Startseite Foren Open house Neologismen - Wer kennt welche ?

  • GSaremba61

    Mitglied
    2. Juni 2024 um 18:58

    Nachdem ich – mit Kreuz – ohne Kreuz ausreichend verwirrt bin habe ich mal die „schlauen“ Seiten befragt.Slight Smile

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-und-erstattung-arzneimittel/

    Ein wenig scrollen und dann unter: Wahlfreiheit: Vertragsmedikament oder Wunschmedikament wird einiges erläutert.

    Seit dem 1. Januar 2011 können die Versicherten frei wählen und sich
    auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Kasse
    entscheiden. Wer diesen Weg gehen möchte, bezahlt zunächst sein
    Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche
    . Dann kann er die
    Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen.

    Und so war es noch 2007:

    https://www.test.de/Medikamentenkauf-Neue-Regeln-das-muessen-Sie-wissen-1602258-0/

    Wenn Patient oder Arzt ein Mittel nicht wechseln wollen, kann der Arzt
    auf dem Rezept das Aut-idem-Kästchen ankreuzen – und dem Apotheker so
    den Austausch verbieten. Ist das Medikament teurer als im Festbetrag
    geregelt, muss der Patient die Differenz zwischen Preis und Festbetrag
    selbst bezahlen – zusätzlich zur Zuzahlung.

    Ich bin mir noch nicht sicher, doch mir scheint das „Kreuz“ ist seit 2011 überholt durch eine neue Gesetzgebung. Und der ganze Klumpatsch wegen der Rabattverträge von KK’sUpside Down

    GeSa

  • Fagus

    Mitglied
    2. Juni 2024 um 18:20

    @Gartenfan … Erstattung der Mehrkosten aber nur, wenn bei „aut idem“ KEIN Kreuz ist.(auch bei den meisten Privatversicherungen)

  • GSaremba61

    Mitglied
    2. Juni 2024 um 17:40

    Danke @Gartenfan – verstanden – dachte schon ich hätte was verpasst.

    Schönen Restsonntag, GeSa

  • Gartenfan

    Mitglied
    2. Juni 2024 um 17:28

    @GSaremba Ich fürchte , jetzt haben wir uns mißverstanden . Die Zahlung z. B. für die Packungsgröße , muß ich natürlich auch bezahlen . Ich meinte , daß ich auch das Geld erstattet bekomme , was ich für das Original bezahlen muß , obwohl ein preiswerteres Medikament zu haben ist .

  • GSaremba61

    Mitglied
    2. Juni 2024 um 17:10

    Huch, @Gartenfan Du bekommst die Zuzahlung erstattet – verrate mir bitte von wem? Da scheine ich etwas zu verpassen bzw. Geld zu verschenken? Hilfe – DAS mag ich gar nicht – Geld verschenken. Wink

    GeSa

  • GSaremba61

    Mitglied
    2. Juni 2024 um 17:07

    @Zoe ich weiß, dass auf meinem Rezept etwas angekreuzt wird – dann erhalte ich das Original und muss zuzahlen. Und wie ich schrieb, ich lege Wert auf das Original.

    Ich glaube übrigens es ist andersrum, Zoe – ist nichts angekreuzt kann ein preiswerteres, gleichwertiges Medikament ausgehändigt werden. Dann erfolgt keine Zuzahlung – mit Kreuzchen gibt es das teure Original mit Zuzahlung.

    GeSa

    GeSa

  • Geraldine

    Mitglied
    2. Juni 2024 um 17:03

    @Zoe ich habe wieder etwas gelernt, allerdings lese ich nie was auf dem Rezept angekreuzt ist bzw. werden muss.

  • Gartenfan

    Mitglied
    2. Juni 2024 um 17:03

    @GSaremba61 Ich bevorzuge auch immer das Original . Deswegen muß ich zwar einen höheren Preis zahlen , bekomme diesen aber auch erstattet . So lange , wie das noch so gehandhabt wird , bleibe ich auch beim Original .

  • Zoe

    Mitglied
    2. Juni 2024 um 16:45

    Naja Gesa, es sei denn, es wird „aut idem“ angekreuzt. Dann mußt Du nicht privat zahlen.

  • GSaremba61

    Mitglied
    2. Juni 2024 um 16:27

    Ach je, geht es um Medikamente mit gleichem Wirkstoff, jedoch um unterschiedliche Hersteller? Wer das Original will muss privat zuzahlen? Wenn es das ist, kein Wunder, dass ich es nicht kenne – ich mag Originale – wenn schon, denn schon. Wink

    GeSa

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