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Infektionsschutzgesetz
Habe gerade mit meinem Bruder telefoniert. Er arbeitet in Thüringen im öffentlichen Dienst/Stadtverwaltung.
Zur Zeit betreut er HartzIV Empfänger.Er sagte mir:
Unabhängig von allen zusätzlichen Programmen, die die Regierung jetzt evtl. zusätzlich auflegt, gibt es ein Infektionsschutzgesetz (wird öfter als Seuchenschutzgesetzbezeichnet), das hier greift.
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/Wer jetzt also, obwohl selbst gesund, aufgrund behördlicher Erlasse seinen Betrieb schließen muß, kann Entschätdigung nach diesem Gesetz beantragen.
Man muß das in den für die eigene Branche zuständigen Verwaltungen tun bzw. dort weitere Informationen einholen.Kleinunternehmer oder auch andere jetzt Betroffene können nach den geltenden Regeln (Einkommens- und Vermögensprüfung) HartzIV beantragen. Und darüber hinaus Entschädigung nach obigem Gesetz so wie alle anderen Betroffenen.
Rentner mit kleinem Einkommen sollten sowieso Hartz IV beantragen, wenn sie irgendwie über diese Klippe kommen, anbhängig zu sein.
HartzIV ist ja auch für Menschen wie sie gemacht, heißt dann Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und geht über die Grundsicherungsämter der Kommunen. Sie wird ergänzend zur Rente gezahlt.Schönen Restabend
phil
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