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In meinem Namen nicht!!
Von Holzhacker am 15. Dezember 2020 um 9:52Könnte man den Richter nicht verklagen, der ein solches Urteil “ Im Namen des Volkes“ fällt? Ich gehöre diesem Volk seit 80 Jahren an und in meinem Namen spricht dieser Dödel nicht!
Ein Idiot schießt mit einem Luftgewehr auf die Katze der Nachbarin. Das Projektil dringt in die Schulter des Tieres ein, wie das Röntgen-Bild zeigt. Der Richter sagt:“ Sachbeschädigung!“
„Luftgewehrschüsse auf Katzen ist keine Tierquälerei!“
Ich würde gern mal dem Richter einen Schuss mit dem Luftgewehr in seine Pobacke schießen. Mal sehen, wie er dann urteilen würde.
Stadtwolf antwortete vor 5 Jahre 7 Mitglieder · 15 Antworten -
15 Antworten
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Vor dem Abschicken eines Textes ein ganz klein wenig den Grips im Oberstübchen
zu konsultieren@Holzhacker. 16.12. 15:40h
Nicht jeder,der anderer Meinung ist als du,befindet sich im geistigen Tiefflug.
Es mag dein persönlicher Stil sein,Diskussionen damit zu bereichern,dass du dich über User/innen
Die nicht deiner Meinung sind versuchst herab zu setzen.
Die Gründe für dieses Abwerten von Mitmenschen oder Ansichten können vielseitig sein.Sind aber
immer auf das „Persönlichtskeitsbild“ des „Runtermachers zurückzuführen.“
Und da ich schon mal dabei bin,hätte ich noch eine Frage an dich,zu deiner Aussage an GSaremba
Um 17:46….du sollst dich aus meinen Themen und Beiträgen heraushalten….
Oha,bestimmst du jetzt,WER-WO-WAS und WARUM schreiben darf???
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Siehste @Holzhacker und schon denk ich – hätte er doch erst mal gedacht bevor er wieder sein Niveau zeigt
Nur nebenbei – schon meine Eltern hatten Schwierigkeiten mir etwas zu verbieten – DU – bist weit davon entfernt das zu können. Obwohl ich Dich ja meist gerne unter DEINESgleichen lasse – nicht nachgeäfft – lediglich – wer im Glashaus sitzt….!!!!!

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@GSaremba61 , ich habe es dir schon mehrfach gesagt, du sollst dich aus meinen Themen und Beiträgen raushalten. Ich lege keinen Wert auf unqualifiziertes Nachäffen. Bleib unter deinesgleichen und alles ist ok.
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@Holzhacker – Es wäre empfehlenswert, vor dem Abschicken eines Textes ein ganz klein wenig den Grips im Oberstübchen zu konsultieren.
DAS wünsche ich mir beim Lesen Deiner Beiträgen auch öfter

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Bisher ging ich mit deinen Argumenten mit .
Deine Worte über die DDR überraschen mich , wer hat dir solchen Unsinn erzählt ?
Hamster
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Tja @ingo.x einmal DDR indoktriniert, immer indoktrieniert, gell? War die Masche dort, wie ich gelesen habe: Wer den Mund aufmachte zu einem Thema, das der Partei nicht passte, wurde ausgebürgert oder weggesperrt.(Wegen Verachtung der Staatsräson) Vergessen? Dieses System ging vor 30 Jahren elendig zugrunde. Möchtest du es wieder einführen?
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Was immer du „mal annimmst“, @SusiSoho ,ist deine Sache, hat mit der Realität allerdings recht wenig zu tun. Und ein gutgemeinter Rat von mir: Es wäre empfehlenswert, vor dem Abschicken eines Textes ein ganz klein wenig den Grips im Oberstübchen zu konsultieren. Dann käme so ein Quatsch wie mit deinen „Truthähnen und Gflügel“ nicht zustande! Bleib gesund!
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Keine Frage , Holzhacker , ich bin deiner Meinung .
Teile unserer Gesetze sind noch aus den 1870er Jahren , Hitler ist in vielen Städten noch Ehrenbürger…
Ein Tier ist nach dem Gesetz eine Sache , ebenso wie Ungeborenes oder nicht mehr Lebendes .
Gruß Hamster
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Nu ja, @Hamster , das mit dem Projektil in die Pobacke kann man bei einem solchen Typen eh nicht sagen. Die haben doch in der Regel keinen Arsch in der Hose. Verstecken sich nur hinter ihren Gesetzen. Egal wie bescheuert diese sind. Konnte man ja herrlich zwischen 33 und 45 sehen. Danach war kein einziger Richter schuldig. Hatten ja „nur Gesetze angewandt“! Hab zwar selbst noch nie vor Gericht gestanden aber was die Strafe für die „Missachtung“ des Hohen (oder eher niedrigen) Gerichts angeht, so wäre mir das sicher 50 Euro wert.
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Wenn du das im Gerichtssaal zum Vorsitzenden sagst , ist es vor allem “ Mißachtung des Hohen Gerichtes “ und kostet etwa 50 € .
Äußerst du diese frevelhaften Worte außerhalb der Gerichtsmauern , kann es als Bedrohung oder Beleidigung oder beides ausgelegt werden .
Das ist meist mit einer vierstelligen Spende an ein gemeinnütziges Werk abgetan .
Drückst du wirklich ab , kann das schon versuchter Totschlag sein , denn auch mit einem Luftgewehr kann man töten , ohne Mörder zu sein . In solchem Fall solltest du etwas mehr Zeit und Geld mitbringen .
Das Beste ist in jedem Fall : Tierquäler sind an Ort und Stelle zu erschießen !
Hamster
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