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Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen
realo antwortete vor 1 Jahr, 4 Monaten 27 Mitglieder · 214 Antworten
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@seestern47, (27.9./17:49) hat aber nicht geklappt: https://www.tagesschau.de/
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Diese Antwort wurde in vor 1 Jahr, 4 Monaten um
SFath geändert.
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Diese Antwort wurde in vor 1 Jahr, 4 Monaten um
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Wenn es in unseren Nachbarbezirken zu Neuwahlen kommt , gehen auch die bisherigen Nichtwähler zur Wahl und die AfD kann deutlich allein regieren , daß trifft auch für Sachsen und für die Preußen zu .
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„In Thüringen hat die AfD eine bewährte Methode autoritär-populistischer Parteien benutzt: Sie setzt die Regeln der Demokratie ein, um demokratische Institutionen vorzuführen und zu beschädigen.“
Das ist doch einfach widerlich 🤢!
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@Carl75, 14:04: Das ist mir auch gleich eingefallen, als ich diese thüringische Geschäftsordnung gelesen hatte. Wahrscheinlich hatte keiner der Verfasser damit gerechnet, dass eine Situation wie die gegenwärtige eintreten könnte. Jetzt im Nachhinein die Geschäftsordnung zu ändern, was schon angedacht ist, wird wohl kaum möglich sein, weil dazu ja auch die AfD zustimmen müsste.
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@Carl75 : Die jetzige Regierung wird in Thüringen wohl noch lange regieren. Ich tippe auf Neuwahlen im März 2025.
Ich nicht.
Ich glaube es deswegen nicht, weil eine Wiederholung der Wahl vorhersehbar zu einem nicht deutlich anderen Ergebnis führen dürfte. Allenfalls gewinnt die AFD noch ein paar Stimmen mehr. Ah, mir fällt aber doch ein Gegenargument ein, denn es könnte sein, daß die, die nicht gewählt haben, bei einer Neuwahl wählen -und das wären die, die nicht die AFD wählen. Ich ziehe meinen Tipp zurück.
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@Carl75 et.al.
Besser kann man es nicht erklären, was da gestern im Thür. Landtag vor sich ging:
https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-thueringen-thueringer-landtag-lux.GudCiHDHG4c9xJRFWPnyw6
…wer nicht aufpasst, wird (nicht nur auf Autobahnen) rechts überholt.

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@Heigi, dass überhaupt ein Gericht angerufen wird zeigt die Pleite auf. Eine Geschäftsordnung des Landtages, die so schlecht ausformuliert wurde, dass nun die Richter entscheiden müssen ist für sich ein Trauerspiel. Das die AfD als erste Partei ein Erstvorschlagsrecht hat ist nicht zu beanstanden. Wenn diesem Erstvorschlag nicht gefolgt wird sind weitere Wahlen notwendig, bei denen alle im Landtag vertretenen Parteien eigene Vorschläge einbringen dürfen.
Die jetzige Regierung wird in Thüringen wohl noch lange regieren. Ich tippe auf Neuwahlen im März 2025.
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Ich bin gespannt, wie das Gericht urteilt. Die CDU wirft dem AfD-Alterspräsidenten ja parteiliches Verhalten vor und er habe nicht die Befugnisse, parteipolitisch zu agieren. Jedenfalls gab es so etwas, wie es sich jetzt in Thüringen abspielt, noch nie in der BRD. Die AfD steht dabei im Mittelpunkt, was ihr sicher recht und so gewollt ist.
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