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So wurde in Niedersachsen gewählt.
Carl75 antwortete vor 3 Jahre, 3 Monaten 19 Mitglieder · 108 Antworten
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Keine Stimme abgegeben: 37%.
Diese Leute wissen nicht, dass das freie und geheime Wahlrecht von Generationen vor ihnen
unter Einsatz von Leben und Freiheit mühsam erkämpft wurde.
Wenn ihnen aber andere Rechte vom Staat verwehrt oder eingeschränkt werden, wird protestiert.
Den Unmut über Parteien und Kandidaten kann man nur überzeugend durch Abgabe einer
ungültigen Stimme zum Ausdruck bringen.
Für eine Stimmenthaltung machen die Parteien gerne das „schöne Badewetter“ oder die
Bequemlichkeit der Nichtwähler Verantwortlich.
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Ich glaube kaum, dass all 39,7% Nichtwähler ihre Stimmen der AfD gegeben hätten.
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Carl75, du tüdelst rum. 39,7 % der Wähler haben weder Erststimme, noch Zweitstimme
abgegeben (mein Beitrag 14.30).
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GSaremba61, hätten diese 39,7 % die AfD gewählt, dann wäre das Geschrei groß. Es ist besser keine Zeitstimme abzugeben als sie der AfD zu geben. Dennoch haben diese 39,7 % ihre Wahl getroffen. Eine Wahl, die wegen der 5% Klausel eine große Wirkung auf das Wahlergebnis haben.
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@SFath, sicherlich ist es kein positives Erscheinungsbild einer Demokratie, wenn 39,7 % der Wahlberechtigten keine Zweitstimme abgeben. Leider ist das Wahlverhalten dieser Wähler im Endergebnis nicht Null. Deshalb gibt es auch keine sogenannten Nichtwähler, denn auch diese Wahlberechtigten haben ihre Wahl getroffen.
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Carl75 14.07
Der Wähler ist nicht verpflichtet 2 Stimmen abzugeben. Die Wahlbeteiligung ändert sich
nicht, wenn nur 1 Stimme abgegeben wird.
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@Wattfrau, es hat nicht nur die Mehrheit gewählt. Alle Wahlberechtigten haben ihre Wahl getroffen. Das Verhalten derer, die keine gültige Zweistimme abgegeben haben, kann ich nicht als „NICHTWÄHLER“ bezeichnen, da ihre Wahl eine große Auswirkung auf das Wahlergebnis haben können.

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@Harwey, auch wer keine gültige Zweitstimme abgegeben hat, hat seine Wahl getroffen. Daher gibt es keine „Nichtwähler“. Nichtwähler gäbe es aus meiner Sicht nur, wenn die Sperrklausel nicht auf Grundlage der gültigen Stimmen, sondern der möglichen Stimmen beziehen würde.
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@Ini, es kommt auf die Betrachtungsweise an. Wenn diejenigen Wahlberechtigten, die keine Zweitstimme abgegeben haben, die größte Gruppierung darstellen, dann sind sie die Mehrheit. Da sich die 5% Klausel nicht auf die möglichen Stimmen bezieht, hat diese Gruppierung der stimmlosen Mehrheit eine große Bedeutung hinsichtlich des Endergebnisses.
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