach wie Du es hier darstellst:

    Auch wenn ein Kontenabruf im Zuge verschiedener Verfahren zulässig ist,
    dürfen die berechtigten Behörden und Ämter nicht ohne Grund Einsichten
    verlangen und Bankinformationen einsehen. Laut dem Bundeszentralamt für
    Steuern muss für jede Ermittlung ein konkreter Anlass vorliegen. Das Verfahren findet ausschließlich über das Bundeszentralamt für
    Steuern statt. Dieses gleicht die von den Ämtern und Behörden
    angefragten Daten mit den Daten der Kreditinstitute ab. Der Abgleich
    erfolgt über eine separate Datenbank, in der die Kreditinstitute
    verpflichtend Informationen über die bei ihnen geführten Konten, Depots
    und Schließfächer bereit stellen müssen. (aus Finanz.net)

    Heißt also – die Behörden stellen Antrag und esgibt nur eine Behörde, die wirklich Zugriff hat. In einem Rechtsstaat um Betrüger zu erkennen finde ich es völlig in Ordnung. Da werden dann auch sicher Schließfächer mit angegeben.

    Und was glaubst Du wie sehr es mich interessiert wie es im ISLAM ist? Ich lebe in Deutschland und das Recht gilt für mich!

    Nochmals – Polemik ist nicht meine Seite!!! Also lass es – ich bin weg

    GeSa

  • Genuss

    Mitglied
    5. Januar 2026 um 12:46

    @realo Weist Du warum Schließfächer fast nur im Keller sind?

    Weil Schwarzgeld das Licht scheut. 😅

    • Diese Antwort wurde in vor 3 Wochen, 5 Tagen um  Genuss geändert.
  • realo

    Mitglied
    5. Januar 2026 um 12:12

    Wer deponiert denn Bargeld in einem Schließfach, wenn es doch, wie in diesem Fall, viel weniger geschützt ist als auf einem Konto? Ist ein Schließfach so etwas wie ein ausständiger höherer Besitztum der beim daran Denken warme Gefühle macht? Es ist ja offensichtlich, wenn man zu Hause Angst hat, dass Diebe kommen, in einem Schließfach einer Bank wird es auch geklaut. Mir tun Menschen leid, die Angst um ihren Besitz haben.

  • Genuss

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 18:42

    @Putzel Das hat nichts mit Neid zu tun, sondern mit Realitäten.

  • Emmie09

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 18:42

    @GSaremba61 @Genuss

    Bei Antragstellung und Weiterbewilligungsantrag werden die Auszüge von den letzten 3 Monaten gefordert. Dies ist nicht nur beim Bürgergeld so, sondern auch bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    • Diese Antwort wurde in vor 3 Wochen, 6 Tagen um  Emmie09 geändert.
  • Genuss

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 18:41

    @GSaremba61

    Wenn im Geschäftsbereich mit Schwarzgeld bezahlt werden soll, geht das über verdeckte Ratenverträge.

    Das was Du meinst sind die Banken, jedoch laufen diese Geschäfte nicht über Banken.

    …und so geht es im ISLAM

    1. Grundprinzipien des islamischen Finanzsystems a) Verbot von Riba (Zinsverbot)

    Im Islam ist das Erheben oder Zahlen von Zinsen (Riba) strikt verboten. Dies bedeutet, dass Geld nicht als Ware gehandelt werden darf, um daraus Gewinn zu erzielen. Stattdessen sollen Finanztransaktionen auf realen wirtschaftlichen Aktivitäten basieren.

    b) Verbot von Gharar (Unsicherheit und Spekulation)

    Finanztransaktionen müssen klar und transparent sein. Verträge mit übermäßiger Unsicherheit oder Spekulation sind nicht erlaubt.

    c) Gewinn- und Verlustbeteiligung

    Finanzierungen und Investitionen basieren auf einer partnerschaftlichen Gewinn- und Verlustbeteiligung (Mudaraba, Musharaka), wodurch Risiken und Gewinne fair zwischen den Parteien geteilt werden.

    d) Verbot von Haram-Geschäften

    Investitionen in verbotene Bereiche wie Alkohol, Glücksspiel oder Schweinefleisch sind untersagt.

    2. Zahlungsmodelle und Finanzinstrumente ohne Banken

    Da konventionelle Banken oft auf Zinsgeschäften basieren, gibt es im islamischen Finanzsystem alternative Modelle und Instrumente, die ohne klassische Banken funktionieren können:

    a) Mudaraba (Gewinnbeteiligungspartnerschaft)

    Eine Partei stellt Kapital bereit, die andere bringt Arbeit oder Management ein. Gewinne werden nach Vereinbarung geteilt, Verluste trägt der Kapitalgeber, sofern kein Fehlverhalten vorliegt.

    b) Musharaka (Joint Venture)

    Beide Parteien bringen Kapital ein und teilen Gewinne und Verluste proportional. Dieses Modell fördert gemeinsame Investitionen und Kooperation.

    c) Murabaha (Kosten-Plus-Finanzierung)

    Ein Verkäufer kauft eine Ware und verkauft sie mit einem vereinbarten Aufschlag an den Käufer weiter. Die Zahlung kann sofort oder in Raten erfolgen. Dies ist eine Form der Handelsfinanzierung ohne Zinsen.

    d) Ijara (Leasing)

    Ein Vermögenswert wird gegen eine Mietzahlung zur Nutzung überlassen. Am Ende der Laufzeit kann der Leasingnehmer den Vermögenswert erwerben.

    e) Salam und Istisna (Vorauszahlung für zukünftige Lieferung)

    Salam ist ein Vertrag, bei dem der Käufer im Voraus zahlt, und der Verkäufer liefert die Ware später. Istisna ist ähnlich, wird aber oft für Produktionsaufträge genutzt.

    3. Zahlungsabwicklung ohne Banken a) Direkte Transaktionen

    Zahlungen erfolgen direkt zwischen den Parteien, oft in bar oder durch Übertragungen, die nicht auf Zins basieren.

    b) Nutzung von islamischen Finanzinstituten

    Es gibt islamische Finanzinstitute, die nach Scharia-Prinzipien arbeiten, aber nicht als klassische Banken mit Zinsgeschäften agieren. Diese Institute bieten Zahlungsdienste, Finanzierung und Investmentmöglichkeiten an.

    c) Gemeinschaftliche Finanzierung (Waqf, Zakat)

    • Waqf: Stiftungen oder
      Treuhandvermögen, die für wohltätige Zwecke eingesetzt werden.
    • Zakat: Pflichtabgabe zur
      Umverteilung von Wohlstand, die auch als soziales Sicherheitsnetz dient.

    4. Praktische Umsetzung und Herausforderungen

    • Technologische Lösungen: Digitale Plattformen und
      Blockchain können helfen, direkte und transparente Transaktionen ohne
      Zwischenbanken zu ermöglichen.
    • Vertrauen und
      Vertragstreue:
      Da
      das System stark auf Vertrauen und ethischen Prinzipien basiert, sind
      klare Verträge und Überwachung durch Scharia-Gremien wichtig.
    • Integration in moderne
      Wirtschaft:
      Die
      Herausforderung besteht darin, islamische Prinzipien mit globalen
      Finanzsystemen zu verbinden, ohne die Scharia zu verletzen.

    und deshalb liegt Bargeld in den Schließfächern.

    Quelle:

    Aus dem Buch „Eine Reise durch das islamische Deutschland“ Rowohlt Verlag GmbH

  • Genuss

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 18:28

    Tja @GSaremba61

    Es ist nun mal so

    Ebenso haben sie die sogenannte „Schnüffelerlaubnis“ sie können das Konto ohne das Wissens des Inhabers prüfen.

  • forscher

    Mitglied
    4. Januar 2026 um 18:09

    Zur Anfangsfrage , die „zwote“ …

    Desweiteren frage ich mich persönlich :

    Wie transparent müssen diverse Schließfächer( Inhalt ) denn sein , das da vorab , irgendwelche Verlust-Summe eingeschätzt werden kann . Grübel?

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