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Keine Medikamente und medizinische Behandlung für Hochbetagte
realo antwortete vor 2 Wochen, 1 Tag 20 Mitglieder · 91 Antworten
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Ich finde die derzeitige Regelung unbefriedigend, @SFath . Man hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Ende, aber keine rechtliche Handhabe das auch durchzusetzen. Einerseits ist es gut, dass niemand zur Hilfestellung verpflichtet werden kann. Andererseits bemühe ich jetzt mal meine Vorurteile und stelle mir eine erzkatholische ländliche Gegend vor. Da möchte jemand sein Recht in Anspruch nehmen, findet aber niemanden, der die notwendige Hilfe leistet. Nicht einmal der Apotheker ist dazu verpflichtet, dir die notwendigen Zutaten zu verkaufen. Da hockst du in deinem Sessel, kannst das nicht allein bewältigen, und dein Recht ist weniger wert als das bedruckte Papier.
Das ist keine Lösung, sondern die Verantwortlichen kneifen vor den Konsequenzen.
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@Yossarian, ich kann mit dieser Regelung gut leben. Die Entscheidung bleibt also beim Patienten/betroffenen Menschen. Man sollte dies nur beizeiten einfädeln. Bedingung ist einhellig: Bei klarem Verstand, also entscheidungsfähig zu sein. Schwer ist es trotzdem.
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Es scheint nicht so klar geregelt zu sein, @SFath . Ich war faul und habe Copilot dazu befragt.
Zitat:“
Hier ist eine kompakte Übersicht zur gesetzlichen Lage des Rechts auf Suizid in Deutschland:
1. Grundsatz: Suizid ist nicht strafbar
Die Selbsttötung ist in Deutschland seit jeher straffrei.
Auch die Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar, sofern die Handlung von der sterbewilligen Person selbst ausgeführt wird (z. B. Einnahme eines Medikaments). [welt.de]
2. Urteil des Bundesverfassungsgerichts (26. Februar 2020)Das Gericht erklärte § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für verfassungswidrig und nichtig.
Begründung: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Dieses Recht schließt ein:Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen.
Die Möglichkeit, Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, wenn diese freiwillig angeboten wird.
Niemand kann jedoch verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten. [bundesverf…gericht.de]
3. Aktive Sterbehilfe bleibt verbotenTötung auf Verlangen (§ 216 StGB) ist weiterhin strafbar.
Erlaubt sind:Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen (wenn dem Patientenwillen entsprechend).
Indirekte Sterbehilfe (z. B. Schmerztherapie mit lebensverkürzender Wirkung). [zdfheute.de]
4. Ärztliche SuizidassistenzSeit 2021 ist das frühere Berufsordnungs-Verbot aufgehoben. Ärztinnen und Ärzte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen assistieren, sind aber nicht verpflichtet. [aerztezeitung.de]
5. Offene gesetzliche RegelungBis heute gibt es keine neue bundeseinheitliche Regelung.
Mehrere Gesetzesentwürfe zur Regulierung der Suizidassistenz sind im Bundestag gescheitert.
Aktuell arbeitet eine fraktionsübergreifende Gruppe an einem neuen Gesetz, das ein Schutzkonzept vorsieht (z. B. Beratungspflichten, Missbrauchsvermeidung). [aerzteblatt.de]
6. SuizidpräventionDie Bundesregierung hat 2025 einen Gesetzentwurf zur Suizidprävention vorgelegt.
Geplant sind:Ausbau von Hilfsstrukturen.
Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention.
Einheitliche Krisendienst-Rufnummer (113). [bundestag.de]
Kernaussage
Es besteht ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf selbstbestimmtes Sterben, einschließlich der Möglichkeit, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber darf Schutzmechanismen einführen, aber bislang fehlt eine konkrete Neuregelung.“Die KI hat angeboten die Unterschiede zwischen den verschiedenen Gesetzentwürfen zu erläutern, aber das war zuviel Text. Es besteht wohl insofern ein Schwebezustand, als der Paragraf 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) verfassungswidrig ist und es immer noch keine Neuregelung gibt.
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Die Rechtslage zur Sterbehilfe ist klar geregelt:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/suizid-beihilfe-rechtslage-100.html
Daraus darf kein Geschäft gemacht werden! Erinnernd an die Aktivitäten von Roger Kusch:
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@seestern47 schrieb:“[…]Ich finde, jeder Mensch sollte das Recht haben, diesen letzten Schritt
eigenverantwortlich und mit ärztlicher Begleitung zu wählen.“ Das Recht wurde durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Siehe Pressemitteilung dazu https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.htmlDie Punkte 5 und 6 der Pressemitteilung zeigen das Problem dabei und bis heute hat sich keine Regierung daran gewagt, diesem Urteil Rechnung zu tragen und vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Einfluß der Kirchen ist viel zu groß und davor hat die Politik Angst.
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Der gemeinsame Tod der Kessler-Zwillinge macht deutlich, wie schwierig Entscheidungen am Lebensende sein können. Glauben und ethische Grundsätze geben Halt, doch Angst vor Schmerzen, Abhängigkeit und dem Pflegenotstand führen viele dazu, selbstbestimmt gehen zu wollen. Ich finde, jeder Mensch sollte das Recht haben, diesen letzten Schritt eigenverantwortlich und mit ärztlicher Begleitung zu wählen.
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