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Grüne wollen Tempolimit auf Autobahnen durchsetzen
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@Holzhacker – 16.07.20 / 10:18
Der Knirps heißt nicht zufällig ‘Fritzchen Holzhacker’?
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@Holzhacker – 16.07.20 / 10:42
Ach, Holzhacker…
Bevor Du Nachhilfe erteilst, lerne erst einmal zu unterscheiden, wann meine Texte ernst und wann sie ironisch/sarkastisch gemeint sind und – vor allem – vergewissere Dich doch bitte, ob Du sie auch demgemäß verstanden hast. Die normal Intelligenten in diesem Forum haben damit erfahrungsgemäß kein Problem – bei Dir jedoch hat offensichtlich nicht einmal der Wink mit dem Zaunpfahl in Form eines entsprechenden Emojis hinter meiner Signatur etwas genutzt!
M.
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Ach GSarembo61, und das “Autobahnfahren” gehört nicht zum Straßenverkehr? Dann gilt da ja sicher auch nicht die Straßenverkehrsordnung? Gut dass du mir das sagst. Das wusste ich bisher nämlich noch nicht.
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Doch, Holzhacker, da wo die SVO sich auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bezieht gilt sie schon. Mir fallen jedenfalls spontan Unterschiede zwischen Gebote für Autobahn, Landstraßen und Straßenverkehr ein.

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Modesty, tu mir bitte einen Gefallen: Halte dich künftig aus meinen Beiträgen raus uind ich lass dich ebenfalls in Ruhe. Werde nichts mehr von deinen “Beiträgen lesen”! Von Beiträgen deinerseits kann man eh nicht sprechen, da deine ganzen (ziemlich flachen) Aktivitäten sich darin erschöpfen, andere, die einen Beitrag brachten, zu kritisieren, anzugreifen und sie mit begrenztem IQ belehren zu wollen.
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……ein illegales Rennen geliefert …..
Und Du meinst, illegale Rennen könnten mit Tempolimit verhindert werden? Lies den Bericht noch mal – dort war Tempolimit 120km!
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🙂 Da mußte ich jetzt doch lachen. Das glaube ich auch nicht! 🙂
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Oops – das Holzhacker-Ego hat ‘ne Delle davongetragen!
Das kommt davon, wenn Frau sich von den Sprüchen eines Rüpels nicht beeindrucken lässt und ihm statt dessen (verbal) vor’s Schienbein tritt.
M.
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So lautet zwar die Überschrift bei Spon – Fakt ist jedoch was im letzten Satz des Artikels steht:
Laut dem Bundesamt stellte die Polizei in mehr als 41.000 Fällen eine nicht angepasste Geschwindigkeit bei Unfällen mit Personenschaden fest. Dabei sei aber lediglich 2130 Mal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten worden.
D.h., dass offenbar sehr, sehr viele Richtgeschwindigkeitsbefolger an Unfällen mit Personenschäden beteiligt gewesen sein müssen. Die *Raser* stellen auch hier offenbar nur einen Bruchteil der Verursacher!
Andererseits – und das kommt in dieser viel zu verknappten Bilanz auch nicht vor: Auch Tempo 30 wird bereits als überhöhte Geschwindigkeit gewertet, wenn z.B. ein Fußgänger (Kind) urplötzllich auf die Straße läuft oder ein Radfahrer (mit Kopfhörern auf den Ohren) ohne Vorwarnung nach links abbiegt und sich aus diesen Verhaltensweisen Unfälle mit Personenschaden ergeben. In solchen Situationen ist jedes Auto grundsätzlich zu schnell… wird aber mitgezählt!
M.
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@Modesty – Danke, Du warst schneller als ich. Trotzdem stelle ich noch etwas dazu, was auch Du schon darstellst, denn es zeigt, wer einfach nur Schlagworte nutzt, um seine Ansicht zu untermauern, ist eher unfähig sich eine Meinung zu bilden.
Bei besonderen Wetterbedingungen wie Starkregen oder Nebel könne auch ein Tempo unter der normal zulässigen Geschwindigkeit zu schnell sein. Laut dem Bundesamt stellte die Polizei in mehr als 41.000 Fällen eine nicht angepasste Geschwindigkeit bei Unfällen mit Personenschaden fest. Dabei sei aber lediglich 2130 Mal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten worden.
aus
Angepasste Geschwindigkeit, illegale Rennen haben nicht im Ansatz etwas mit Tempolimit zu tun! Insbesondere angepasste Geschwindigkeit hat was mit Fahrvermögen und – können zu tun.
GeSa
Ps: ok, Mod jetzt haste auch noch den Link gebracht – doppelt gemopppelt hält länger – ich lass es jetzt stehen
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