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Kirchen kritisieren Urteil zur Sterbehilfe
Ein Recht auf selbstbestimmtes Leben?
NEIN!!!!!!Twdore
Kirchen und Lebensrechtsorganisationen in Deutschland haben Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geübt, das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe zu kippen. Das Gericht erklärte am 26. Februar, der 2015 eingeführte Paragraf 217 des Strafgesetzbuches sei verfassungswidrig. Er verstoße gegen das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben.
Der Paragraf stellt eine auf Gewinn und Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe wie sie etwa durch manche Vereine geschieht unter Strafe. Eine Assistenz bei der Selbsttötung durch Angehörige oder Ärzte bleibt erlaubt, wenn sie nicht auf Wiederholung zielt, also auf den Einzelfall beschränkt bleibt. Gegen die Vorschrift hatten unter anderen Ärzte geklagt, die fürchteten, sich strafbar zu machen, wenn sie wiederholt schwerkranken Patienten bei einer Selbsttötung helfen.
Der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx (beide München), äußerten in einer gemeinsamen Erklärung, das Urteil stelle einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar. Der Umgang mit Krankheit und Tod sei eine fundamentale Frage für die Gesellschaft. Das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung sei eine maßvolle Regelung gewesen, die die Selbstbestimmung besonders verletzlicher Menschen in ihrer letzten Lebensphase schützen sollte.
Jetzt sei zu befürchten, dass die Zulassung organisierter Sterbehilfe alte und kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen werde, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Die Kirchen wollten sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass organisierte Sterbehilfe in Deutschland nicht zum Normalfall werde.
Landesbischöfe: Beratungs- und Palliativangebote ausbauen
Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Friedrich Kramer (Magdeburg), erklärte, das Urteil lasse eine Verschiebung in unserem Wertesystem befürchten. Es öffne die Tür dafür, dass die Selbsttötung als normale Option für Schwerkranke angesehen werde. Das Leben sei nach christlichem Verständnis ein unverfügbares Gut, das uns nicht wirklich gehört. Für die Begleitung von todkranken Menschen im Sterbeprozess sei ein weiterer Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland notwendig.Der württembergische Landesbischof Frank Otfried July (Stuttgart) schrieb, das Urteil stelle Kirche und Diakonie vor die Notwendigkeit, ihre Beratungs- und Betreuungsarbeit für alte und schwerkranke Menschen zu erweitern und zu vertiefen. Patienten und Angehörige müssten in Zukunft noch besser über die Möglichkeiten der Palliativmedizin informiert werden.
Medizinethiker: Selbsttötung wird staatlich legitimiert
Der Medizinethiker Prof. Axel Bauer (Mannheim) kritisierte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, dass das Verfassungsgericht seine Entscheidung mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Menschenwürde der Sterbewilligen begründet. Dadurch werde der Weg in eine Gesellschaft regelrecht asphaltiert, in der Menschenwürde und Selbstbestimmungsrecht gerade noch dazu dienen werden, um die vorgeblich freiwillige Selbsttötung verzweifelter Menschen mit Hilfe Dritter staatlich zu legitimieren.Assistierter Suizid in der Praxis oft nicht selbstbestimmt
Die Organisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) sieht in dem Urteil einen Paradigmenwechsel für Deutschland. Besonders erschreckend sei, dass das Bundesverfassungsgericht das Recht auf Selbsttötung in allen Lebensphasen und -situationen angewendet sehen wolle. Damit habe künftig jeder das Recht auf Selbsttötung, unabhängig von Alter und Krankheit.Weiter erklärte die Organisation, die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass der assistierte Suizid in der Praxis häufig nicht selbstbestimmt sei. So werde in den Niederlanden die zunehmende Tötung von demenzkranken Patienten kritisiert. Es sei ein Fall bekannt, in dem eine solche Patientin von der Familie festgehalten worden sei, damit der Arzt das Tötungsmittel verabreichen konnte. Auch aus Kanada berichteten Ärzte, dass Patienten sich dem Druck der Familie beugten und um Tötung bäten.
CDU-Bundestagsabgeordneter: Urteil der Schande
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß (Schwarzenberg/Erzgebirge) bezeichnete die Entscheidung des Gerichts in einer Erklärung als Urteil der Schande. Wann ein Leben ende, solle nicht in den Händen von Menschen liegen. Der bisherige Paragraf im Strafgesetzbuch habe verhindert, dass ältere und kranke Menschen in den Tod getrieben werden.
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