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Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer25. August 2020 um 10:06Wen meinst Du den..?
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Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer24. August 2020 um 19:47Was soll das denn..? Wenn die Polizisten keinen hinreichenden Verdacht (Ausfallerscheinungen bei Sprache, Gleichgewicht oder Alkoholgeruch) hat kann sie nichts machen. Es gildet die Unschuldsvermutung. Die Meldung des Busfahrers ist zwar löblich und vollkommen richtig, aber die „Schlangenlinienfahrt“ kann auch Übermüdung sein. Auch ein gesundheitliches Problem kann vorliegen und wenn er keine Hilfe verlangt können sie auch da nicht eingreifen ohne Verdacht. So sind die Gesetze – leider. Besser wäre das der Fahrer seine Fahrtüchtigkeit nachweisen muß. Dann hätte man die Alko-Test machne können – auch gegen seinen Willen.
2,1°° zeugen aber schon von einem manifestiertem Alkohol-Problem. Die meisten könnten damit nicht mehr stehen, geschweige denn ein Auto fahren….
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