Startseite Foren Rente & Pension Rentenausgleich

  • Rentenausgleich

      antwortete vor 3 Jahren, 11 Monate 6 Teilnehmer · 12 Beiträge
  • Unbekannt

    Unbekannt
    19. Mai 2020 um 13:29

    Hallo FfSler,

    Gibt es vielleicht jemand hier, der sich gut auskennt mit Rentenfragen, speziell der Rentenausgleich nach einer Scheidung? Bei meiner Scheidung habe ich die Hälfte meiner Rente abgeben müssen. Es war mir klar, dass es so sein muß.

    Was ich aber erst später entdeckte und bis heute nicht verstehe ist, wenn der Ex-Partner stirbt bekommt man seinen Anteil nicht zurück wenn er/sie länger als 3 Jahre Rente bezogen hat. Warum denn das? Und wieso 3 Jahre?

    Und wenn man bspw. bei Rentenberatungen fragt welche “Logik” dahinter steckt ist die Antwort, “es ist gerichtlich beschlossen worden”, “es ist ein Gesetz”, oder auch “Sie können es mit den Gerichten aufnehmen”, etc. weil sie scheinbar das ‘warum’ nicht kennen. Die Rentenversicherung zitiert nur die entsprechenden Paragraphen und Absätze, die auch nicht gerade verständlich sind.

    Weiß jemand hier warum, wenn der Ex stirbt, die Rentenhälfte, wofür man gearbeitet hat und auf die man mehrere Jahre lang verzichtet hat, nicht zurückgeführt wird – und kann es in Nicht-Amtsdeutsch erklären?

  • Cocco

    Teilnehmer
    19. Mai 2020 um 14:04

    Hallo Beebs… hierbei kommt es wohl auch darauf an, wie lange aus den übertragenen Werteinheiten eine Rente bezogen wurde.

    Ansonsten mal im Internet danach googeln bzw. auf der Internet-Seite der Deutschen Rentenversicherung danach googeln.

    mfg Cocco

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 11 Monate von  Cocco bearbeitet.
    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 11 Monate von  Cocco bearbeitet.
  • Geniesser

    Teilnehmer
    19. Mai 2020 um 15:03

    Hallo Beebs, ja, das mit den 3 Jahren ist im Rahmen des Versorgungsausgleichs zutreffend und gesetzeskonform. Obwohl ich den Versorgungsausleich im Scheidungsfall akzeptiere, empfinde ich es als sehr ungerecht, dass die Übertragung auf die geschiedene Ehefrau nicht erst dann erfolgt, wenn sie in Rente geht, sondern sofort nach der Scheidung, d.h. der Staat gewinnt und…der sich in Rente befindende Ehemann verliert und…die diesen Anteil bekommende Ex-Ehefrau erhält ihn erst nach ihrem Rentenbeginn!

    Beispielfall: Scheidung und Übertragung des Rentenanteils 1999. 2007 Rentenbeginn Ehemann mit gekürzter Rente, obwohl Ex-Ehefrau bis heute noch keine Rente bezieht, d.h. der Staat kassiert diesen Anteil nun schon über 20 Jahre! Gerechter wäre es doch, wenn bis zum Rentenstart der Ex-Ehefrau der Mann diesen/seinen vorzeitig abgegebenen Anteil behalten könnte.

    PS.: Sebstverständlich könnte dieses Beispiel auch Mann/Frau umgekehrt sein!

    Mit besten “Rentner”-Grüßen, G.

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    19. Mai 2020 um 15:40

    @beebs 19.5. 13:29h

    Der Versorgungsausgleich bei Scheidung wird nur auf die gemeinsam verbrachten und damit gemeinsam erarbeitete Ansprüche in der Ehe berechnet. Also gleichzusetzen mit gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen. Es geht auf den Ex-Partner über, denn es ist ein Ausgleich für einen Anspruch, den der Andere nicht über die Rentenkasse erarbeiten konnte.

    Der verfallende Anspruch bei Wiederheirat, den sanao anspricht gilt nur für die Witwen/r Rente. Die besteht zur Absicherung des (Weiter) Lebens und hier setzt man voraus, dass die neue Ehe die Versorgung trägt.

    GeSa

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 11 Monate von  GSaremba61 bearbeitet.
  • GSaremba61

    Teilnehmer
    19. Mai 2020 um 15:51

    @Geniesser .19.5. 15:03h

    …d.h. der Staat kassiert diesen Anteil nun schon über 20 Jahre! …

    … und finanziert, wie es im Umlageverfahren üblich ist, auch Deine Rente damit! Auf Lebenszeit wie auch dann auf Lebenszeit, wenn die Ex in Rente geht. Übrigens gilt das nicht nur für Ex-Frauen, dass gilt auch für Ex-Männer, selbst wenn er über eine Lebensversicherung abgesichert ist. Die fällt nämlich nicht in den Versorgensausgleich, obwohl Frauen in der gemeinsamen Zeit mit gemeinsamen Einkommen diese Beiträge mitträgt.

    GeSa

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 11 Monate von  GSaremba61 bearbeitet.
  • Geniesser

    Teilnehmer
    19. Mai 2020 um 16:27

    Hallo GSaremba61, hinsichtlich Gerechtigkeitsempfinden wird es immer wieder Diskussionsbedarf hinsichtlich allgemeiner und individueller Einschätzung geben. Ich meine jedenfalls , auch aus ehrenamtlicher Erfahrung im Familienrecht, dass, wenn der übertragene Rentenanteil nach Todesfall bis 3 Jahre nach Rente wieder zurück übertragen wird, dann sollte er auch erst bei Rentenbeginn der/des EhepartnerIn realisiert werden.

    Ich weiß, dass dieses Thema im Scheidungsrecht immer wieder zu Diskussionen führt, aber mein Gerechtigkeitsempfinden ist da klar, s.oben!

    Beste Grüße im wohlverstandenen Sinne, G.

  • Paesi

    Teilnehmer
    19. Mai 2020 um 16:46

    @beebs

    Man bekommt die Versorgungspunkte nicht wieder, weil sie dem, dem sie einmal gehörten, nach Überschreibung nicht mehr gehören. Dass man sie, wenn der Ex verstirbt und den Ausgleich nicht länger als 3 Jahre in Anspruch genommen hat, ist als eine Art „Entgegenkommen“ der Gesetzgebers auszulegen, weil nach Ansicht der Gesetzgeber ein drei Jahre langer Bezug noch kein zu langer Bezugszeitraum ist. Deshalb sei es gerechtfertigt, die Anteile zurückzubekommen. Gerichtsurteil des Sozialgerichtes Berlin (Aktenzeichen: Az.: S 10 R 5245/14). (Ähnlich wie bei Ehescheidung: Bei Ehedauer bis nur zu drei Jahren entfällt in der Regel der Versorgungsausgleich automatisch wegen kurzer Ehedauer.) Aber auch nach drei Jahren kann man noch eine Chance haben: Abänderungsverfahren beim Familiengericht beantragen, zumindest sich dort beraten lassen.

    PS: Subjektives Empfinden bringt nichts, obwohl es 2009 einige positive Änderungen gab. Ich konnte bzw. wir konnten durch einen notariellen Ehevertrag (gerichtlich anerkannt)den Versorgungsausgleich trotz 33 Jahre Ehe und bedeutenden Mehrverdienst meinerseits ausschließen.

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 11 Monate von  Paesi bearbeitet.
  • GSaremba61

    Teilnehmer
    19. Mai 2020 um 18:01

    @Geniesser 19.5. 15:27h

    Das Entgegenkommen des Staates – 3 Jahre – hat Paesi schon erklärt.

    Ich sehe es recht einfach – gemeinsam Vermögen erwirtschaftet – bei Scheidung Vermögensaufteilung – erwirtschafte Rentenpunkte sind für mich nichts anderes als “Vermögen”. Und ob die Punkte auf meinem Konto schmoren oder auf dem Konto meines Ex-Partners bis zur Rentenzahlung ist mir gleichgültig. Weg ist weg. Der Gerechtigkeit wird bei der Scheidung genüge getan. Und wie Du sagst – kassiert der Staat ? “Kassieren” – nur der/die Ex. Und aus meiner Sicht sehr berechtigt. Es ist nun mal die Absicherung des Alters. Nicht nur für den, der es erwirtschaftet, sondern auch für den, der zu dieser Zeit zur Seite stand.

    Und erst bei Rentenzahlung übertragen werden? Ist da Deine Gedanke, dass der, der die Punkte abgibt, früher in Rente geht, dann ohne Abzüge bis zur Rente des Ex-Partners seine volle Rente bezieht? Ja? Das wäre eine Milchmädchenrechnung. Die Rente an den Ex wird bis Lebensende bezahlt und wenn er später in Rente geht ist er jünger und wird entsprechend länger den Anspruch haben.

    GeSa

  • GSaremba61

    Teilnehmer
    19. Mai 2020 um 18:06

    @Paesi 19.5. 16:46h

    Den Ausschluss gab es schon 1996- wenn beide einverstanden waren. Jedoch mit dem Zusatz, sollte der Partner mit dem Verzicht im Alter in Schwierigkeiten kommen, kann der geschiedene Partner herangezogen werden. Steht ganz weit hinten beim Verzicht auf Versorgungsausgleich.

    GeSa

  • Geniesser

    Teilnehmer
    19. Mai 2020 um 19:32

    Mir ist sehr wohl bekannt, dass es hier div. Gesetzesänderungen gab und auch div. Möglichkeiten gibt, den Versorgungsausgleich wie auch den Zugewinnausgleich auszuschliessen bzw. zivielrechtlich zu gestalten, sofern solche “Verträge” nicht “sittenwidrig” sind. Da aber Gerechtigkeit immer auch aufgrund unterschiedlicher und individueller Auffassung basiert und die Paragraphen auch zweckbezogen ausgelegt werden können, gibt es in Deutschland nicht ohne Grund 1.086 Gerichte und 165.100 Rechtsanwälte lt. Google!

    In diesem Sinne…wünsche ich euch einen eivernehmlichen und friedlichen Abend, G.

Beiträge 1 - 10 von 10

Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.

Hauptbeitrag
0 von 0 Beiträge June 2018
Jetzt

Verstoß melden

Schließen