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Kirchen kritisieren Urteil zur Sterbehilfe
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Ein Recht auf selbstbestimmtes Leben?
NEIN!!!!!!Twdore
Kirchen und Lebensrechtsorganisationen in Deutschland haben Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geübt, das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe zu kippen. Das Gericht erklärte am 26. Februar, der 2015 eingeführte Paragraf 217 des Strafgesetzbuches sei verfassungswidrig. Er verstoße gegen das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben.
Der Paragraf stellt eine auf Gewinn und Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe wie sie etwa durch manche Vereine geschieht unter Strafe. Eine Assistenz bei der Selbsttötung durch Angehörige oder Ärzte bleibt erlaubt, wenn sie nicht auf Wiederholung zielt, also auf den Einzelfall beschränkt bleibt. Gegen die Vorschrift hatten unter anderen Ärzte geklagt, die fürchteten, sich strafbar zu machen, wenn sie wiederholt schwerkranken Patienten bei einer Selbsttötung helfen.
Der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx (beide München), äußerten in einer gemeinsamen Erklärung, das Urteil stelle einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar. Der Umgang mit Krankheit und Tod sei eine fundamentale Frage für die Gesellschaft. Das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung sei eine maßvolle Regelung gewesen, die die Selbstbestimmung besonders verletzlicher Menschen in ihrer letzten Lebensphase schützen sollte.
Jetzt sei zu befürchten, dass die Zulassung organisierter Sterbehilfe alte und kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen werde, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Die Kirchen wollten sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass organisierte Sterbehilfe in Deutschland nicht zum Normalfall werde.
Landesbischöfe: Beratungs- und Palliativangebote ausbauen
Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Friedrich Kramer (Magdeburg), erklärte, das Urteil lasse eine Verschiebung in unserem Wertesystem befürchten. Es öffne die Tür dafür, dass die Selbsttötung als normale Option für Schwerkranke angesehen werde. Das Leben sei nach christlichem Verständnis ein unverfügbares Gut, das uns nicht wirklich gehört. Für die Begleitung von todkranken Menschen im Sterbeprozess sei ein weiterer Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland notwendig.Der württembergische Landesbischof Frank Otfried July (Stuttgart) schrieb, das Urteil stelle Kirche und Diakonie vor die Notwendigkeit, ihre Beratungs- und Betreuungsarbeit für alte und schwerkranke Menschen zu erweitern und zu vertiefen. Patienten und Angehörige müssten in Zukunft noch besser über die Möglichkeiten der Palliativmedizin informiert werden.
Medizinethiker: Selbsttötung wird staatlich legitimiert
Der Medizinethiker Prof. Axel Bauer (Mannheim) kritisierte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, dass das Verfassungsgericht seine Entscheidung mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Menschenwürde der Sterbewilligen begründet. Dadurch werde der Weg in eine Gesellschaft regelrecht asphaltiert, in der Menschenwürde und Selbstbestimmungsrecht gerade noch dazu dienen werden, um die vorgeblich freiwillige Selbsttötung verzweifelter Menschen mit Hilfe Dritter staatlich zu legitimieren.Assistierter Suizid in der Praxis oft nicht selbstbestimmt
Die Organisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) sieht in dem Urteil einen Paradigmenwechsel für Deutschland. Besonders erschreckend sei, dass das Bundesverfassungsgericht das Recht auf Selbsttötung in allen Lebensphasen und -situationen angewendet sehen wolle. Damit habe künftig jeder das Recht auf Selbsttötung, unabhängig von Alter und Krankheit.Weiter erklärte die Organisation, die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass der assistierte Suizid in der Praxis häufig nicht selbstbestimmt sei. So werde in den Niederlanden die zunehmende Tötung von demenzkranken Patienten kritisiert. Es sei ein Fall bekannt, in dem eine solche Patientin von der Familie festgehalten worden sei, damit der Arzt das Tötungsmittel verabreichen konnte. Auch aus Kanada berichteten Ärzte, dass Patienten sich dem Druck der Familie beugten und um Tötung bäten.
CDU-Bundestagsabgeordneter: Urteil der Schande
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß (Schwarzenberg/Erzgebirge) bezeichnete die Entscheidung des Gerichts in einer Erklärung als Urteil der Schande. Wann ein Leben ende, solle nicht in den Händen von Menschen liegen. Der bisherige Paragraf im Strafgesetzbuch habe verhindert, dass ältere und kranke Menschen in den Tod getrieben werden. -
@Twadorte, diese Rechtsprechung ist schon lange überfällig und lässt vom Tod gezeineten Menschen endlich hoffen von der zum teil gewaltmäsigen Zwangsernährung befreit zu werden. Menschen, die nur noch am Leben gehalten werden, weil damit viel Geld gemacht wird. Der Mensch an sich spielt dabei überhaupt keine Rolle mehr.
Endlich kann der Gesundheitsminister nicht mehr gegen Anträge anstinken.
Meines Wissens sind es über 200 Anträge an den Spahn, die er allesamt noch nicht mal gelesen hatte, einfach abgeschmettert.Dawini
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Nicht DIE Kirchen, sondern das Portal der Evangelikalen meint, sich hier bevormundend einmischen zu sollen.
Ihnen steht keinerlei Recht zu, sich in die allgemeine Gesetzgebung unseres Landes einzumischen!
Wer sich an deren Empfehlung halten will, kann es tun.http://de.wikipedia.org/wiki/Evangelische_Nachrichtenagentur_idea
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Ein Recht auf selbstbestimmtes Leben?
NEIN!!!!!!Wie jetzt – selbstbestimmtes Leben ist nicht mehr erlaubt? Ich dachte es gehe um selbstbestimmtes Sterben :-X Wie SFath schon schrieb so sehe ich es auch. Niemand muss – Jeder kann
GeSa
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Die Evangelikalen sind auch strikte Abtreibungsgegner!
Was sie immer wieder gern vor Schwangerschafts-Beratungsstellen protestierend zum Ausdruck bringen.
Ein unmittelbares Bedrängen der beratungswilligen Frauen ist ihnen aber mittlerweile untersagt.Eine mentale Einflußnahme, wie hier von Twdore, kann und wird man nicht unterbinden.
idea ist Sprachrohr für Glaubensgemeinschaften, die sich ausschließlich an bibeltreuen Aussagen, ihren Auslegungen davon, orientieren.Meinetwegen!
Nur haben sie weder Allgemeingültigkeit, noch kann ihnen – wie auch anderen religiösen Gemeinschaften – kein Mitspracherecht in der Gesetzgebung des säkularisierten Landes eingeräumt werden!
http://www.ksta.de/was-bedeutet–saekularisierter-staat—13095170 -
U.a. führst du hier Positionen der Alfa an.
Deren Ursprung liegt ebenfalls in USA, wo auch Evangelikale entstanden sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_Lebensrecht_f%C3%BCr_Alle#Kritik_an_PositionenSie stellen fest, daß 80% der Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch lebenslang an einem
Post-Abortion-Syndrom leiden.
Wer letztlich für eine ungewollte Schwangerschaft aber eigentlich zuständig ist, wird nicht benannt.Das ist hanebüchend, weil davon ausgegangen wird, daß allein Frauen für Schwangerschaften und deren Folgen – oder nicht – zuständig sind!
@Twdore, du forderst hier eine Diskussion über dir wichtige Glaubensrichtlinien heraus, die
-weder allgemeingültig sind,
noch
-irgendeine Rechtsgrundlage beanspruchen können! -
….leider ist immer wieder festzustellen das Du vom eigentlichen Thema" ablenkst. :-I :-I
Es geht hier NICHT um sogenannte "Medien-Links" 🙁 , es geht um das "Leben"- das "Sterben".
Ich bin Christ – KEIN Namens Christ! Das Fundament meines Lebens ist die (meine) Bibel!!! 😉 :-I
Es geht um mehr!!!
Freundlicher Abendgruß
Twdore -
Twdore, es bleibt dir unbenommen, worauf du dein Leben glaubensmäßig begründest und lebst.
Doch…
Wer, wie du, den Anspruch erhebt, seine Überzeugung sei die einzig wahre/richtige für jeden, geht davon aus, daß diese von allen zu teilen sei.
Das funktioniert nur innerhalb der gleichen Glaubensgemeinschaft – und zwar als Dogma!Bis zum heutigen Tage habe ich dir noch nicht ein einziges Mal irgendwo widersprochen, oder je von deinem Thema abgelenkt!
Ohne dir zu nahe treten zu wollen, nimm bitte zur Kenntnis, daß es um MEHR geht, als nur um deine persönliche Überzeugung, die du einzig verteidigst, ohne sie je hinterfragen lassen zu wollen!
Auch das bleibt dir unbenommen.Was von mir nicht hingenommen wird, ist die rigide Form der von dir vertretenen Auffassung, deine Überzeugung sei allgemeingültig.
Damit exponierst du dich in die Sphäre der Herrschaft über andere.
Solltest du gläubig handeln wollen, widersprächest du damit seinem, Gottes, Wort, das über dem der Menschen steht.Es steht jedem frei, sein Leben in Gottes Hände zu legen.
Aber es steht keinem Menschen zu, darüber zu urteilen, ob er es tun will oder muß. -
Mit welchem Recht masst du und die Klerikalen sich an, über dem Richterspruch des Verfassungsgerichtes zu stehen ??
Etwa die Hälfte der Bevölkerung sind Christlich.
Diese Hälfte hat nicht das Recht,
für alle sprechen zu wollen.Wir haben Glaubensfreiheit nach dem GG!
Das bedeutet auch, dass du kein recht hast,
anderen vorzuschreiben,
wie diese leben und denken !!! -
Nur seltsam, dass die Klientel meist
die Gleiche ist. 🙁 🙁 🙁 🙁 🙁
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