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Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen
realo antwortete vor 1 Jahr, 4 Monaten 27 Mitglieder · 214 Antworten
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@seestern47, …was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr, oder so… Man kann auch niemanden dazu zwingen. Umgekehrt auch andere „Sichtweisen“ zu akzeptieren, als Ersatz, geht auch nicht. Denn ehmd nich!
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SFath geändert.
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Da sagst du was! Man könnte meinen, bei all den Erklärungen müsste der Groschen irgendwann fallen – aber anscheinend sind sieben Siegel doch hartnäckiger, als man denkt.
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realo: „Ansichten gibt es derer viele.“ Dem stimme ich zu. Es kommt aber nicht auf meine Meinung an, sondern auf die Gesetzeslage. Gesetze beschließt das Parlament demokratisch, und danach muss sich das thüring. Verfassungsgericht richten. Es kann nicht willkürlich Recht sprechen. Im vorliegenden Fall gab es Meinungsverschiedenheiten im thüring. Parlament und deshalb ist klar geregelt, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof, Zitat aus dem Link
„…bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Thüringer Verfassung auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder des Landtags, einer Landtagsfraktion oder der Landesregierung“ [entscheidet] Das ist keineswegs eine Diktatur der Justiz.Wie gesagt, die Justiz muss Gesetze umsetzen.
Auch die Richterernennung findet demokratisch statt, Zitat,
„Der Präsident und die weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden vom Thüringer Landtag einzeln und in geheimer Wahl mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtages auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Einmalige Wiederwahl ist möglich.“ (fett von mir)
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10:27h
Merz hat keineswegs mehr Respekt verdient als eine Pflegekraft, die Menschen wäscht.
Der Wert eines Menschen misst sich nicht an seinem Geld.
Weder hat jemand gesagt, dass Merz mehr Respekt verdient und ich konnte auch von ihm diese Forderung nicht lesen, noch hat jemand dargestellt dass der Wert des Menschen an seinem Geld gemessen wird.
Das Menschen trotz arbeiten nicht genügend Auskommen haben liegt, aus meiner Sicht, daran, dass ein (politischer) Mindestlohn der falsche Weg ist. Richtiger wäre die Tarifbindung politisch festzulegen.
GeSa
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Ansichten gibt es derer viele. Ich sehe es so, wenn ein Gericht ein Urteil fällen muss über das Verhalten eines Parlaments, dann ist nicht Sicherheit geschaffen, sondern völlige Verunsicherung der politischen Verhältnisse und der demokratischen Grundlagen. Es ist in meinen Augen ein Armutszeugnis der Politik, wenn sie von einem Gericht zurechtgewiesen werden muss. Das ist die Diktatur der Justiz. Wer hat die Richter ernannt, die da Urteile über die Politik fällen, die jeweilige Regierungspartei. Tolle Demokratie mit Rechtssicherheit.
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Merz übersieht, dass Fleiß nicht immer mit finanziellen Mitteln belohnt wird. Viele, wie alleinerziehende Mütter, arbeiten unermüdlich und kämpfen trotzdem oft ums Überleben.
Merz hat keineswegs mehr Respekt verdient als eine Pflegekraft, die Menschen wäscht.
Der Wert eines Menschen misst sich nicht an seinem Geld.
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Hallo realo,
das thüringische Verfassungsgericht hat doch mit seinem Urteil Rechtssicherheit geschaffen.
Rechtssicherheit ist aber ein wesentliches Merkmal einer Demokratie.
Thüringer Verfassungsgerichtshof erlässt einstweilige Anordnung zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags
Medieninformation 13/2024 – VerfGH 36/24 27.09.2024
Erstellt von Thüringer VerfassungsgerichtshofDer Thüringer Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituieren-den Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. Septem-ber 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen; einen Teil der anderen An-träge hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof abgelehnt.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat zur Begründung insbesondere ausgeführt:
Die Thüringer Verfassung trifft keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen. Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung zu erfolgen hat. Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich ge-währleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung fest-zulegen. Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Än-derung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig.
Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvor-schläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht. Sie verstößt weder gegen Bestimmungen der Thü-ringer Verfassung noch gegen verfassungsrechtliches Gewohnheitsrecht. Eine Nichtbehandlung des auf die Änderung der Wahlmodalitäten des Land-tagspräsidenten gerichteten Antrags durch den Alterspräsidenten kommt deshalb unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht.
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realo: „Wenn jedoch ein Gericht über das höchste Gremium in der Demokratie, das
Parlament, recht sprechen soll, ist die Macht dieses Gremiums infrage
gestellt und das erschüttert die Demokratie.“Das Parlament ist nicht das höchste Gremium in der Demokratie. Die zeichnet sich gerade deshalb aus, weil Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung, Verwaltung etc.) und Judikative (richterliche Gewalt) zwar verschiedene Aufgaben haben, aber gleichberechtigt sind. Dabei ist die Unabhängigkeit der Gerichte ganz wichtig. In Thüringen hat eine Partei aus dem Parlament das Gericht beauftragt, den betr. Fall zu untersuchen und Recht zu sprechen. Dies ist laut Verfassung erlaubt. Wenn der Spruch nicht im Sinn der beauftragenden Partei gewesen wäre, hätte er doch akzeptiert werden müssen. Der Link unten erklärt die Befugnisse des thüring. Verfassungsgerichts. Wichtig ist schon der erste Satz: „Der Verfassungsgerichtshof ist als ranghöchstes Gericht des Freistaats Thüringen zur Kontrolle der Exekutive, der Legislative und gerichtlicher Entscheidungen des Landes berufen.“
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Heigi geändert.
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@seestern47 12:26h Das ist ja geradezu eine Beleidigung an alle Arbeitnehmer! ……
seestern ich habe mir den Artikel aufgerufen. Ich konnte keine Beleidigung lesen – eher den Ansporn macht es denen nach, die die Arbeit leisten und dann besser verdienen. Arbeit negativ als unangenehme Unterbrechung der Freizeit zu erkennen bringt keinen Erfolg. Ich denke da kann ich sogar zu stimmen. Allerdings setzt es voraus, dass man nicht lebt um zu arbeiten, sondern arbeitet um zu leben… heißt? Arbeit aussuchen, die einem Spaß bringt. Das hilft…
GeSa
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