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Karies-Asylanten und Parodontose-Flüchtlinge
seestern47 antwortete vor 2 Jahre, 2 Monaten 11 Mitglieder · 21 Antworten
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Lt. KI muss auch die Satire die Menschenwürde beachten.
Ich bin der Meinung, dass deine Satire gegen die Menschenwürde verstößt.
Hunderte Flüchtlinge ertrinken jedes Jahr im Mittelmeer.
Wie kann man so etwas satirisch kommentieren?
KI
„Satire ist eine Kunstform, die sich durch eine überspitzte Darstellung von Personen, Zuständen oder Missständen auszeichnet. In der heutigen Zeit werden dabei meist Personen, die ein Fehlverhalten an den Tag legen, auf künstlerische Art und Weise durch die Medien ins Lächerliche gezogen – verhöhnt, verspottet oder angeprangert. Die Übertreibung, Verzerrung oder Verfremdung der angegriffenen Person, des Ereignisses oder des Zustandes gehören dabei zu den Stilmitteln der Satire. Die Fakten, die in satirischer Form verbreitet werden, müssen nicht ironisch oder humorvoll sein, aber der Wahrheit entsprechen1.
Die Satire darf fast alles bekämpfen, aber die Grenze ist die Menschenwürde der angegriffenen Person. Diese muss gewahrt bleiben1. Die Satire muss ihr Ziel mit Bedacht wählen. Doch erlaubt ist (auch), was nicht gefällt, denn Satire ist nicht einfach nur Komik und Parodie, sondern immer auch Angriff und Mittel der Kritik. Sie lebt von Verzerrung und Übertreibung2.
Es gibt jedoch auch Grenzen, die Satiriker beachten müssen. Die Satire darf nicht beleidigend, verleumderisch oder diskriminierend sein. Auch darf sie nicht dazu dienen, Hass oder Gewalt zu schüren1.“
Die Fakten entsprechen auch nicht der Wahrheit. In der Tagesschau hat sich ein Vertreter
des zahnärtzlichen Fachverbandes geäußert, dass die Asylanten und Flüchtlinge das System
nicht belasten.
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@Genuss1.
@Genuss. Mach dich mal schlau. was Satire ist. Was du da schreibst mit Sicherheit nicht.
Kostenlose Wohnung, Krankenversicherung, Urlaub im Herkunftsland: Den Geflüchteten geht es in Deutschland sehr gut, meint nicht nur Friedrich Merz. Doch wie sieht die (rechtliche) Lebenswirklichkeit von geflüchteten Menschen tatsächlich aus?
In der Polemik gegen Geflüchtete übertreffen sich die Politiker selbst derzeit täglich. Gestern war es CDU-Chef Friedrich Merz, der im Welt-Talk über Pull-Faktoren redete. Die Geflüchteten kämen wegen der Anreize nach Deutschland und würden den Deutschen angeblich ihre Zahnarzttermine wegnehmen („und die deutschen Bürger bekommen keine Termine“). Eine Behauptung ohne jeden Beleg.
Wer als Asylbewerber:in nach Deutschland kommt, bekommt kein Bürgergeld. Die Menschen im Asylverfahren und solche mit Duldungen – Geduldete sind Menschen, die aus anerkannten Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurückkönnen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zuständig dafür sind die Sozialämter. Die Leistungen sind geringer als das Bürgergeld.
Aktuell gilt: Alleinstehende Asylbewerber:innen sollten als Grundleistungen in den ersten 18 Monaten des Aufenthalts 228 Euro für den notwendigen Bedarf (physisches Existenzminimum) zuzüglich 182 Euro als notwendigen persönlichen Bedarf (soziokulturelles Existenzminimum) bekommen, insgesamt also 410 Euro. Nach AsylbLG wird Asylbewerber:innen in Sammelunterkünften aber zehn Prozent weniger Bedarf zugeschrieben als anderen Leistungsempfänger:innen, sie erhalten also 205 Euro zzgl. 164 Euro. Die Regelung hat das BVerfG inzwischen als verfassungswidrig bewertet (Beschl. v. 19. 10.2022, Az. 1 BvL 3/21), das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei verletzt.
Für Menschen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, ist eine Krankenversorgung zu gewährleisten, §§ 4, 6 AsylbLG. Nach dem Gesetz gilt dies nur für akute Erkrankungen und Schmerzzustände. Zum Zahnersatz heißt es etwa: „Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist“ (§ 4 Abs. 1 a.E. AsylbLG). Auch für Asylantragsteller:innen besteht zunächst ein Verbot, eine Arbeit aufzunehmen: Sie müssen die ersten drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben und dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten, §§ 47, 61 AsylG. Dieses Verbot endet mit der Anerkennung als Schutzberechtigte oder nach spätestens neun Monaten, es sei denn, die Menschen stammen aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten, dann bleibt das Arbeitsverbot bestehen.Auch wenn Merz, Aiwanger und Söder denn Wahlkampf für Ihren Stimmenfanng benutzen.
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