Startseite Foren Politik - Zentrale Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen

  • Carl75

    Mitglied
    10. September 2024 um 11:40

    @seestern, die Meinung in allen Ehren, dazu brauchen wir eine Änderung unserer Wahlgesetze.

    Ich glaube nicht, dass unsere gesetzgebenden Organe ein entsprechende Gesetzesänderung wollen.

  • Carl75

    Mitglied
    10. September 2024 um 11:35

    @realo, der Mehrheitsbegriff ist stets abhängig von der Umschreibung was mit Mehrheit gemeint ist. Selbstverständlich ist die AfD in Thüringen mit 32 Mandaten die größte Fraktion im zukünftigen Landtag. Aber sie hat weder die Mehrheit der Sitze noch ist sie von der Mehrheit der Wahlberechtigten gewählt worden.

    Wenn einige Politiker uns nach jeder Wahl erzählten: „Die Mehrheit der Wähler hat uns gewählt“, dann war das meistens eine Verdrehung des Begriffs MEHRHEIT. Wink

  • seestern47

    Mitglied
    10. September 2024 um 11:01

    Herrlich wie Du dieses Paradox vorführst! Sweat SmileDanke @Carlinette

  • Carlinette

    Mitglied
    10. September 2024 um 10:51

    Danke @seestern47 für deine Wortmeldung!

    @realo, diese Logik ist wirklich kraus. Wenn Leute im Westen gegen die AfD stimmen, sind sie von den Etablierten manipuliert worden, während die AfD-Wähler im Osten unbeirrt von Propaganda gewählt haben? Glaubst du im Ernst, dass die AfD KEINE Propaganda getrieben hat? Man nennt das Wahlkampf!

    Und bitte, lies doch mal nach, wie der Begriff Mehrheit definiert ist. Sonst landen wir hier im Fake-News-Sumpf. Unter einem Drittel der Stimmen ist das, was man als MINDERheit bezeichnet. Dass in Frankreich kein Lager eine Mehrheit erringen konnte, führt gerade zu einer hochproblematischen Lage im Abgeordnetenhaus und einer Minderheitsregierung. Nicht ganz einfach.

  • Cocco

    Mitglied
    10. September 2024 um 10:42

    9:46 …“Ossis sind nicht so doof“ – ob es klüger ist, den Höckes hinterher zu laufen wage ich zu bezweifeln.

  • seestern47

    Mitglied
    10. September 2024 um 10:01

    @Carl75, das weiß ich – doch es gibt ethische und politische Grenzen und ich bleibe dabei, eine Partei die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft ist und die, die demokratischen Grundwerte mit Füßen tritt, darf keine Regierungsverantwortung übernehmen.

    Am Beispiel Polen kann/konnte man sehen, was dann passiert (Gott sei Dank ist der Spuk dort vorbei!): zuerst die Presse ausgeschaltet und dann die Justiz. Überhaupt muss man sich nur die Länder anschauen, wo es autokratisch zugeht.

    @realo: Immer noch nichts dazu gelernt?!

    • Diese Antwort wurde in vor 1 Jahr, 4 Monaten um  seestern47 geändert.
  • realo

    Mitglied
    10. September 2024 um 9:46

    Mann oh Mann, inzwischen wird der Begriff ‚Mehrheit‘ schon verdreht und gilt für die AfD in Thüringen nicht. Hätte die SPD so ein Wahlergebnis, sie würde sich als absolut bestimmende Macht Deutschland feiern, aber bei der AfD ist es der Verfassungsschutz, auweia, Mama, das sind die Bösen. Die etablierten Parteien haben ganze Arbeit geleistet, den Konkurrenten in den Köpfen im Westen zu verhindern, nur die Ossis sind nicht so doof und fallen darauf rein. Sie haben die AfD in Thüringen zur stärksten Fraktion gewählt, trotz der ganzen massiven Gegenpropaganda.

  • SFath

    Mitglied
    9. September 2024 um 16:18

    @Heide79, danke für deinen Beitrag! Also kann man sagen: Back to the Roots. Na dann…

  • Heide79

    Mitglied
    9. September 2024 um 14:22

    @Carl75,

    wenn du in der Geschichte genau 100 Jahre zurückblickst, also nach 1924, wirst du lesen können, dass damals auch in Thüringen gewählt wurde, es war die sog. Schicksalswahl. Dabei bekam eine rechte Gruppierung 48%, sie bildeten eine Minderheitsregierung und ließen sich dulden von der „Völkischen Liste“, einer kleinen rechtsextremen Gruppe. Das erste, was sie taten war, das Verbot der NSDAP in Thüringen aufzuheben. Die Nationalsozialisten konnten fortan Thüringen als „Schutz-und Trutz-Gau“ nutzen, hatten also in dieser Region Rückzugsräume und wurden schnell besonders stark. – Gruß Heide

  • Carl75

    Mitglied
    9. September 2024 um 13:56

    @seestern47, jede Partei, die zur Wahl zugelassen ist, darf Regierungsverantwortung übernehmen. Andernfalls würden wir einen Teil der Werte, auf denen unsere BRD basiert aufheben. Der Verfassungsschutz ist kein Organ unserer Demokratie, das darüber entscheidet, welche Partei Regierungsverantwortung übernehmen darf.

Seite 18 von 22

Sie müssen angemeldet sein, um zu antworten.

Verstoß melden

Schließen