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Neues aus Absurdistan
Kein Anspruch auf Schadensersatz für von einem Transportfahrzeug überfahrenes Reisegepäck.
Voraussetzungen für Versicherungsfall gemäß Bedingungen des eise¬gepäck¬versicherungs¬vertrags nicht erfüllt.
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass einer Urlauberin kein Anspruch auf Schadensersatz für ihr von einem Transportfahrzeug überfahrenes Gepäck zusteht, da die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall entsprechend der Bedingungen des Reise¬gepäck¬versicherungs¬vertrags nicht erfüllt waren.Amtsgericht München, Urteil vom 05.10.2018
– 111 C 12296/18 –Um sich noch mehr aufzuheizen, als bei diesen momentan vorherrschenden Temperaturen sowieso schon geschieht, sollte man dem Link folgen und kann sich lesend davon überzeugen, dass es auch ausserhalb der Vermutung, wann die GroKo platzt, -wichtige- Themen in unserem Vater- und Mutterland Deutschland gibt.
Nette Restwoche
Robert13
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