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Maske versus Visier
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Ist ja nicht neu, dass es hier eine Dame gibt, die ALLES besser weiß, egal um was es geht.
Was soll’s – jeder so, wie er es braucht …
https://gedankenwelt.de/das-unertraegliche-beduerfnis-immer-recht-zu-haben/
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@Peter.13
Das Bundesland Bayern sieht das etwas anders als dein Arzt und dein Apotheker.
https://n-land.de/lokales/nuernberger-land/gesichtsschild-ersetzt-maske-nicht
Auch die BGHW “haut da was anderes raus” …
Es gibt da noch eine Menge andere Links.
Auch wenn es sicherlich angenehmer zum Tragen ist, ist das Visier lediglich als Ergänzung gedacht.
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Für die, die nicht auf den Button klicken möchten:
Mund-Nasen-Schutz Gesichtsschild ersetzt Maske nicht 30.04.2020
Diese Gesichtsvisiere sind zwar gerade en vogue, ersetzen aber nicht den nötigen Mund-Nasen-Schutz. Ihr Vorteil, Komfort durch die gute Belüftung, ist auch ihr Nachteil, denn sie schützen weder den Träger noch dessen Umgebung vor Verbreitung der Viren, weil sie Raum- oder Atemluft nicht filtern. Wer nur ein Visier trägt, erfüllt die Vorgaben der Maskenpflicht nicht und das kann entsprechend Bußgelder nach sich ziehen.
NÜRNBERGER LAND (lra) – Seit Montag gilt in Bayern die Maskenpflicht. Manche Menschen vertragen aber aufgrund einer Erkrankung oder einer anderen Einschränkung keinen Mund-Nasen-Schutz. Wenn ein Arzt dies bestätigt, sind sie von der Maskenpflicht entbunden.
Im ÖPNV, in Geschäften und auch, wenn man zu einem Termin ins Landratsamt möchte, muss man einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder wenigstens mit einem Schal Mund und Nase bedecken. Der sogenannte MNS dient dazu, andere Menschen vor der eigenen Atemluft zu schützen, über die man das neuartige Coronavirus übertragen kann, auch wenn man noch gar nicht weiß, dass man ansteckend ist.
Aber es gibt Menschen, die keine Maske tragen können, zum Beispiel Menschen mit Behinderung, Demenz oder einer anderen psychischen oder körperlichen Einschränkung. Sie können von der Maskenpflicht ausgenommen werden, vorausgesetzt, ein Arzt oder eine Ärztin bestätigt, dass ihnen ein MNS nicht zugemutet werden kann. Wenn sie kontrolliert werden, sollten diese Personen oder ihre Begleiter glaubhaft machen können, dass die Ausnahme für sie gilt, zum Beispiel durch einen Behindertenausweis oder ein ärztliches Attest. Sie haben dann keine Sanktionen wie Bußgelder zu fürchten.
Allerdings: Inhaber eines Geschäfts können verbieten, dass Menschen ohne Maske ihr Geschäft betreten. Das steht ihnen durch das Hausrecht frei. Auch im ÖPNV kann es zu Problemen kommen, weil noch keine ausdrückliche Ausnahmeregelung durch den Freistaat Bayern vorgegeben wurde. Außerdem darf man nicht vergessen, dass viele der Menschen, für die eine Maske unzumutbar wäre, zur Risikogruppe gehören und andere Menschen und vor allem Menschenansammlungen meiden sollten.
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Auch wenn die eigene Bildung nur aus der ‘Gedankenwelt’ stammt, muss man nicht unbedingt auch noch weitere Defizite, wie Neid und Konkurrenzdenken, offen zur Schau stellen….
Ich meine zu erinnern, dass die erste Video-Bauanleitung für ein Visier, die hier im FfS veröffentlicht wurde, vom Oberarzt einer brandenburgischen Klinik stammte.
Wenn Du die ARD informierst, leg den Link doch bei!

https://www.medinside.ch/de/post/so-bastelt-dieser-arzt-masken
@Beide:
Geht’s noch?
M.
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@Peter.13
Bei meiner “Spritze”, wie du es nennst, ging es um die unsachgemäße Bezeichnung “Hans und Franz” und die Bemerkung zum Bartwuchs des Arztes. Wenn’s schon über die Quelle des Videos nichts zu meckern gab …
Man sollte dem Fachpersonal des Alfried-Krupp-Krankenhauses nahelegen, hier im FfS mitzulesen. So bekämen sie immerhin kompetente Tipps betr. Bartwuchs und Körperpflege.
https://www.krupp-krankenhaus.de/unser-anspruch-spitzenmedizin/hygiene/kontakt.html
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Dieser Arzt sagt aber auch: „Das Visier ist lediglich als Ergänzung gedacht, es soll nicht andere Maßnahmen ersetzen.“
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So ganz allein bin ich mit meiner Meinung zu “Hans+Franz” nicht.
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